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auszuschließen.Unter Ziffer 3.2.4.1. Gesundheits- und Pflegebereich steht im InformationspapierIn Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen oder ähnlichen Betrieben des Gesundheitsdienstes, sind grundsätzlich patienten- bzw. bewohnerferne Tätigkeiten zu bevorzugen. Ansonsten ist je nach Einsatzort der Schwangeren sowie den organisatorischen Regelungen und dem damit verbundenen Risiko eines Kontaktes zu infizierten ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43487
Grundsätzlich dürfen Jugendliche nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden, d.h. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen (nicht ionisierender Strahlung) ausgesetzt sind - § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).Die Beschäftigung von Jugendlichen mit Lasern ist nur dann zulässig, wenn sie zum Erreichen des Ausbildungsziels ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 44027
,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird und.insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.Außerhalb dieser Ausnahmen ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25998
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auf der folgenden Seite an:www.mags.nrw/mutterschutz-gefaehrdungdbeurteilungAuf die Informationen des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) mit dem Titel "Einsatzbereiche von schwangeren Bediensteten" weisen wir hin:http://www.bsbd-nrw.de/fachbereiche/tarifbereich/tarif-aktuell/171-einsatzbereiche-schwangere ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 28424
der Arbeit bereits am vierten Tag nach dem letzten Erkrankungsfall möglich (die Inkubationszeit beträgt in der Regel 1-3 Tage). D. h., wenn über drei Tage keine neuen Erkrankungsfälle in der Klasse aufgetreten sind, kann die werdende oder stillende Mutter am vierten Tag ihre Arbeit in der Klasse wieder aufnehmen. Es ist jedoch nicht erforderlich, sie von der Schule fernzuhalten. Sie darf z. B. in anderen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 22825
Für das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt das Territorialprinzip, das heißt, dass es grundsätzlich nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt. Bei einer Beschäftigung in Belgien finden die deutschen Vorschriften also dort keine Anwendung, auch wenn Sie in Deutschland wohnen. Dies schließt auch die im Mutterschutzgesetz verankerten finanziellen Ansprüche ein.Hinweise:Die Richtlinie 92/85 ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 22518
Gemäß § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, "bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind".Ausgenommen ist "die Beschäftigung Jugendlicher, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder ...
Stand: 20.01.2023
Dialog: 18929
Drucker und Kopierer betrieben werden. Ein zahlenmäßiger Mindestabstand ist nicht festgelegt. Es ist aber darauf zu achten, dass die Abluftöffnungen der Geräte nicht direkt auf die Mitarbeiter gerichtet sind. Auch sollten stark frequentierte Geräte grundsätzlich nicht in Büroräumen untergebracht werden. Die im BAuA-Merkblatt "Drucker und Kopierer" genannten Maßnahmen stellen diesbezüglich den Stand ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 11559
Ja, eine Schwangere darf grundsätzlich Stunden alleine in einer Einzelhandelsfiliale arbeiten. Hierbei ist folgendes zu beachten:Beschäftigt ein Arbeitgeber eine werdende Mutter, muss er zum Schutz der werdenden Mutter und des Kindes die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegten Vorschriften einhalten.Nach dem MuSchG ist u.a. wesentliche Arbeitgeberpflicht, eine Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 20.08.2025
Dialog: 5592
an 7 Tagen hintereinander nicht gegen die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes verstößt. Nach § 4 Abs. 1 MuSchG ist nicht die Anzahl der Arbeitstage maßgebend, sondern das Verbot der Mehrarbeit. Mehrarbeit ist jede Arbeit über 8 ½ Stunden täglich oder mehr als 90 Stunden in der Doppelwoche bei einer Arbeitnehmerin, die älter als 18 Jahre ist.Wie sieht die Ersatzfreizeit bei Sonn- und Feiertagsarbeit ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 4831
darf sie lediglich beschäftigen, wenn:sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird undinsbesondere eine unverantwortbare Gefährdung ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 1896
der Regelungen ist es, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen. Unfälle bei der Arbeit und auch auf dem Arbeitsweg sollen verhindert werden.Das Arbeitsschutzgesetz macht in § 15 Abs. 1 folgende Angabe:"Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen ...
Stand: 26.11.2025
Dialog: 43936
an Bedientheken" herausgegeben. Die dort genannten Vorgaben können auch auf den Arbeitsplatz einer Bäckereifachverkäuferin übertragen werden.Zu Ihren Einzelfragen:1. Ab wann darf ich anfangen zu arbeiten?Nach § 5 Abs.1 Mutterschutzgesetz dürfen werdende und stillende Mütter nicht in der Nacht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden. Somit dürfen Sie ab 6 Uhr anfangen zu arbeiten.2. Darf ich alleine ...
Stand: 04.02.2025
Dialog: 24909
Nein, für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind, ist eine Erstuntersuchung nicht erforderlich (siehe § 32 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)).Weiterführende Informationen zum Thema "Ferienarbeit" bietet die Arbeitsschutzverwaltung NRW ...
Stand: 03.07.2024
Dialog: 710
Nein, eine derartige Tätigkeit ist für eine 15-jährige Schülerin nicht zulässig.Im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und in der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV ist geregelt, mit welchen Tätigkeiten Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche beschäftigt werden dürfen.Reinigungstätigkeiten in einem Betrieb bzw. in einer ärztlichen Praxis fallen ...
Stand: 17.05.2023
Dialog: 5850
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, dass der Betriebs-/Personalrat mit dem Arbeitgeber eine Dienstvereinbarung/Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Suchtprävention abschließt. In einer solchen Vereinbarung wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen bzw. bei welchen Verhaltensauffälligkeiten von einer Suchtgefährdung auszugehen ist und wie die betrieblich Verantwortlichen damit umgehen ...
Stand: 15.06.2023
Dialog: 5424
Nach § 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf ein Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsie sich dazu ausdrücklich bereit erklärt (diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden),eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss ...
Stand: 19.08.2025
Dialog: 23384
Die Annahme, dass die Mitarbeitenden im Homeoffice/Flexoffice keine Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitsgesetz (HAG) sind, ist zu bestätigen. Die Mitarbeitenden bleiben Arbeitnehmer.Nach § 2 Abs. 1 des HAG ist Heimarbeiter, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) alleine oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zw ...
Stand: 22.02.2023
Dialog: 43767
Die Frage, ob Sie im Falle einer Schwangerschaft an Ihrem Arbeitsplatz verbleiben können, hätte der Arbeitgeber bereits im Vorfeld im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären müssen. Die mutterschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen gelten unmittelbar nach Bekanntgabe der Schwangerschaft. Im Einzelnen:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vors ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 25415
Die Beschäftigung Jugendlicher an Sonn- und Feiertagen ist gemäß § 17 Abs.1 und § 18 Abs.1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG grundsätzlich verboten.Von diesem Verbot gibt es aber Ausnahmen. So ist beispielsweise die Beschäftigung Jugendlicher in Alten- und Pflegeheimen zulässig (§ 17 Abs.2 Nr.1 JArbSchG und § 18 Abs.2 JArbSchG), wobei von dieser Ausnahmeregelung gemäß § 18 Abs.2 JArbSchG der 25 ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 20045