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der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei sind neben den spezifischen Tätigkeiten auch der Ausbildungsstand und die Persönlichkeit des Jugendlichen zu bewerten.Wichtig ist, dass der/die Jugendliche eine ausreichende Einweisung erhält. Eine ständige Anwesenheit des Fachkundigen ist nicht generell erforderlich, wohl aber eine regelmäßige Kontrolle, wodurch die ständige Aufsicht gewährleistet wird. ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 22573
. Auch spezifische Untersuchungen der einzelnen (gefährlichen) Tonerkomponenten haben ergeben, dass diese nur in sehr geringen Mengen freigesetzt werden. Nach Einschätzung der BAuA ergeben sich aus diesen Emissionen generell keine relevanten Risiken, die für eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zu berücksichtigen wären.Auch für Schwangere ist es nicht verboten, in Arbeitsräumen tätig zu sein, in denen ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 11559
in einer Einrichtung sollte der Arbeitgeber aber zusammen mit dem Betriebsarzt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären bzw. bereits geklärt haben, inwieweit die in der Einrichtung beschäftigten werdenden oder stillenden Mütter besonders vor einem Befall geschützt werden können. Dies hat auch den Hintergrund, dass nur eine eingeschränkte Anzahl von Mitteln für werdende und stillende Mütter zur Bekämpfung ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11094
verboten. Welche Maßnahmen in diesem Fall zu treffen sind, hängt von den spezifischen Gegebenheiten ab und muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entschieden werden. Hierbei sollte die für die Ausbildung zuständige Stelle (Schule, Kammer, Innung etc.) eingebunden werden. ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 20587
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nach Kenntnisnahme die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifen. Da Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen konnte, ohne dass Sie oder das Ungeborene gefährdet sind, wurden Sie ganz von der Arbeit freigestellt. Dieses Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur für diesen Arbeitsplatz. Sollten Sie einen anderen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 23955
nach mutterschutzrechtlicher Vorgabe allgemein nicht mit stechenden, schneidenden Instrumenten/Geräten arbeiten dürfen, ist somit die Gabe jeglicher Injektionen untersagt.Es ist notwendig, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes durchzuführen, um die genauen Gefährdungen am Arbeitsplatz zu identifizieren. Bei einer Gefährdung sollten auch die Schutzmaßnahmen ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 5510
Sofern die Gefährdungsbeurteilung nicht zu einem anderen Ergebnis kommt, kann die schwangere Gynäkologin die beschriebenen Tätigkeiten bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen weiter ausführen. Hierbei sind insbesondere die Lüftungsmaßnahmen zu betrachten. Bei nicht adäquater Lüftung sind die von Ihnen beschriebenen Gefährdungen nämlich durchaus vorhanden.Hintergrund:Durch Anwendung von CO2 Laser ...
Stand: 14.02.2020
Dialog: 43057
eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
, können sich aus der vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ergeben. Am besten wissen die Beschäftigen häufig selbst, wie ihr Arbeitsplatz alternsgerecht gestaltet werden kann. Ein Arbeitskreis, an dem neben den Beschäftigten auch Fachleute wie Betriebsärztinnen oder -ärzte und Sicherheitsfachkräfte beteiligt sein sollten, kann dazu beitragen, gute Ideen zu entwickeln, um die Arbeitsplätze optimal zu gestalten. Tipps ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 3396
durch bestimmte Personen, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.Zur Ermittlung möglicher Gefahren hat der Arbeitgeber vor Beginn einer Beschäftigung zum Schutz der Jugendlichen nach § 28a JArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Steigen Jugendliche in das Berufsleben ein, dürfen diese nur beschäftigt werden, wenn sie vom Arzt gemäß § 32 JArbSchG (Erstuntersuchung) untersucht worden sind. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 3538
einen gleichberechtigten Zugang zu Umwelt, Transportmitteln, Information, Kommunikation, Bildung und Arbeit zu schaffen.Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) regelt die Rehabilitation und Teilhabe behinderter und den besonderen Schutz schwerbehinderter Menschen.[...]"Auf der Seite „Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung" und der Unterseite „Schutz besonderer Beschäftigtengruppen" der BG Verkehr finden ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 43868
voraus. Die Erstellung des Gutachtens bedarf wiederum der Zustimmung des Beschäftigten.Darüber hinaus muss der Arbeitgeber bei einer Versetzung zum Zweck der Eingliederung darlegen, inwiefern der neue Arbeitsplatz geeignet ist die Eingliederung zu fördern. Hierzu können die Ergebnisse einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Arbeitsplätze herangezogen werden. ...
Stand: 03.03.2022
Dialog: 30354
gesundheitsgefährdende Schwingungsbelastungen auftreten (siehe hierzu Veröffentlichung des IFA Nr. 0330: Hand-Arm-Vibrationen: Gefährdungsbeurteilung von Freischneidern).Auf die Informationen der SVLFG zum Thema "Freischneidearbeiten" weisen wir hin. Ebenso auf die Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zum Thema Jugendarbeitsschutz. ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 255
Für schwangere Maler- und Lackiererinnen gilt zwar kein betriebliches Beschäftigungsverbot, der Arbeitgeber muss aber die im Mutterschutzgesetz aufgeführten Beschäftigungsverbote für bestimmte Tätigkeiten beachten. Dazu hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die werdende Mutter über das Ergebnis und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zu informieren.Werdende ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5608
Nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Schutzmaßnahmen, die seine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes ergeben hat, umzusetzen (§ 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG -). Dabei sind die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Biostoffverordnung (BioStoffV) zu beachten.In § 11 MuSchG sind die generellen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 443
einer werdenden oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft die erforderlichen Schutzmaßnahmen, die er aus der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 10 Abs. 1 MuSchG ermittelt hat, umsetzen muss. Darüber hinaus ist er verpflichtet ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 25989
gewährleistet ist und 3.der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird. ......" Es muss stets im Einzelfall, z.B. im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, ermittelt werden, ob die Tätigkeit zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist und ob der Schutz des Jugendlichen durch die fachkundige Aufsicht gewährleistet ist. Ob Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung nötig ...
Stand: 09.04.2020
Dialog: 11830
die Berücksichtigung der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse gefordert. Auch bei der nach dem Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber gehalten, die anerkannten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu beachten.Es gibt anerkannte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, denen zu Folge ältere Arbeitnehmer/innen durch Nachtarbeit verstärkt gesundheitlich ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 1610
und die nötigen Schutzmaßnahmen zu treffen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) i.V.m. § 10 MuSchG). Dies scheint hier nicht ausreichend geschehen zu sein. Der Arbeitgeber hat sowohl die schwangere (oder auch stillende) Frau sowie alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und über den Bedarf an Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 MuSchG).Aufgrund der geschilderten ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524