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Die Leistungsfähigkeit des Menschen verändert sich im Laufe des Lebens. Ab einem gewissen Alter nimmt die körperliche Leistungsfähigkeit häufig ab, psychisch-geistige und soziale Fähigkeiten verbessern sich jedoch im Regelfall mit der Arbeitstätigkeit. Je höher die körperlichen Belastungen an einem Arbeitsplatz also sind, desto weniger ist er für einen älteren Beschäftigen geeignet. Ein wichtiger ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 3396
Ein standardisiertes Instrument zur Erfassung der Arbeitsfähigkeit ist der „Work Ability Index (WAI)“, mit dem der sog. Arbeitsfähigkeitsindex oder Arbeitsbewältigungsindex berechnet werden kann. Der WAI ist ein Fragebogen, der entweder von den Beschäftigten selbst oder von Dritten (z.B. Betriebsärzten/-innen bei der betriebsärztlichen Untersuchung) ausgefüllt wird. Weitere Informationen zum WAI w ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 3444
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung festzulegen und diese umzusetzen.Mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung hat er u. a. auch das Verhalten und den Gesundheitszustand des drogenabhängigen bzw. auf Drogenentzu ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 19957
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) trifft keine speziellen Regelungen hinsichtlich der Kündigung durch die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer während der Elternzeit. Maßgeblich für eine Kündigung von Seiten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers während der Elternzeit sind daher die geltenden oder getroffenen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen (Kündigungsfristen). Wir bitten um ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 23849
die Berücksichtigung der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse gefordert. Auch bei der nach dem Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber gehalten, die anerkannten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu beachten.Es gibt anerkannte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, denen zu Folge ältere Arbeitnehmer/innen durch Nachtarbeit verstärkt gesundheitlich ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 1610
Die (stufenweise) Wiedereingliederung (sogenanntes "Hamburger Modell") ist eine Maßnahme nach § 74 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) und soll arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit erleichtern. Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist der Arbeitnehmer noch ...
Stand: 06.11.2022
Dialog: 11785
Die Beschäftigung bis 23:00 Uhr ist zulässig, wenn der Betrieb tatsächlich ein Schichtbetrieb ist. Zur Definition, was unter einem Schichtbetrieb zu verstehen ist, findet sich im Kommentar von Zmarzlik/Anzinger zum Jugendarbeitsschutzgesetz (5.Auflage) folgendes:"(...) Nach der Rechtsprechung des BAG liegt Schichtarbeit vor, wenn mindesten zwei Arbeitnehmer ein und dieselbe (...) Arbeitsaufgabe ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 19040
Das Sozialgesetzbuch IX - SGB IX ist zur Beantwortung der Frage heranzuziehen. In § 84 "Prävention" ist hierzu ausgeführt: 1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die ...
Stand: 03.06.2013
Dialog: 18655
Kriterien können unter anderem die Übernahme von Räumlichkeiten, Geschäftstätigkeit, Betriebsmitteln und Personal sein. Vor dem Betriebsübergang muss der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber jeden einzelnen betroffenen Arbeitnehmer über den Zeitpunkt des Übergangs und dessen Grund informieren. Hinsichtlich des Grundes ist der Unterrichtungspflicht nur dann Genüge getan, wenn der neue Inhaber ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5023
Als alterskritisch ist neben der Qualifikation der Arbeitnehmer/-innen auch ihre Gesundheit und Motivation zu betrachen. Dies deshalb, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass beispielsweise ältere Arbeitnehmer/-innen in vielen Fällen über einen sehr langen Zeitraum die gleiche Tätigkeit ausüben und bei innovativen, innerbetrieblichen Reformprozessen von den verantwortlichen Entscheidungsträger ...
Stand: 28.06.2017
Dialog: 3373
werden aber bei Bürotätigkeiten auch alternierende Arbeitsplätze eingerichtet. Hierzu ein Beispiel:Ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag für ein Betriebsarbeitsverhältnis hat, kann einen Teil seiner Arbeitsleistung auch in seiner Wohnung (häusliche Arbeitsstätte) erbringen, wenn es technisch möglich ist und mit dem Arbeitgeber vertraglich vereinbart wurde. Der Arbeitnehmer wird bei der alternierenden Arbeit bzw ...
Stand: 01.12.2016
Dialog: 5665
stellen. Dieses gilt auch für Rechtsnachfolger von Betrieben.Gemäß Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.9.2004, 2 AZR 659/03 bedarf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (sowohl vom Arbeitgeber wie vom/von Arbeitnehmer/in) der Schriftform.Die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung muss vom Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 4655
Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben.Diese Verpflichtungen sind auch auf das Verhältnis Auftraggeber/Nachunternehmer und Sub-Sub-Verhältnisse übertragbar, wenn weitere Arbeitnehmer beschäftigt werden. Ähnliche Verpflichtungen hat auch § 6 der Unfallverhütungsvorschrift ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6654
Nein. Regelungen, die Anforderungen an die betrieblichen Sozial- bzw. Sanitärräume (Wasch-, Dusch-, Umkleideräume) sowie Pausenräume betreffen, sind in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV getroffen. Diese Regelungen muss der Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern, also auch bei der Beschäftigung von (jugendlichen) Auszubildenden einhalten.Das Jugendarbeitsschutzgesetz ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9153
/Arbeitnehmer) keine ausdrückliche Vereinbarung über Dauer und Lage der Arbeitszeit getroffen, ergibt die Auslegung des mutmaßlichen Willens der Parteien (§ 157 BGB) im Zweifel, dass die betriebsübliche Arbeitszeit, erforderlichenfalls auch die orts- bzw. branchenübliche Arbeitzeit, als vereinbart anzusehen ist. Im Rahmen der vereinbarten oder üblichen Arbeitszeit kann der Arbeitgeber - vorbehaltlich ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 1073
oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet.Die traditionellen gewerblichen Heimarbeitstätigkeiten umfassen das Herstellen, Be- ober Verarbeiten, Veredeln und Verpacken von Waren. Heimarbeiter bestimmen die Orts- und Arbeitszeitsouveränität selber. Sie sind nach der Definition keine Arbeitnehmer sondern Auftragnehmer. Daher gilt das Arbeitsschutzgesetz nicht für die in Heimarbeit Beschäftigten.Zu den Einsatzzeiten ...
Stand: 22.02.2023
Dialog: 43767
, wenn er anderen Arbeitnehmern ebenfalls entsprechende Änderungen angeboten hat. Auch darf Ihnen der Arbeitgeber während der Schwangerschaft nicht die Vergütung kürzen.Weitere Informationen zum Thema (Änderungs-) Kündigungsschutz bietet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW. ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 17663
Wir interpretieren Ihre Frage so, dass der Arbeitnehmer im Betrieb mit Fahrertätigkeiten beschäftigt wird bzw. werden soll. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht beantworten wir die Anfrage wie folgt:Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung/Führungsverantwortung für seinen Betrieb und die dort beschäftigten Arbeitnehmer. Aus seiner Verantwortung erwachsen ihm auch Pflichten, die er selbst umsetzen ...
Stand: 13.01.2020
Dialog: 18782
Für "ältere Arbeitnehmer" gibt es keine eindeutige Definition bzw. Altersgrenze.In der Beschäftigungs- und Arbeitspolitik werden häufig Beschäftigte ab dem 50. Lebensjahr als "ältere Beschäftigte" bezeichnet. Gelegentlich wird diese Bezeichnung auch bereits auf Beschäftigte in der zweiten Lebenshälfte und damit ab dem 45. Lebensjahr angewendet.Die Aussage stützt sich auf die BAUA-Publikation ...
Stand: 18.09.2023
Dialog: 25256
Es ist richtig, dass ein über 18-jähriger nicht mehr vom Geltungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) erfaßt wird. Der Schüler ist volljährig und könnte aus diesem Grund neben der Schule auch einer Vollerwerbstätigkeit nachgehen. Er ist dann Arbeitnehmer und bei der Beschäftigung wären hier von Seiten des Arbeitgebers die arbeitszeitlichen Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 1581