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Gibt es besondere Regelungen zu Sozialräumen für Auszubildende?

KomNet Dialog 9153

Stand: 20.05.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Arbeiten im Rahmen der Ausbildung

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Frage:

Gibt es besondere Regelungen oder Vorschriften zu Sozialräumen für Auszubildende?

Antwort:

Nein.

Regelungen, die Anforderungen an die betrieblichen Sozial- bzw. Sanitärräume (Wasch-, Dusch-, Umkleideräume) sowie  Pausenräume betreffen, sind in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV getroffen. Diese Regelungen muss der Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern, also auch bei der Beschäftigung von (jugendlichen) Auszubildenden einhalten.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG stellt keine weiteren Anforderungen an diese Räumlichkeiten.