Ergebnisse 21 bis 40 von 56 Treffern
der 25. Dezember, der 1. Januar, der erste Osterfeiertag und der 1. Mai ausgenommen sind. Weiterhin dürfen Jugendliche am 24. und 31. Dezember nicht nach 14 Uhr beschäftigt werden.Durch den von Ihnen genannten § 21b JArbSchG hat zwar das Bundesarbeitsministerium die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung Ausnahmen von bestimmten Vorschriften zuzulassen, der § 18 Abs.2 ist hier aber nicht genannt.Somit ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 20045
werden. Nach § 14 JArbSchG dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden, Jugendliche über 16 Jahren dürfen in Gaststätten bis 22 Uhr arbeiten.Umfangreiche Informationen zum Jugendarbeitsschutz finden Sie z.B. beim MAGS NRW. ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 19047
und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). Der Arbeitgeber hat eine schwangere oder stillende Frau über die Gefährdungsbeurteilung und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Abs.3 MuSchG).Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter ...
Stand: 21.09.2020
Dialog: 20141
). Der Arbeitgeber hat eine schwangere oder stillende Frau über die Gefährdungsbeurteilung und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Abs.3 MuSchG).In § 11 MuSchG sind generelle Beschäftigungsverbote konkretisiert, wie z. B. das Heben und Tragen von Lasten betreffend. Neben dem Heben und Tragen von Lasten (mehr als 5 kg regelmäßig oder 10 kg gelegentlich per Hand ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 412
und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: MuSchG/BEEG" (8. Auflage) von Buchner/Becker aus der Reihe "Beck'sche Kommentare zum Arbeitsrecht" wird zu der Thematik u. a. ausgeführt, dass grundsätzlich alle für die Vorsorgeuntersuchung erforderlichen Zeiten inklusive Wegezeiten zu gewähren sind (Rd. 11-14). Auch muss die werdende Mutter den Arzt nicht wechseln, um den Zeitaufwand für die Vorsorgeuntersuchung ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11765
und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden."§ 18 Abs.1 BEEG:"Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Der Kündigungsschutz nach Satz 1 beginnt1. frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes und2. frühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 8889
des Kindes undfrühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes."Über die Zulässigkeit einer vorgesehenen Kündigung entscheidet auf Antrag des Arbeitgebers die zuständige Arbeitsschutzbehörde. Weitere umfangreiche Informationen zum Thema enthält die Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit". ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 4001
des betrieblichen Arbeitsschutzes", zu finden über http://publikationen.dguv.de/dguv/ .Es ist z. B. im § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nachzulesen, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 22902
Die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung ergänzt die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die mutterschutzrechtliche Informationspflicht des Arbeitgebers ergibt sich aus § 14 Abs.2 Mutterschutzgesetz:"Der Arbeitgeber hat alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und über den Bedarf ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42622
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, voraussichtliche Urlaubsansprüche des Folgejahres im Voraus zu gewähren.Den Ihnen im nächsten Jahr voraussichtlich für die Zeit der Mutterschutzfrist zustehenden anteiligen Jahresurlaub können Sie daher nicht bereits in diesem Jahr beanspruchen. Der Ihnen tatsächlich für nächstes Jahr zustehende anteilige Jahresurlaub steht auch erst zum Zeitpunkt der Entbin ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8881
eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Die Verpflichtung des Arbeitgebers nach Satz 1 entfällt, wenn gemäß einer zu diesem Zweck nach § 30 Absatz 4 veröffentlichten Regel oder Erkenntnis des Ausschusses für Mutterschutz eine schwangere oder stillende Frau die Tätigkeit nicht ausüben oder einer Arbeitsbedingung nicht ausgesetzt sein darf."Gemäß § 14 Abs. 2 MuSchG hat der Arbeitgeber alle Personen ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 44102
. zum Zweck einer Berufsausbildung nicht verboten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die bestehenden arbeitszeitlichen Beschränkungen und die Ruhepausenregelung der §§ 8, 11, 13, 14, 15, 16, 17 und 18 JArbSchG beachtet werden. Das bedeutet konkret, Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche 40 Stunden und längstens 8 Stunden täglich sowie nicht vor 06.00 Uhr und nicht nach 22.00 Uhr beschäftigt ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 3538
der Gefährdungsbeurteilung und unter Beteiligung des Betriebsarztes festgestellt wird, dass eine Gefährdung für die werdende Mutter nicht besteht. Über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind die werdende Mutter und die Beschäftigten zu unterrichten (§ 14 MuSchG).. ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 6748
Schutzmaßnahmen zu ermitteln (§ 10 Abs. 1 MuSchG). Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen sowie der Frau ein Gespräch über die weiteren Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten (§ 10 Abs.2 MuSchG). Nach § 14 Abs.2 MuSchG hat der Arbeitgeber alle Personen, die bei ihm beschäftigt ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42270
ArbZG weisen wir hin.Bei jugendlichen Auszubildenden sind die gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt.Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.Grundsätzlich dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Davon gibt es aber einige Ausnahmen, die unter § 14 JArbSchG ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 4795
verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Abs.3 MuSchG).Tätigkeiten mit z. B. erhöhten Unfallgefahren (insbesondere Arbeiten mit potentiell aggressiven Patienten) sind verboten.Eine erhöhte Gefährdung durch Krankheitserreger (Infektionsgefahr) besteht auch bei direktem, ungeschützten Körperkontakten und dem Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder -geweben von Patienten.Ergibt ...
Stand: 31.03.2019
Dialog: 11619
und die nötigen Schutzmaßnahmen zu treffen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) i.V.m. § 10 MuSchG). Dies scheint hier nicht ausreichend geschehen zu sein. Der Arbeitgeber hat sowohl die schwangere (oder auch stillende) Frau sowie alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und über den Bedarf an Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 MuSchG).Aufgrund der geschilderten ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
– im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – nötig. Die Unterweisung erfolgt zudem zum Schutze der Jugendlichen und sind folglich keine Belastung zum Nachteil des Betroffenen. Anders wäre es bei (negativen) Änderungen der Arbeitsbedingungen o.ä. für den Jugendlichen. Allgemein sollte jedoch noch in Betracht gezogen werden, ob es sich um einen 16- oder 14-jährigen Auszubildenden handelt. Es muss demnach immer ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 22379
oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des § 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des § 93 ...
Stand: 03.06.2013
Dialog: 18655
veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 18 MuSchG.Gemäß § 14 MuSchG Absatz 2 hat der Arbeitgeber alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und über den Bedarf an Schutzmaßnahmen ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 28424