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Nach Ende der Schutzfrist gemäß § 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG - (Schutzfrist nach der Entbindung - im Normalfall 8 Wochen) setzt sich ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich unverändert fort. Das bedeutet, dass nach Ende der Schutzfrist die Frau ihre Arbeit wieder aufnehmen muss, sofern sie keine Elternzeit in Anspruch nimmt.Kündigung durch die Arbeitnehmerin:Möchte eine werdende Mutter ihr A ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 14745
und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen, d.h. den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
auf entsprechende Fragen und Antworten, erläutert.Ab Seite 39 der Broschüre finden Sie Ansprechpartner welche Ihnen weiterhelfen und Sie beraten können. Für die behindertengerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes werden hier die Integrationsämter genannt.Hinweis:Auf die Informationen des BMAS zum Thema BEM möchten wir hinweisen. ...
Stand: 19.01.2017
Dialog: 28223
ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Im geschilderten Fall liegt damit ein Anspruch auf ein BEM vor. Die Teilnahme am BEM ist für Beschäftigte freiwillig.Innerhalb des BEM ist über Maßnahmen zur Eingliederung zu beraten. Hierzu können auch Versetzungen und veränderte Aufgaben gehören, sofern sie dem Ziel dienen, für den Beschäftigten eine leidensgerechten Arbeitsplatz zu schaffen ...
Stand: 03.03.2022
Dialog: 30354
vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung vom Betriebsarzt beraten lassen.Ein Arzt kann ein sogenanntes ärztliches Beschäftigungsverbot bei Gefährdung von Mutter und/oder Kind durch die Arbeit aussprechen (§ 16 MuSchG).Wenn bei zwei Arbeitsverhältnissen nur ein Arbeitsplatz nicht geeignet ist, spricht nichts dagegen, dort ein Beschäftigungsverbot auszusprechen und an dem anderen Arbeitsplatz weiterzuarbeiten.Nimmt ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 6876
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) fordert vom Arbeitgeber eine allgemeine Beurteilung des Arbeitsplatzes bezüglich der auftretenden Gefahren.Gemäß § 13 MuSchG muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen für die schwangere oder stillende Frau nach folgender Rangfolge festlegen:Umgestaltung des bestehenden Arbeitsplatzes,Versetzung auf einen geeigneten Arbeitsplatz,Lässt sich der bestehende Arbeitsplatz ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
In Bezug auf das Stillen ist im § 7 Abs.2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt:"Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden ...
Stand: 07.04.2021
Dialog: 43242
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein vom Arzt ausgesprochenes ärztliches Beschäftigungsverbot zu überprüfen. Das Attest, mit dem das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, muss aber klar abgefasst sein und die Rechtsgrundlage § 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) berücksichtigen.Folgendes ist zu attestieren:Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen. Es besteht ...
Stand: 06.08.2024
Dialog: 1113
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nach Kenntnisnahme die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifen. Da Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen konnte, ohne dass Sie oder das Ungeborene gefährdet sind, wurden Sie ganz von der Arbeit freigestellt. Dieses Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur für diesen Arbeitsplatz. Sollten Sie einen anderen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 23955
Jeder Arbeitgeber muss, sobald ihm bekannt ist, dass er eine schwangere Frau beschäftigt, gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) die vorhandene Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) aktualisieren. Anhand dieser Beurteilung der Arbeitsbedingungen stellt der Arbeitgeber fest, ob die schwangere Frau an dem bisherigen Arbeitsplatz ohne Gefährdungen weiterarbeiten kann, oder ob ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
)Auch bei Schlussfolgerungen zur Verhältnisprävention gelten die Grundsätze der Barrierefreiheit: "Bei einer barrierefreien Gestaltung von Gebäuden ist die Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips konsequent einzuhalten. So müssen Alarmierungen zum Beispiel sowohl hör- als auch sichtbar erfolgen. Da Gehörlose und schwerhörige Menschen akustische Alarmsignale nicht wahrnehmen können, muss die Alarmierung auch optisch, z. B ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 43644
In der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" ist unter dem § 35 Fahrzeugführer Folgendes nachzulesen:"(1) Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen,1.die das 18. Lebensjahr vollendet haben,2.die körperlich und geistig geeignet sind,3.die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unterne ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 43645
, wenn die Arbeitnehmerin nicht am neuen Sitz des Betriebes oder der Betriebsabteilung beschäftigt werden kannwenn die Arbeitnehmerin im Falle der Stilllegung oder Verlagerung des Betriebes oder der Betriebsabteilung eine ihr vom Arbeitgeber angebotene, zumutbare Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz oder am neuen Betriebssitz ablehnt (bei Ablehnung durch Arbeitnehmerin)in Kleinbetrieben ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10186
und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen durchführen ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779
Dem Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags steht die Schwangerschaft der Bewerberin nicht entgegen.Solange das befristete Arbeitsverhältnis besteht, gilt es die Schutzvorschriften für Mutter und Kind am Arbeitsplatz zu beachten. Diese Schutzvorschriften ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG).Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. nach Abschluss des Arbeitsvertrags hat ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 11492
"Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist ein Instrument, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen. Gleichzeitig sichert das BEM durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen den Arbeitsplatz ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 42252
Eine Legaldefinition des Begriffs Schonarbeitsplatz ist uns nicht bekannt.Das heißt, es gibt nach unserer Kenntnis keine diesbezüglichen Regelungen auf gesetzlicher oder Verordnungsebene, die den Begriff näher spezifizieren.Nach allgemeinem Verständnis sind Schonarbeitsplätze Arbeitsplätze, auf denen Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen eingesetzt werden, die aufgrund ihrer Schwierigkeiten ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 13975
, dass die §§ 17 bis 24 auf sie nicht anzuwenden sind.Ein ärztliches Beschäftigungsverbot bezieht sich in der Regel auf bestimmte Tätigkeiten oder generell auf alle Tätigkeiten am Arbeitsplatz der werdenden Mutter und dürfte nur für Ihren jetzigen Arbeitsplatz gelten. Ob dies so ist, sollten Sie mit der Ärztin abklären, die das Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. Ggf. führen die Gründe ...
Stand: 25.11.2019
Dialog: 18850
als ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber alle Vorgaben einhält, die aller Wahrscheinlichkeit nach dazu führen, dass die Gesundheit einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes nicht beeinträchtigt wird."Nachdem der Arbeitgeber entsprechende Schutzmaßnahmen für die Stillende getroffen hat, wie beispielsweise ein Einsatz an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz, und feststellt, dass eine unverantwortbare ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 43998