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Kann jemand, der Methadon unter ärztlicher Kontrolle zu sich nimmt, als Dreher arbeiten (mit CNC-Maschinen oder auch konventionellen/manuellen Maschinen)?

KomNet Dialog 227

Stand: 13.04.2015

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Suchtgefährdete, Süchtige

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Frage:

Als Betriebsarzt führe ich auch Einstellungsuntersuchungen durch. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Kann jemand, der Methadon unter ärztlicher Kontrolle zu sich nimmt, als Dreher arbeiten (mit CNC-Maschinen oder auch konventionellen/manuellen Maschinen)?

Antwort:

Die Substanz Methadon zählt zu den Narkoanalgetika und fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. Die Anwendung ist indiziert bei starken Schmerzen, z.B. bei Tumorpatienten oder bei einer Entzugstherapie. Genaue Angaben der konkreten Indikation lassen sich der vorliegenden KomNet-Anfrage leider nicht entnehmen. Ebenso fehlt eine detaillierte Beschreibung des Arbeitsplatzes und Angaben über die Art und den Umfang der auszuübenden Tätigkeit des Betroffenen. Alle Narkoanalgetika können Übelkeit verursachen und in unterschiedlichem Ausmaß sedierend, atemdepressiv und suchtauslösend wirken. Die Substanzgruppe führt zu Veränderungen der kognitiven und sensorischen Leistungsfähigkeit, z.B. im Entscheidungs- und Reaktionsverhalten und zu Wahrnehmungsstörungen. Wie bei anderen Drogen und Medikamenten kann auch die bestimmungsgemäße Einnahme die sichere Bedienung von Maschinen und Anlagen oder die Teilnahme am Straßenverkehr einschränken. Ein Methadonpatient kann jedoch bei gut geführter Behandlung und „guter Betreuung“ (d.h. medizinisch, sozial, psychologisch) grundsätzlich jeder Arbeit nachgehen. Kritisch sind jedoch die ersten drei Monate („Einstellungsphase“) der Behandlung. Aufgrund der genannten Nebenwirkungen kann der berufliche Einsatz einer Person während einer Methadon-Therapie immer nur eine Einzelfallentscheidung darstellen. Es wird daher empfohlen, eine Entscheidung in enger Kooperation von Betriebsarzt, Hausarzt und der betrieblichen Fachkraft für Arbeitssicherheit ggf. unter Hinzuziehung eines Drogenberaters herbeizuführen.