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der Arbeitgeber unverzüglich die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW die Dezernate 56 der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) zu benachrichtigen und eine Schwangerschaftsanzeige vorzunehmen. Hier kann er zugleich weitere Informationen und Hilfestellungen zur Arbeitsplatzgestaltung erhalten.Der Arbeitgeber hat sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 11492
1. Gefährdungsbeurteilung nach Bekanntgabe der Schwangerschaft Nach § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet für die Tätigkeiten einer schwangeren oder stillenden Frau eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.Diese sollte personen- und tätigkeitsbezogen sein, um effektive Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.Die unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
nach der Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung -JArbSchUV- und ist an Hand des in Anlage 1 der JArbSchUV aufgeführten Erhebungsbogens vorzunehmen. In erster Linie hat der Arzt den Gesundheits- und Entwicklungsstand sowie die körperliche Beschaffenheit des Jugendlichen zu beurteilen.Die Bescheinigung des Arztes für den Arbeitgeber enthält inhaltlich lediglich den Hinweis, dass eine entsprechende Untersuchung stattgefunden hat - siehe Anlage 4 ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2222
Bei einem Einsatz von Flüchtlingen auf einem Bauhof gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie bei der Beschäftigung von deutschen Beschäftigten.Allgemein gilt, dass der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln sowie die entsprechenden ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42295
ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können."Inwieweit diese Verbote und Einschränkungen bei den von Ihnen genannten Montagearbeiten mit Kleber und Lösemittel zutreffen, hat der Arbeitgeber im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§28a JArbSchG) zu ermitteln.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Jugendlichen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23271
Tätigkeit möglichst genau und allgemein verständlich darstellen. Es ist auch möglich darzustellen, welche Art von Tätigkeit die Schwangere ausüben bzw. nicht ausüben darf.Auch dem medizinisch nicht vorgebildeten Arbeitgeber muss es möglich sein, Umfang und Dauer des Beschäftigungsverbotes zu erkennen. Das ärztliche Beschäftigungsverbot ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmerin bindend ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 8341
die Berücksichtigung der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse gefordert. Auch bei der nach dem Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber gehalten, die anerkannten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu beachten.Es gibt anerkannte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, denen zu Folge ältere Arbeitnehmer/innen durch Nachtarbeit verstärkt gesundheitlich ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 1610
seltene Fälle beschränkt, in denen Vorsatz nachgewiesen wird. Fälle aus der Praxis sind hier nicht bekannt.Gegenüber den Sozialversicherungsträgern haftet der Arbeitgeber gemäß § 110 SGB VII in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieses gilt auch unabhängig davon, ob es sich um Beschäftigte mit Behinderung handelt und ist in der betrieblichen Praxis ebenfalls äußerst selten.Zur ...
Stand: 05.12.2023
Dialog: 6052
Ja, eine Schwangere darf grundsätzlich Stunden alleine in einer Einzelhandelsfiliale arbeiten. Hierbei ist folgendes zu beachten:Beschäftigt ein Arbeitgeber eine werdende Mutter, muss er zum Schutz der werdenden Mutter und des Kindes die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegten Vorschriften einhalten.Nach dem MuSchG ist u.a. wesentliche Arbeitgeberpflicht, eine Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 20.02.2018
Dialog: 5592
Vereinbarungen. Dies bedeutet, dass die Art der Tätigkeit unter Beachtung der Beschäftigungsverbote des Mutterschutzgesetzes - MuSchG - vertragsgemäß erledigt werden muss. Verstöße dagegen können vom Arbeitgeber mit arbeitsrechtlichen Mitteln, z.B. einer Abmahnung, geahndet werden. Da die werdende Mutter offensichtlich keine Gesprächsbereitschaft zeigt, empfehlen wir eine Beratung durch einen Fachanwalt ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
in der Stillzeit und will gleichwohl eine Weiterbeschäftigung ermöglichen (vgl. §1 Abs. 1 MuSchG).Sofern ein betriebliches Beschäftigungsverbot greift, darf der Arbeitgeber die stillende Frau nicht mit den gefährdenden Tätigkeiten (weiter-)beschäftigen. Stillbezogene, mutterschutzrelevante Gefährdungen können sich durch bestimmte Beschäftigungsbedingungen (§§ 3 bis 9 MuSchG) negativ auf den Stillvorgang ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 43961
Der Arbeitgeber ist verpflichtet nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine individuelle und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsbedingungen der Schwangeren durchführen. Ziel dieser Gefährdungsbeurteilung ist die Abschätzung aller Gefahren und deren Auswirkungen auf die Schwangerschaft sowie die Bestimmung der Schutzmaßnahmen. Hierbei sind auch alle ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
Gemäß § 4 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat."Allerdings kann die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 29 Abs. 3 Nr.1 MuSchG eine Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit ...
Stand: 03.02.2020
Dialog: 43032
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für die auszuführenden Arbeiten des Wachschutzes, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung "eigenverantwortlich" festzulegen und diese umzusetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 19015
entfällt nur solange, bis angenommen werden kann, dass das Ausbildungsziel erreicht wird.Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung bei der Entscheidung der Frage, ob eine bestimmte Arbeit unter ein Beschäftigungsverbot fällt. Weder das Fehlen eines Gefährdungsvermerks auf der ärztlichen Bescheinigung noch die Zustimmung der Eltern oder des Jugendlichen zu der Beschäftigung kann den Arbeitgeber ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 28130
Während einer Schwangerschaft besteht für eine werdende Mutter grundsätzlich Kündigungsschutz (§ 17 Mutterschutzgesetz - MuSchG ). Der Kündigungsschutz besteht auch für Änderungskündigungen, d.h. wenn z. B. ein unbefristeter Arbeitsvertrag in einen befristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden soll.In besonderen Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 5131
bisherigen Durchschnittsverdienst (Mutterschutzlohn,), der vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Der Arbeitgeber wiederum erhält diese Kosten (sowie den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) auf Antrag im Rahmen des sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage) von der Krankenkasse erstattet, bei der seine Beschäftigte versichert ist. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der Krankenkasse; bei privat ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 3921
Dort wo es erforderlich ist, muss ein Schutzhelm getragen werden, wenn kollektiv wirkende Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind. Der Arbeitgeber und seine Führungskräfte haben dafür zu sorgen, dass dies umgesetzt wird bzw. dafür zu sorgen, dass die Gefahrenbereiche nicht ohne Schutzhelm betreten werden. ...
Stand: 15.05.2018
Dialog: 246
1.) Die Aufgaben der Betriebsärzte sind in § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt:"Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen."D.h., dass die Betriebsärzte den Arbeitgeber lediglich beraten! Nur der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht, nur er kann Tätigkeiten ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564