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Wie müssen Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestaltet sein?

KomNet Dialog 3396

Stand: 21.06.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Demografischer Wandel - Ältere Beschäftigte

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Frage:

Der demografische Wandel in der Bundesrepublik wird momentan häufig diskutiert. Welche Auswirkungen hat eine alternde Bevölkerung auf die Arbeitsgestaltung? Wie müssen Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestaltet sein?

Antwort:

Die Leistungsfähigkeit des Menschen verändert sich im Laufe des Lebens. Ab einem gewissen Alter nimmt die körperliche Leistungsfähigkeit häufig ab, psychisch-geistige und soziale Fähigkeiten verbessern sich jedoch im Regelfall mit der Arbeitstätigkeit. Je höher die körperlichen Belastungen an einem Arbeitsplatz also sind, desto weniger ist er für einen älteren Beschäftigen geeignet. 

Ein wichtiger Punkt bei der alternsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen ist die Einteilung der Arbeitszeit. Generell sollten lange Arbeitszeiten und häufige Überstunden bei geringen Erholzeiten vermieden werden. Kurze Pausen sollten eingerichtet werden, um die Konzentration und körperliche Leistungsfähigkeit zu verbessern. 

Anhaltspunkte, welche speziellen Beanspruchungen an einem Arbeitsplatz auftreten, können sich aus der vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ergeben. Am besten wissen die Beschäftigen häufig selbst, wie ihr Arbeitsplatz alternsgerecht gestaltet werden kann. Ein Arbeitskreis, an dem neben den Beschäftigten auch Fachleute wie Betriebsärztinnen oder -ärzte und Sicherheitsfachkräfte beteiligt sein sollten, kann dazu beitragen, gute Ideen zu entwickeln, um die Arbeitsplätze optimal zu gestalten. Tipps können auch der Unfallversicherungsträger, die Arbeitsschutzbehörden oder die Krankenkassen geben.

Hinweis:
Die Initiative DEMOGRAFIE AKTIV unterstützt Betriebe und Beschäftigte bei der Gestaltung des demografischen Wandels. Mit dem Management-Instrument DEMOGRAFIE AKTIV können praxisgerechte Demografie-Prozesse in Betrieben aller Branchen gestaltet werden. Im Land Nordrhein-Westfalen kann die Gestaltung betrieblicher Demografie-Prozesse mit dem Förderangebot Potentialberatung unterstützt werden.