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für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43860
oder Zeiten) Beschäftigungsverbot zu attestieren. Beispiele für ein partielles Beschäftigungsverbot sind eine Reduzierung der täglichen Arbeitszeit oder eine Begrenzung der Tätigkeiten auf ausschließlich sitzende Tätigkeit. Das ärztliche Attest darf keine Angaben zum Gesundheitszustand oder zum Verlauf der Schwangerschaft enthalten. Bei einem Beschäftigungsverbot, gleich ob es sich um eine ärztliches ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 26608
Wird eine nicht schwangere Arbeitnehmerin von zwei Arbeitgebern beschäftigt, dann dürfen die Arbeitszeiten beider Arbeitgeber zusammen die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht überschreiten (§ 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Das bedeutet, dass sich in einem solchen Fall beide Arbeitgeber miteinander abstimmen müssen, um sicherzustellen, dass die max. zulässige Arbeitszeit ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 21460
Ja. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist zulässig. Allerdings ist weiterhin der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu bezahlen. Die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten Arbeit und der regulären Arbeitszeit wird dann auf Antrag über die Umlage U2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz durch die Krankenkasse der werdenden Mutter erstattet. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 21506
wird. Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.An Sonntagen ist die Beschäftigung eines Jugendlichen grundsätzlich verboten. Ausnahmen davon sind unter § 17 JArbSchG beschrieben. Die Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen davon sind in § 5 JArbSchG beschrieben. Rechtsgrundlagen für die Beschäftigung von Minderjährigen: §§ 2, 5, 8, 15, 16 und 17 JArbSchG. . ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 1936
nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über acht Stunden täglich oder über 80 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. Zu Überstunden dürfen sie nicht herangezogen werden, wenn die Mehrarbeit folgende Grenzen übersteigt: - Frauen unter 18 Jahren: über 8 Stunden täglich oder über 80 Stunden in der Doppelwoche - Frauen von mindestens 18 Jahren oder älter: über 8 1/2 Stunden täglich oder über 90 ...
Stand: 08.06.2018
Dialog: 6416
Frau nicht in einem Umfang beschäftigen, der die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats übersteigt. Bei mehreren Arbeitgebern sind die Arbeitszeiten zusammenzurechnen."Bei einer 6-Tage-Woche bedeutet dies, dass pro Arbeitstag im Durchschnitt maximal 7,5 Stunden Arbeitszeit zulässig sind.Wird von Montag bis Freitag ein 8-Stundentag abgeleistet, verbleiben ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 5190
. Für andere krankheitsbedingte Untersuchungen und Behandlungen greift § 7 MuSchG jedoch nicht.Bei der Vereinbarung eines schwangerschaftsbedingten Untersuchungstermins mit dem Arzt muss die Arbeitnehmerin aber, soweit dieses möglich ist, auf die Belange des Betriebes Rücksicht nehmen. Kann sie den Arzt oder die Hebamme ohne Schwierigkeiten auch außerhalb der Arbeitszeit aufsuchen, dann braucht ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 4471
Für die Beantwortung der Frage ist relevant, ob jemand volljährig ist oder als Minderjähriger noch unter den Schutz des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG fällt.Die Arbeitszeit von volljährigen Auszubildenden muss den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG entsprechen.Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitszeitgesetz beachten, dass grundsätzlich 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 4795
und sich schnell wiederholenden Bewegungen, unzureichende Beleuchtung, fehlende Pausen wirken sich stärker gesundheitsschädigend aus. Hinweis: Die Initiative DEMOGRAFIE AKTIV unterstützt Betriebe und Beschäftigte bei der Gestaltung des demografischen Wandels. Mit dem Management-Instrument DEMOGRAFIE AKTIV können praxisgerechte Demografie-Prozesse in Betrieben aller Branchen gestaltet werden. Im Land Nordrhein ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 3435
Die Arbeitszeit von volljährigen Auszubildenden muss den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes entsprechen. Das Arbeitszeitgesetz lässt den Samstag als regulären Arbeitstag zu. Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitszeitgesetz beachten, dass grundsätzlich 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit nicht überschritten werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 bis zu 10 Stunden täglich dürfen innerhalb ...
Stand: 06.03.2025
Dialog: 4649
Sowohl das Mutterschutzgesetz (§ 9 Abs.3) als auch die Arbeitsstättenverordnung (Anhang Nr. 4.2, Abs.1) verpflichten den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass sich schwangere und stillende Frauen während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen können. Da die Anforderungen in § 9 Abs. 3 MuSchG enumerativ und nicht alternativ aufgezählt ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 42261
die Wochenarbeitszeit bei Ihrem ersten Arbeitgeber ist, dürfen Sie bei einem weiteren Arbeitgeber nur mit der Arbeitszeit und den Wochenstunden eingesetzt werden, so dass die gesamte Arbeitszeit in dem gesetzlichen Rahmen bleibt.Fazit:Die Arbeitszeiten bei Ihrem alten und Ihrem neuen Arbeitgeber dürfen 8,5 Stunden pro Tag und 90 Stunden in der Doppelwoche nicht überschreiten. ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 23955
Die Ruhepausen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allgemein ist in § 4 Arbeitszeitgesetz geregelt. Danach ist die Arbeit von mehr als 6 bis 9 Stunden durch im voraus feststehende Ruhezeiten für mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Da die Pausenzeiten aber mindestens 15 Minuten betragen müssen, können die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Arbeitszeitunterbrechungen von 6 x 5 Minuten ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 2515
hat, dass die schwangere oder stillende Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass sich die schwangere oder stillende Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann. ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 1152
Das Verbot ist zu bejahen, wenn die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der Arbeitszeit auf einen Beförderungsmittel ausgeübt wird.In anderen Fällen kommt § 11 Abs. 5 Ziffer 5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht zur Anwendung, insbesondere nicht, wenn das Beförderungsmittel nur gelegentlich, hin und wieder benutzt wird oder wenn die Tätigkeit nicht schwerpunktmäßig ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 3275
, ein totales (jede Tätigkeit ist untersagt bis zum Eintritt der gesetzlichen Schutzfristen) oder ein partielles (nur bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten) Beschäftigungsverbot zu attestieren. Beispiele für ein partielles Beschäftigungsverbot sind: Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf 4 Stunden oder Begrenzung der Arbeit auf ausschließlich sitzende Tätigkeit.B. Die Art der Gefährdung muss möglichst genau ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
dieser Gefahren. Folgendes ist zu beachten:Jugendliche dürfen nur mit leichten und geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden, täglich höchstzulässige Arbeitszeit: 7 Stunden (Jugendliche, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen: 8 Stunden), wöchentlich höchstzulässige Arbeitszeit: 35 Stunden (Jugendliche, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen: 40 Stunden), länger als 4,5 Stunden ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 534
auf Schwangerschaft oder Stillzeit möglich sind, so trifft der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen, damit durch eine einstweilige Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und gegebenenfalls der Arbeitszeiten diese Gefährdungen ausgeschlossen werden. Ist dies durch die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen oder gegebenenfalls der Arbeitszeiten nicht möglich oder nicht zumutbar, soll die Arbeitnehmerin ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22252
sind, dass durch zumutbare organisatorische Maßnahmen (z. B. Unterbringung des Kindes oder Rhythmus des Stillens) möglichst wenig Arbeitszeit ausfällt.Was den Nachweis über das Stillen betrifft, ist eine entsprechende Bescheinigung dann vorzulegen, wenn sie vom Arbeitgeber verlangt wird. Dieser trägt dafür auch die Kosten.Wir empfehlen Ihnen, dem Arbeitgeber die gewünschte Freistellungszeit zum Stillen des Kindes ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4726