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KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es konkrete Vorgaben für die Gestaltung von Arbeitsplätzen für Rollstuhlfahrer?

KomNet Dialog 5191

Stand: 04.02.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Leistungsgewandelte Arbeitnehmer/innen, (Schwer-) Behinderung

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Frage:

Gibt es konkrete Vorgaben für die Gestaltung von Arbeitsplätzen für Rollstuhlfahrer?

Antwort:

Grundsätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sind in der Arbeitsstättenverordnung beschrieben (§ 3a Abs. 2 ArbStättV). Danach hat der Arbeitgeber, der Menschen mit Behinderungen beschäftigt, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen, Orientierungssystemen, Waschgelegenheiten und Toilettenräumen. Nähere Erläuterungen dazu bietet die ASR V3a -Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten .


Weitere Informationen und Adressen der regional zuständigen Integrationsämter unter: 

http://www.integrationsaemter.de/Integrationsaemter/89c66/index.html 

Ggf. können weitere Vorgaben auch bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin in Erfahrung gebracht werden.