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Die Ausnahmeregelung für das mutterschutzrechtliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit steht im § 6 Abs.1 Mutterschutzgesetz. Danach darf der Arbeitgeber schwangere oder stillende Frausen an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 1392
Fachkundig im Sinne von § 22 Abs.2 Nr.2 Jugendarbeitsschutzgesetz kann jede Person sein, die über die notwendigen Kenntnisse im Arbeitsschutz verfügt und der die Aufgabe obliegt, Jugendliche mit gefährlichen Arbeiten auszubilden. Sie sollte vom Arbeitgeber schriftlich benannt sein. ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 4313
wird. Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.An Sonntagen ist die Beschäftigung eines Jugendlichen grundsätzlich verboten. Ausnahmen davon sind unter § 17 JArbSchG beschrieben. Die Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen davon sind in § 5 JArbSchG beschrieben. Rechtsgrundlagen für die Beschäftigung von Minderjährigen: §§ 2, 5, 8, 15, 16 und 17 JArbSchG. . ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 1936
Der von Ihnen beschriebene kurzfristige Aufenthalt in kalter Umgebung (z. B. in einem Kühlhaus) löst nicht das gesetzliche Beschäftigungsverbot aus, da die Dauer der Exposition nur wenige Minuten anhält und somit nur einem unbedeutenden Anteil der Arbeitszeit entspricht. Von Kältearbeit wird gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter +15 Grad Celsius für mindestens eine Stunde pro Schicht ...
Stand: 25.04.2024
Dialog: 43935
erfüllen, in dem sie sich regelmäßig nach einem festen und für sie überschaubaren Plan ablösen, (...) ohne dass der jeweils abgelöste Arbeitsplatz identisch sein muß, wenn nur die jeweils betroffenen Arbeitnehmer gegenseitig untereinander autauschbar sind. (...)"Wir gehen davon aus, dass der von Ihnen beschriebene ambulante Pflegedienst unter diese Definition fällt. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 19040
verboten. Von diesem grundsätzlichen Verbot gibt es aber einige Ausnahmen. Beispielsweise gilt das Verbot nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten (d.h. der Eltern), soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist sowie die Dauer von zwei Stunden täglich nicht überschreitet (§ 5 Abs.3 JArbSchG). Sonntags ist die beschriebene ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 29271
Grundsätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sind in der Arbeitsstättenverordnung beschrieben (§ 3a Abs. 2 ArbStättV). Danach hat der Arbeitgeber, der Menschen mit Behinderungen beschäftigt, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt ...
Stand: 04.02.2018
Dialog: 5191
Schutzmaßnahmen erforderlich sind und die schwangere Frau an einen anderen, geeigneten Arbeitsplatz umgesetzt werden kann und wenn beides nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen.Fazit: Das betriebliche Beschäftigungsverbot bezieht sich nur auf den Arbeitsplatz des Arbeitgebers 1 (Krankenhaus). Der 2. Arbeitgeber (Arztpraxis) muss, wie zuvor beschrieben ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
Die beschriebenen Arbeitszeiten sind für eine werdende Mutter verboten, auch wenn sie sich freiwillig dazu bereit erklärt.Begründung:Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42451
von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Die von Ihnen beschriebene Problematik ist daher vermutlich arbeitsrechtlicher Art, nämlich die auf der Grundlage des Ausbildungsvertrages bzw. der arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Vereinbarungen zu leistenden Arbeitsstunden.Wir empfehlen, dass Sie sich mit der Problematik ...
Stand: 06.03.2025
Dialog: 4649
Sofern die Gefährdungsbeurteilung nicht zu einem anderen Ergebnis kommt, kann die schwangere Gynäkologin die beschriebenen Tätigkeiten bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen weiter ausführen. Hierbei sind insbesondere die Lüftungsmaßnahmen zu betrachten. Bei nicht adäquater Lüftung sind die von Ihnen beschriebenen Gefährdungen nämlich durchaus vorhanden.Hintergrund:Durch Anwendung von CO2 Laser ...
Stand: 14.02.2020
Dialog: 43057
für diese zugängliche Toilette geschaffen werden. Auch für Nicht-Behinderte kann die Toilette zugänglich sein. Die baulichen Anforderungen sind in der DIN Norm 180 40 - 1 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude" und DIN 180 40 - 2 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen" technisch beschrieben.(Hinweis: Normen können kostenpflichtig ...
Stand: 31.01.2023
Dialog: 1972
nicht voll leistungsfähig ist, nicht mit Arbeiten beschäftigen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen."Ein ärztliches Zeugnis kann grundsätzlich von jedem approbierten Arzt ausgestellt werden.Die Aufgaben des Betriebsarztes sind im § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes beschrieben. Es gehört daher nicht zu den Aufgaben eines Betriebsarztes, ein solches Zeugnis auszustellen.Im Arbeitgeberleitfaden ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 42744
der Vollzeitschulpflicht, die abhängig vom Bundesland neun oder zehn Jahre beträgt (in NRW zehn Jahre), darf sie mit der beschriebenen Tätigkeit nur in den Schulferien beschäftigt werden. Eine Beschäftigung vollzeitschulpflichtiger Jugendlicher während der Ferien ist für vier Wochen/20 Tage pro Jahr zulässig. Die Höchstarbeitszeit beträgt acht Stunden/Tag bzw. 40 Stunden/Woche. Auch hier gilt die 5-Tage-Woche.Weitere ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 4268
und Zweck der Vorschrift folgende Auslegung ergibt, dass hier ein Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderwochen einschließlich der Sonntage gemeint ist.Das Verbot der Nachtarbeit findet sich im § 5 MuSchG. Die von Ihnen beschriebene Rufbereitschaft in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist danach nicht zulässig. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr kann durch die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag ...
Stand: 08.06.2018
Dialog: 6416
und notwendige Untersuchungstermine wahrnimmt.Die in der Frage beschriebene Arbeitszeit ist eine Form der flexiblen Arbeitszeitgestaltung (gleitende Arbeitszeit ohne Kernarbeitszeit) mit Gleitzeit zwischen 7.00 Uhr und 18.30 Uhr. Es sind hier keine gerichtlichen Entscheidungen bekannt, die sich mit der Freistellung von der Arbeit für Untersuchungen im Rahmen einer Schwangerschaft bei gleitender Arbeitszeit ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 4471
belegten Sonn- und Feiertag in der betreffenden Woche ein Ausgleich der beschriebenen Art geschaffen werden muss“.Nach Lage der Dinge müssten der 27., 28. und 29.12. als Ausgleich beschäftigungsfrei bleiben.Demgegenüber ist eine Beschäftigung an Samstagen ohne Freizeitausgleich grundsätzlich zulässig, weil dieser Tag als Werktag gilt. Der umgangssprachliche Begriff "Wochenende“ kommt ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 4831
und/oder Betriebsärzte/Betriebsärztinnen sind hier aus gutem Grund nicht genannt. Deren Aufgaben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) beschrieben. Danach unterstützen sie den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. D.h. sie sind beratend tätig und tragen nicht die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung, diese verbleibt beim ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42311
zu berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken unter Aufsicht gilt nicht als selbständiges Steuern. Unter Aufsicht bedeutet, dass seitens des Aufsicht führenden die jeweilige Arbeitsaufgabe beschrieben und vorgegeben sowie örtlich und zeitlich begrenzt wird. Der Aufsichtführende hat sich regelmäßig von der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages zu vergewissern."Der DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 2420
über das Ergebnis der o. g. Gefährdungsbeurteilung und zu ergreifende Schutzmaßnahmen zu unterrichten.Konkret:Solange in dem von Ihnen beschriebenen Fall der Immunstatus nicht bekannt ist, besteht eine unverantwortbare Gefährdung, konkret eine schwangerschaftsrelevante Infektionsgefahr mit den in der Broschüre "Gesundes Arbeiten mit Kindern in Schwangerschaft und Stillzeit" des Ministerium für Arbeit, Gesundheit ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944