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Immunologische Testverfahren gehören zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, mit der sich die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) befasst.§ 3 Abs. 1 Satz 1 ArbMedVV normiert, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine "angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge" zu sorgen, wobei er nach § 3 Abs. 1 Satz 2 ArbMedVV die Vorschriften ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2999
ist, darf eine Betriebsärztin/ ein Betriebsarzt daher nur im Rahmen der gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zugewiesenen Aufgaben bewerten. Die ärztliche Schweigepflicht ist dabei zu wahren. Auf § 6 Abs. 3 sowie § 8 Abs. 1 ArbMedVV weisen wir insbesondere hin.Für eine weitergehende Beratung zum Thema empfehlen wir, dass Sie eine entsprechende ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 13975
nicht überschritten werden (§§ 3 u. 4 ArbZG).Arbeitsschutzrechtlich besteht keine Impfpflicht. Im Anwendungsbereich der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) besteht zwar unter den in der Verordnung genannten Voraussetzungen die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Untersuchung sowie der entsprechenden Impfangebote. Wie bereits erwähnt, gilt die ArbMedVV jedoch gerade nicht für Beschäftigte ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216
sich auf Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung des Arbeitsplatzes zu erstrecken. Hierbei wird er von der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt unterstützt.Schon vorher hat der Arbeitgeber entsprechend der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Beispielsweise ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
Tätigkeiten sowie die täglich verantwortbare Arbeitszeit angeben und sich in geeigneten Fällen zuvor eine Stellungnahme vom Betriebsarzt einholen.Hierbei ist zu beachten, dass auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Auf § 6 "Pflichten des Arztes oder der Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV weisen wir hin.Da der Betriebsarzt als auch die Fachkraft ...
Stand: 06.11.2022
Dialog: 11785
Es ist richtig, dass ein über 18-jähriger nicht mehr vom Geltungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) erfaßt wird. Der Schüler ist volljährig und könnte aus diesem Grund neben der Schule auch einer Vollerwerbstätigkeit nachgehen. Er ist dann Arbeitnehmer und bei der Beschäftigung wären hier von Seiten des Arbeitgebers die arbeitszeitlichen Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZ ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 1581
Gegenüber der Anwendung von Röntgenstrahlung zeichnet sich die Magnet-Resonanz-Tomographie (MRT) dadurch aus, dass sie auf den Einsatz von ionisierenden Strahlen verzichtet. Die gesundheitliche Gefährdung bei der MRT ergibt sich aus dem Einfluss starker statischer Magnetfelder, hochfrequenter elektromagnetischer Felder und Gradientenfelder. Das statische Magnetfeld ist aus technischen Gründen ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 26266
Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) Anwendung. Die Beschäftigung von Kindern -und somit auch dieses Jugendlichen- im Verkauf von Eintrittskarten ist nicht zulässig.Ein Jugendlicher, der der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegt, darf nur bis 20.00 Uhr beschäftigt werden.Weitere ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 701
). Beim Auftreten von Stäuben oder Nebeln infolge der Anwendung ist zusätzlich auf die gängigen Schutzmaßnahmen (Augenschutz, Absaugung u. a.) zu achten. ...
Stand: 11.09.2023
Dialog: 4542
der Arbeitsbedingungen anbieten.Dies bedeutet, dass abhängig von den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung auch Ihr Immunschutz für bestimmte Erkrankungen überprüft werden muss (vgl. § 3 Abs. 1 ArbMedVV).Ob ein sicherer Immunschutz vorhanden ist oder nicht, kann nur eine Ärztin/ein Arzt - in diesem Fall Ihr Betriebsarzt bzw. Ihre Betriebsärztin - beurteilen. Anamnestische Angaben bezüglich erfolgter Impfungen ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
Das Verbot ist zu bejahen, wenn die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der Arbeitszeit auf einen Beförderungsmittel ausgeübt wird.In anderen Fällen kommt § 11 Abs. 5 Ziffer 5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht zur Anwendung, insbesondere nicht, wenn das Beförderungsmittel nur gelegentlich, hin und wieder benutzt wird oder wenn die Tätigkeit nicht schwerpunktmäßig ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 3275
.) Ergibt sich aus der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Infektionsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe, ist weiter nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Verbindung mit Teil 2 des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" zu verfahren ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
freiberufliche/selbständige Tätigkeiten nicht unter diese Definition, so dass das Mutterschutzgesetz hier keine Anwendung findet. Somit dürften Sie diese Tätigkeit weiterhin ausführen. Ggf. sind arbeitsrechtliche Aspekte bei der Haupttätigkeit zu beachten, die einer Fortführung der freiberuflichen Tätigkeit entgegenstehen. Wir bitten um Verständnis, dass KomNet keine Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 20682
Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung. Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden. Hier gilt dann eine Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Für Kinder ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 1936
Das Mutterschutzgesetz findet auf alle Frauen Anwendung, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, sofern der Arbeitsort der Frau in der Bunderepublik Deutschland liegt. Das Gesetz gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmerin, und zwar nicht nur für die im Gesetz geregelten Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote, sondern auch für den Lohn ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5787
aus, dass Ihre Tätigkeit als freiberufliche Reittherapeutin nicht unter diese Definition fällt und das Mutterschutzgesetz hier keine Anwendung findet. Somit dürften Sie diese Tätigkeit weiterhin ausführen.Im Leitfaden zum Mutterschutzgesetz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird diesbzgl ausgeführt:"Das Mutterschutzgesetz gilt grundsätzlich nicht für Selbstständige (Ausnahme: Frauen ...
Stand: 29.12.2020
Dialog: 43318
, selbständig und selbstverantwortlich handeln zu können und Einfluss auf ihr eigenes Arbeitsumfeld zu nehmen. Im Rahmen von Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten und Arbeitgeber können die entsprechende Fach- und Handlungskompetenzen erworben und somit die besten Voraussetzungen zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit geschaffen werden. Dies gilt auch für die Anwendung der verschiedenen DV-Programme ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 3397
wir in diesem Zusammenhang auf die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hinweisen:Anhang "Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge" Teil 1 Tätigkeiten mit GefahrstoffenSonstige Tätigkeiten mit GefahrstoffenDanach soll für Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag eine Pflichtvorsorge veranlasst werden und bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42288
Die Substanz Methadon zählt zu den Narkoanalgetika und fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. Die Anwendung ist indiziert bei starken Schmerzen, z.B. bei Tumorpatienten oder bei einer Entzugstherapie. Genaue Angaben der konkreten Indikation lassen sich der vorliegenden KomNet-Anfrage leider nicht entnehmen. Ebenso fehlt eine detaillierte Beschreibung des Arbeitsplatzes und Angaben über die Art ...
Stand: 13.04.2015
Dialog: 227
Für das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt das Territorialprinzip, das heißt, dass es grundsätzlich nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt. Bei einer Beschäftigung in Belgien finden die deutschen Vorschriften also dort keine Anwendung, auch wenn Sie in Deutschland wohnen. Dies schließt auch die im Mutterschutzgesetz verankerten finanziellen Ansprüche ein.Hinweise:Die Richtlinie 92 ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 22518