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Die Ausnahmeregelung für das mutterschutzrechtliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit steht im § 6 Abs.1 Mutterschutzgesetz. Danach darf der Arbeitgeber schwangere oder stillende Frausen an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 1392
Der Einsatz einer Altenpflegerin fällt in der Regel nicht unter das Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen... sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 1152
Für nicht immune Schwangere ist die Erstinfektion mit dem Cytomegalie-Virus (CMV) gefährlich. Die Infektion des Kindes kann zu jeder Zeit während der Schwangerschaft sowie während und nach der Entbindung erfolgen. Es findet keine 1:1 Übertragung statt, sondern nur 1 % der Embryos bzw. der Feten werden in der Gebärmutter infiziert. Davon kommen rund 10-20% mit Schädigungen zur Welt, der Rest ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4837
Das Verbot ist zu bejahen, wenn die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der Arbeitszeit auf einen Beförderungsmittel ausgeübt wird.In anderen Fällen kommt § 11 Abs. 5 Ziffer 5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht zur Anwendung, insbesondere nicht, wenn das Beförderungsmittel nur gelegentlich, hin und wieder benutzt wird oder wenn die Tätigkeit nicht schwerpunktmäßig ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 3275
Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch keine 15 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Die Beschäftigung von Kinder ist verboten (§ 5 Abs.1 JArbSchG). Es gibt Ausnahmen von diesem Verbot, u.a. für Betriebspraktika während der Vollzeitschulpflicht (§§ 5 Abs.2 ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 42234
an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden."Grundlage der Unterweisung ist die Gefährdungsbeurteilung, die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) in § 10 geregelt ist. Danach hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann. Dies hat unabhängig ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 42393
Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht in der Zeit von 20.00 - 6.00 Uhr beschäftigt werden (§ 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG).Ausnahmen ( § 14 Abs. 2 JArbSchG):Schülerinnen und Schüler über 16 Jahren dürfen 1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, 2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, 3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr, 4. in Bäckereien ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 15307
Kinderarbeit ist im § 5 des Jugendarbeitschutzgesetzes geregelt. In der Kinderarbeitsschutzverordnung ist geregelt, daß die Arbeit auch in privaten Haushalten erfolgen darf. Bei der Arbeit sind folgende Randbedingungen zu beachten:- Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten muss vorhanden sein.- Es ist auf Sicherheitsmaßnahmen zu achten und sie sind zu erläutern.- Die Entwicklung der Kinder ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2245
Eine gesetzliche Frist, wie das BEM im Unternehmen umgesetzt werden soll, hat der Gesetzgeber nicht festgelegt. Jedoch kann festgehalten werden, dass die Umsetzung nach Ihrer Schilderung in Ihrem Betrieb inicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, da in Ihrem Fall außer einem Erstgespräch keine weiteren Maßnahmen erfolgt sind, wie z. B. Umgestaltung des Arbeitsplatzes.Wie Sie auf der Seite einfac ...
Stand: 19.01.2017
Dialog: 28223
Die angegebenen Arbeitszeiten sind sowohl im Hinblick auf die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit (im Halbjahresdurchschnitt) von acht Stunden als auch im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden gesetzeskonform (§ 3 Arbeitszeitgesetz-ArbZG).Die Pausenregelungen ergeben sich aus § 4 ArbZG. Hiernach sind bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 1073
, das eine Diskriminierung (auch) im Arbeitsleben verbietet.Persönliche Merkmale, auf die sich das Verbot der Benachteiligung erstreckt, sind in § 1 des AGG aufgeführt:- Rasse,- ethnische Herkunft,- Geschlecht,- Religion/Weltanschauung (s. § 9 AGG - Ausnahmen),- Behinderung,- Alter (s. § 10 AGG - Ausnahmen),- sexuelle Identität.Der Arbeitgeber ist nach dem AGG u.a. verpflichtet, die erforderlichen (vorbeugenden) Maßnahmen ...
Stand: 15.05.2018
Dialog: 3439
im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) folgt nicht, dass die §§ 16 und 17 JArbSchG auf ambulante Pflegedienste Anwendung finden. Demnach besteht gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz eine Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit für „Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen". Unter den Begriff der „anderen Einrichtung zur Pflege von Personen" lassen ...
Stand: 20.02.2020
Dialog: 43064
In seinem Beschluss 1 BvR 2019/16 vom 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherigen Auswahlmöglichkeiten für die Eintragung im Geburtenregister zwischen „männlich“, „weiblich“ sowie „fehlende Angabe“ gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz -GG) und das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts (Art. 3 Abs. 3 ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42630
nicht überschritten wird. Die tägliche Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt 10 Stunden, wobei – von tarifrechtlichen Einzelregelungen abgesehen – die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten nicht höher als 8 Stunden sein darf.Wird eine Frau schwanger, gelten zur Arbeitszeit die Regelungen des § 4 Abs.1 Mutterschutzgesetz - MuSchG. (max. 8,5 Stunden täglich und 90 Stunden ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 21460
Jugendliche ohne eine Berufsausbildungsstelle bzw. ohne Beschäftigungsverhältnis haben keinen gesetzlichen Anspruch, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG untersucht zu werden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nämlich nur für die Beschäftigung (Auszubildende/r, Arbeitnehmer/in, Heimarbeiter/in...) von Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind (§ 1 JArbSchG).Jugendliche bis zur Vollendun ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6633
für den Samstag nur noch 5 Stunden (5 x 8 Stunden + 5 Stunden ergibt 45 Stunden in der Woche bzw. 90 Stunden in der Doppelwoche, die nicht überschritten werden dürfen). Einen Ausgleich für Samstagsarbeit sehen die Arbeitsschutzvorschriften nicht vor.Weiterhin darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht in einem Umfang beschäftigen, der die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 5190
Die Annahme, dass die Mitarbeitenden im Homeoffice/Flexoffice keine Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitsgesetz (HAG) sind, ist zu bestätigen. Die Mitarbeitenden bleiben Arbeitnehmer.Nach § 2 Abs. 1 des HAG ist Heimarbeiter, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) alleine oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zw ...
Stand: 22.02.2023
Dialog: 43767
In seinem Beschluss 1 BvR 2019/16 vom 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherigen Auswahlmöglichkeiten für die Eintragung im Geburtenregister zwischen „männlich“, „weiblich“ sowie „fehlende Angabe“ gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz -GG) und das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts (Art. 3 Abs. 3 ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42593
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Mutterschutzgesetz – MuSchG) geeignete Schutzmaßnahmen gemäß der Rangfolge des § 13 MuSchG zu treffen hat, die sich wie folgt gliedern:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen,2. Arbeitsplatzwechsel (erweitertes Direktionsrecht, § 315 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB),3. betriebliches Beschäftigungsverbot ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 44087
), soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist (§ 5 Abs.3 JArbSchG) .Die Bundesregierung hat mit der Kinderarbeitsschutzverordnung die Beschäftigung nach § 5 Abs.3 JArbSchG konkretisiert. Demnach sind im gewerblichen Bereich nur das Austragen von Zeitungen, Zeitschriften u. Werbeprospekten zulässig.Die Beschäftigung mit den weiteren nach § 2 Nr.1 KindArbSchV erlaubten Arbeiten darf nur in privaten ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 3287