Ergebnisse 101 bis 120 von 247 Treffern
Es ist nicht richtig, dass die Beschäftigung werdender Mütter in Spielhallen generell ab dem 6. Schwangerschaftsmonat verboten ist. Ein solches Verbot würde aus mutterschutzrechtlicher Sicht wenig Sinn machen, da Frauen bei einem Überfall in den davor liegenden Schwangerschaftsmonaten genauso gefährdet wären.Viele Betreiber von Spielhallen haben auf diese Vorkommnisse reagiert und in den letzten J ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
Auch bei Förderungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sind die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) vom jeweiligen Arbeitgeber zu beachten. Umfangreiche Informationen zu der Thematik finden Sie im Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.Die Gewerbeaufsicht Niedersachsen hat speziell für den Mut ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 6394
für dieses Beschäftigungsverbot auch zu medizinischen Bedenken, die im Moment gegen die Aufnahme eines Studiums sprechen.Ob es eventuell seitens der Hochschule spezielle Regelungen für werdende Mütter gibt, beispielsweise hinsichtlich der Praktika, kann von uns nicht beantwortet werden. Hier sollten Sie sich direkt an die Hochschule wenden. ...
Stand: 25.11.2019
Dialog: 18850
sind hier Arbeiten gemeint, welche durch Gehen oder Sitzen nicht unterbrochen werden können oder dürfen. Dieses Beschäftigungsverbot gilt nicht, wenn die Arbeit ihrer Art nach durch Laufen, Gehen oder Sitzen unterbrochen wird. Ein typisches Beispiel dafür ist die Arbeit von Verkäuferinnen, die sich bei Verrichtung ihrer Arbeit im Raum bewegen können. Bei Tätigkeiten, die mit ständigem Gehen oder Stehen einhergehen ...
Stand: 24.09.2024
Dialog: 44006
Die Ärztin/der Arzt ist gehalten, die Bescheinigung für das individuelle Beschäftigungsverbot so klar und detailliert zu verfassen, dass sich die Beantwortung Ihrer Frage aus der ärztlichen Bescheinigung ergibt. Im vorliegenden Fall müsste die ärztliche Bescheinigung entsprechend konkretisiert werden.Im Einzelnen:Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
Die meisten Betriebe in NRW sind nicht oder nicht hinreichend auf die Auswirkungen des demografischen Wandels vorbereitet, das zumindest ist das Ergebnis von Unternehmensbefragungen in den letzten Jahren. Demnach sehen ca. 90 % der befragten Unternehmen die gegenwärtige Alterstruktur der Belegschaften und die zu erwartende Entwicklung als nicht problematisch an. Insgesamt beschäftigen jedoch nur 5 ...
Stand: 28.06.2017
Dialog: 3318
Die Beschäftigung eines 8 bis 9 Jahre alten Kindes in einem Supermarkt ist generell verboten.Die Beschäftigung von Kindern ist im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG geregelt. Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Nach dem JArbSchG ist die Beschäftigung von ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 4292
Als alterskritisch ist neben der Qualifikation der Arbeitnehmer/-innen auch ihre Gesundheit und Motivation zu betrachen. Dies deshalb, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass beispielsweise ältere Arbeitnehmer/-innen in vielen Fällen über einen sehr langen Zeitraum die gleiche Tätigkeit ausüben und bei innovativen, innerbetrieblichen Reformprozessen von den verantwortlichen Entscheidungsträger/-innen ...
Stand: 28.06.2017
Dialog: 3373
Diskriminierungen jeder Art können in allen gesellschaftlichen Bereichen vorkommen. Deshalb ist im Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes-GG („Gleichheit vor dem Gesetz“) folgendes festgehalten: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzu ...
Stand: 15.05.2018
Dialog: 3439
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht für diesen Fall keine Ausnahme vor und kann auch nicht seitens der zuständigen Behörde genehmigt werden. Sie haben die Möglichkeit, den jugendlichen Auszubildenden bis 20:00 Uhr auf der Veranstaltung zu beschäftigen, nach 20:00Uhr kann der Jugendliche im privaten Rahmen (unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes) an der Veranstaltung teilnehmen, ...
Stand: 05.05.2025
Dialog: 44115
Stillende Frauen sollen ihrem Arbeitgeber nach § 15 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) mitteilen, dass sie stillt. Eine Form der Mitteilung ist nicht vorgegeben. Auch die Regelungen des § 7 Abs. 2 (und § 23) MuSchG schreiben keinen Nachweis über das Stillen vor.Regelungen darüber, wie häufig Stillbescheinigungen gefordert werden dürfen, gibt es insofern nicht. Da die Arbeitnehmerin während ...
Stand: 13.06.2024
Dialog: 43956
Die Beschäftigung Jugendlicher an Sonn- und Feiertagen ist gemäß § 17 Abs.1 und § 18 Abs.1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG grundsätzlich verboten.Von diesem Verbot gibt es aber Ausnahmen. So ist beispielsweise die Beschäftigung Jugendlicher in Alten- und Pflegeheimen zulässig (§ 17 Abs.2 Nr.1 JArbSchG und § 18 Abs.2 JArbSchG), wobei von dieser Ausnahmeregelung gemäß § 18 Abs.2 JArbSchG ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 20045
das Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt werden kann.Ist beabsichtigt die Kanzlei zu schließen, kann dies für die Behörde ein außergewöhnlicher Grund sein eine solche Kündigung zuzulassen. Aber auch dann gilt: Eine Kündigung darf erst dann ausgesprochen werden, wenn die Zulassung der Behörde vorliegt.Bei Antrag auf Kündigung einer werdenden Mutter hört die Behörde stets die werdende Mutter an und gibt ihr Gelegenheit ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6136
für Gefahrstoffe (AGS – UA III) mit dem Ziel, einen Arbeitsplatzgrenzwert für die Aufnahme in die TRGS 900 vorzuschlagen. Momentan gibt es nur einen Vorschlag für einen Grenzwert von 80 mg/m³.Sevofluran und Desfluran: beide Stoffe sind nicht als gefährlich eingestuft. Es existieren bisher weder Grenzwerte noch wissenschaftlich gesicherte Aussagen über eine mögliche Fruchtschädigung bei Schwangerschaft ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20081
der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 18 MuSchG.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die werdende Mutter über das Ergebnis der o. g. Arbeitsplatzbeurteilung und über zu ergreifende Schutzmaßnahmen zu unterrichten. Hilfestellung bei der Arbeitsplatzbeurteilung bieten die einschlägigen technischen ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 28728
und Schülern Einsicht in das Arbeits- und Berufsleben zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind dann eher selten jünger als 14 Jahre.Dieses ist zu berücksichtigen, sofern v. g. eingeschränkt zulässige Tätigkeiten im Rahmen des Schülerbetriebspraktikums ausgeführt werden sollen. ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 14595
der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Die Tätigkeit kann ganz oder teilweise (partiell) untersagt oder dem Arbeitgeber bestimmte Auflagen erteilt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung der Schwangeren medizinisch noch vertretbar ist.Zur Unterscheidung:Ärztliches Beschäftigungsverbot: Fortsetzen der Tätigkeit (Tätigkeitsbezug) ist alleinige Ursache ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 6174
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, dass der Betriebs-/Personalrat mit dem Arbeitgeber eine Dienstvereinbarung/Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Suchtprävention abschließt. In einer solchen Vereinbarung wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen bzw. bei welchen Verhaltensauffälligkeiten von einer Suchtgefährdung auszugehen ist und wie die betrieblich Verantwortlichen damit umgehen ...
Stand: 15.06.2023
Dialog: 5424
ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 18 MuSchGDer Arbeitgeber ist verpflichtet, die werdende Mutter über das Ergebnis der o. g. Arbeitsplatzbeurteilung und über zu ergreifende ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23921
gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 13 MuSchG.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die werdende Mutter über das Ergebnis der o. g. Arbeitsplatzbeurteilung ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909