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der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Diese Beurteilung sollte der Arbeitgeber/Dienstherr mit Unterstützung einer Betriebsärztin/ eines Betriebsarztes vornehmen.Grundlegende Informationen zum Mutterschutz finden Sie unter www.mags.nrw/mutterschutzAuf die Broschüre "Gesundes Arbeiten mit Kindern in Schwangerschaft und Stillzeit" des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 15966
mit Zustimmung der betroffenen Beschäftigten und in Abstimmung mit den betrieblichen Interessenvertretungen zu klären, ob und wenn ja mit welchen Leistungen oder Hilfen die Arbeitsunfähigkeit überwunden bzw. erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann und somit der Arbeitsplatz dauerhaft gesichert wird. Der Werks- oder Betriebsarzt sollte in der Regel beteiligt werden. ...
Stand: 10.01.2020
Dialog: 14095
des Arbeitsplatzes und der Arbeitsplatzbedingungen vorzunehmen. Diese Gefährdungsbeurteilung erstreckt sich auf jede Tätigkeit der werdenden oder stillenden Mutter und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung. Hierbei wird er von der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt unterstützt.Weitere Informationen zum Mutterschutz allgemein finden Sie hier.Auf den Leitfaden zum Mutterschutz ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 11492
der Arbeitsbedingungen anbieten.Dies bedeutet, dass abhängig von den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung auch Ihr Immunschutz für bestimmte Erkrankungen überprüft werden muss (vgl. § 3 Abs. 1 ArbMedVV).Ob ein sicherer Immunschutz vorhanden ist oder nicht, kann nur eine Ärztin/ein Arzt - in diesem Fall Ihr Betriebsarzt bzw. Ihre Betriebsärztin - beurteilen. Anamnestische Angaben bezüglich erfolgter Impfungen ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung vom Betriebsarzt beraten lassen.Ein Arzt kann ein sogenanntes ärztliches Beschäftigungsverbot bei Gefährdung von Mutter und/oder Kind durch die Arbeit aussprechen (§ 16 MuSchG).Wenn bei zwei Arbeitsverhältnissen nur ein Arbeitsplatz nicht geeignet ist, spricht nichts dagegen, dort ein Beschäftigungsverbot auszusprechen und an dem anderen Arbeitsplatz weiterzuarbeiten.Nimmt ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 6876
im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ und die ergänzenden Regelungen in der TRBA 255 „Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potential“ anzuwenden. Der Betriebsarzt sollte bei der individuellen Gefährdungsbeurteilung beteiligt werden. Sollten Sie noch Fragen haben, kann der Betriebsarzt Sie beraten. Weitere Informationen finden sich im Leitfaden ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43487
zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt.Da es sich bei der Fragestellung um einen speziellen Einzelfall handelt, empfiehlt es sich, den Sachverhalt vor Ort mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde, Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft, dem Inklusionsamt bzw. den örtlich zuständigen ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 19015
und die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt zusammenarbeiten und eine spezielle Beurteilung für den konkreten Schrittmacherträger vornehmen. Der behandelnde Kardiologe bzw. der Herzschrittmacherhersteller sollten Auskünfte über die Störsicherheit des eingesetzten Modells und mögliche Folgen einer Störung angeben können. ...
Stand: 03.02.2020
Dialog: 17383
von der Verantwortung entbinden.Es wird dringend empfohlen, vor Beginn einer möglichen Beschäftigung mit gefährlichen Arbeiten im Sinne von § 22 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und (wenn vorhanden) den Betriebsrat einzubeziehen. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 28130
schriftlich zu erteilen."Abschließend kann die Frage, ob der Mitarbeiter als Fahrer eingesetzt werden kann, von uns nicht beantwortet werden. Diese Frage ist unter Hinzuziehung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes zu beantworten. ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 43645
Krankheiten und den Schutzmaßnahmen. Wir empfehle Ihnen, den Betriebsarzt einzuschalten. Er kann Ihnen helfen einzuschätzen, ob der Anteil der zu beratenden Kinder und Jugendlichen so gering ist, dass er dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht. Ansonsten ist vor Beschäftigung der werdenden Mutter mit Kindern und Jugendliche die arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen.Wir weisen vorsorglich darauf hin ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 29428
in einer Einrichtung sollte der Arbeitgeber aber zusammen mit dem Betriebsarzt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären bzw. bereits geklärt haben, inwieweit die in der Einrichtung beschäftigten werdenden oder stillenden Mütter besonders vor einem Befall geschützt werden können. Dies hat auch den Hintergrund, dass nur eine eingeschränkte Anzahl von Mitteln für werdende und stillende Mütter zur Bekämpfung ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11094
der Arbeitsbedingungen (§ 10 MuSchG) eigenverantwortlich entscheiden. Dabei hat er sowohl die Arbeitsbedingungen als auch Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung zu berücksichtigen. Unterstützt wird er dabei von der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt. Bei Zweifeln in Bezug auf eine Gefährdung werdender Mütter beim Umgang mit dem Cyanoacrylatklebstoffgemisch sollten Sie beim Hersteller / Lieferanten rückfragen. ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23123
zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt / die Betriebsärztin beraten lassen. Im vorliegenden Fall sollte auch, sofern vorhanden, der Behindertenbeauftragte involviert werden. Hilfe erhalten Sie auch vom Technischen Beratungsdienst Ihres Integrationsamtes. Auf die Unterweisungspflicht nach § 12 ...
Stand: 24.09.2016
Dialog: 27533
. Ferner ist zu prüfen, inwiefern die Versetzung im Rahmen der Mitbestimmung zustimmungspflichtig ist (§ 99 Betriebsverfassungsgesetz/BetrVG).Soll eine Versetzung mit besonderen Anforderungen an die Beobachtung aufgrund einer vorangegangen Krankheit begründet werden muss dies mit entsprechender Fachkunde begründet werden. Dies setzt im vorliegenden Fall ein ärztliches Gutachten durch den Betriebsarzt ...
Stand: 03.03.2022
Dialog: 30354
der Gefährdungsbeurteilung und unter Beteiligung des Betriebsarztes festgestellt wird, dass eine Gefährdung für die werdende Mutter nicht besteht. Über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind die werdende Mutter und die Beschäftigten zu unterrichten (§ 14 MuSchG).. ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 6748
ausgestattet ist, und alle Beschäftigte (auch die Nachtwachen) diese konsequent verwenden. Das bedeutet, dass Personal geschult worden ist und die jährliche Unterweisung auch erfolgt. Die herkömmlichen Instrumente sollen nicht mehr auf der Station vorhanden sein,- die Handhabung des sichreren Instrumenten für die Schwangere schon Routine ist,- die Handhabung keine andere Anwendungstechnik erfordert ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5178
Allgemein:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tät ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944
. Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitsschutz sowie Vorgesetzte der schwangeren oder stillenden Frau." ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42270
Interessenvertretung der Beschäftigten (Betriebs- oder Personalrat), bei schwerbehinderten Beschäftigten außerdem die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung. Weiter sollen der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen werden, wenn dies erforderlich ist. Soweit für die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit und der Vorbeugung erneuter Erkrankung Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 42252