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nach mutterschutzrechtlicher Vorgabe allgemein nicht mit stechenden, schneidenden Instrumenten/Geräten arbeiten dürfen, ist somit die Gabe jeglicher Injektionen untersagt.Es ist notwendig, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes durchzuführen, um die genauen Gefährdungen am Arbeitsplatz zu identifizieren. Bei einer Gefährdung sollten auch die Schutzmaßnahmen ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 5510
Die Ausnahmeregelung für das mutterschutzrechtliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit steht im § 6 Abs.1 Mutterschutzgesetz. Danach darf der Arbeitgeber schwangere oder stillende Frausen an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 1392
. Sie dürfen sie dann in dem angegeben Umfang nicht mehr beschäftigen. Voraussetzung für dieses Beschäftigungsverbot ist ein entsprechendes ärztliches Zeugnis. Das entsprechende Attest kann jede Ärztin bzw. jeder Arzt ausstellen, also nicht nur Gynäkologen, sondern beispielsweise auch Orthopäden oder Neurologen sind hierzu berechtigt. Das ärztliche Attest sollte möglichst genaue und allgemein ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 42744
darf sie lediglich beschäftigen, wenn:sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird undinsbesondere eine unverantwortbare Gefährdung ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 1896
oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“Ein Benachteiligungsverbot wegen "Alters" ist jedoch im GG nicht aufgeführt.Im Rahmen der nationalen Umsetzung von EU-Richtlinien wurde in Deutschland am 14.08.2006 das "Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung" (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz-AGG) erlassen ...
Stand: 15.05.2018
Dialog: 3439
In seinem Beschluss 1 BvR 2019/16 vom 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherigen Auswahlmöglichkeiten für die Eintragung im Geburtenregister zwischen „männlich“, „weiblich“ sowie „fehlende Angabe“ gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz -GG) und das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts (Art. 3 Abs. 3 ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42630
In seinem Beschluss 1 BvR 2019/16 vom 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherigen Auswahlmöglichkeiten für die Eintragung im Geburtenregister zwischen „männlich“, „weiblich“ sowie „fehlende Angabe“ gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz -GG) und das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts (Art. 3 Abs. 3 ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42593
unter Beteiligung der betrieblichen Arbeitsschutzexperten vor Ort individuell festgelegt werden.Parvovirus B 19Eine gegenüber Parvovirus B 19 empfängliche Schwangere darf nur in solchen Erwachseneneinrichtungen arbeiten, wo die Durchseuchungsrate der Patienten gleich hoch ist wie die Durchseuchungsrate der allgemeinen Bevölkerung.Für Ringelröteln ist eine altersabhängige Zunahme der Durchseuchung charakteristisch ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19079
an den Vertrauenslehrer der Berufsschule bzw. den Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer wenden. Die Handwerkskammer Köln bietet im Internet einen Ratgeber Ausbildungsrecht mit weiterführenden Informationen an.Für Belange des (Jugend-) Arbeitsschutzes sind in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen zuständig. Für die Bundesländer allgemein finden ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 4795
Tätigkeit möglichst genau und allgemein verständlich darstellen. Es ist auch möglich darzustellen, welche Art von Tätigkeit die Schwangere ausüben bzw. nicht ausüben darf.Auch dem medizinisch nicht vorgebildeten Arbeitgeber muss es möglich sein, Umfang und Dauer des Beschäftigungsverbotes zu erkennen. Das ärztliche Beschäftigungsverbot ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmerin bindend ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 8341
ist der Punkt zu sehen, dass während der Besichtigung vor Ort keine Toiletten zur Verfügung stehen. Dieser Sachverhalt widerspricht den allgemeinen Anforderungen an einen Arbeitsplatz gemäß Anhang 4.1 Abs. 1 S. 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): "Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen."Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchführen ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
davon aus, dass der Gesetzgeber einen bezahlten Freistellungsanspruch ganz ohne zeitlich Begrenzung nicht gewollt habe. Die Rechtsprechung vertritt die Auffassung, dass der Anspruch auf Stillzeit im Allgemeinen nur für das 1. Lebensjahr des Kindes in Betracht kommen könne, soweit nicht besondere medizinische Gründe vorliegen, die eine natürliche Ernährung des Kindes auch darüber hinaus als notwendig ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 43961
"dem Anspruch des Arbeitgebers an der Arbeitsleistung der bei ihm beschäftigten Mutter einerseits und dem allgemeinen Interesse der Bewahrung von Mutter und Kind vor Gefahren für Gesundheit und Kindesentwicklung, die mit dem Arbeitseinsatz der Mutter verbunden sind, andererseits" (Zitat aus der Gesetzesbegründung) gerecht zu werden.Im Einzelfall kann die zuständige Aufsichtsbehörde Einzelheiten ...
Stand: 14.09.2019
Dialog: 42450
Im Rahmen der allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Beurteilung der Arbeitsbedingungen hat jeder Arbeitgeber/jede Arbeitgeberin die Gefährdungen für alle Beschäftigten zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Auch andere Rechtsvorschriften (z. B. Gefahrstoffverordnung oder Biostoffverordnung) verlangen eine Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42537
unerlässlich. Sollte die erste Schutzmaßnahme nicht durchführbar sein, kann man über einen Arbeitsplatzwechsel oder über eine Umsetzungsmöglichkeiten ohne Kinderkontakt nachdenken. Wenn diese zweite Schutzmaßnahme aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, greift erst dann ein Beschäftigungsverbot als allerletzte Schutzmaßnahme.Hinweis:Für den Mutterschutz sind in Nordrhein-Westfalen im allgemeinen ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
– im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – nötig. Die Unterweisung erfolgt zudem zum Schutze der Jugendlichen und sind folglich keine Belastung zum Nachteil des Betroffenen. Anders wäre es bei (negativen) Änderungen der Arbeitsbedingungen o.ä. für den Jugendlichen. Allgemein sollte jedoch noch in Betracht gezogen werden, ob es sich um einen 16- oder 14-jährigen Auszubildenden handelt. Es muss demnach immer ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 22379
erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird undinsbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.Die schwangere ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137
der maximal zulässigen Arbeitszeit von 8,5 Stunden für Schwangere (§ 4 Abs. 1 MuSchG) muss geachtet werden. Sollten Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung feststellen, dass eine unverantwortbare Gefährdung bei der Entsendung besteht, dürfen Sie Ihre schwangere Mitarbeiterin entsprechend nicht entsenden (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG). Allgemein empfiehlt es sich, die betreffende Mitarbeiterin in die Erstellung ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 43997
ist, die Arbeitnehmerin an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen. Erlaubt sind allgemeine Büro- und Verwaltungstätigkeiten, Medikamenten- und Hilfsmitteldepot-Verwaltung, voroperative Beratung und Betreuung von nicht infektiösen Patienten, Messung von Vitalfunktionen etc.Auf die Informationen des Merkblatts des Regierungspräsidien Baden-Württemberg "Werdende Mütter im Krankenhaus" weisen wir hin ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721
oder nicht zumutbar ist, befristet von der Arbeit freigestellt werden. Wiederzulassung ist am 36. Tag nach der letzten Erkrankung. (vergl. § 13 Mutterschutzgesetz)Für alle anderen Schwangeren gilt die strikte Einhaltung folgender Regelungen:1. Durch gute persönliche- und allgemeine Hygienemaßnahmen kann das Übertragungsrisiko effektiv vermindert werden. Hierzu zählen häufiges Händewaschen, Reinigung ...
Stand: 09.07.2021
Dialog: 22545