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Gemäß § 125 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX - haben Schwerbehinderte einen gesetzlichen Anspruch auf die Gewährung von Zusatzurlaub unter den dort genannten Bedingungen. Die Größe des Betriebes bzw. die Anzahl der Beschäftigten ist dabei unerheblich. ...
Stand: 13.02.2014
Dialog: 20380
Die mutterschutzrechtlichen Schutzfristen sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgeschrieben. Es gibt eine sechswöchige Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs.1 MuSchG) und eine Schutzfrist nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Danach dürfen Frauen nach dem tatsächlichen Entbindungstag bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nicht besch ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4244
Nein, dies ist verboten.Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat".Das "oder" bedeutet, dass es sowo ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 42553
Im Fall einer Wiedereingliederung nach einer Krankschreibung ist zunächst der Anspruch auf ein Verfahren im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zu klären. Rechtsgrundlage hierfür ist das neunte Sozialgesetzbuch (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Beschäftigte haben einen Anspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement, wenn sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununter ...
Stand: 03.03.2022
Dialog: 30354
Nein, eine derartige Tätigkeit ist für eine 15-jährige Schülerin nicht zulässig.Im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und in der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV ist geregelt, mit welchen Tätigkeiten Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche beschäftigt werden dürfen.Reinigungstätigkeiten in einem Betrieb bzw. in einer ärztlichen Praxis fallen nicht unter die in der ...
Stand: 17.05.2023
Dialog: 5850
Frage 1Nach § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zählt ein (Berufs-)Schultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten als ganzer Beschäftigungstag. Dies kann auf die Fachoberschule übertragen werden. Daher sind dann nur noch vier Arbeitstage im Krankenhaus zulässig.Frage 2 Eine Arbeitszeit von zehn Tagen am Stück ist zulässig. Dabei ist aber zu beachten, dass nach § 16 JA ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 22211
Während der Elternzeit (Erziehungszeit) besteht besonderer Kündigungsschutz gemäß Erziehungsgeldgesetz - BEEG. Diesen Kündigungsschutz haben grundsätzlich auch Rechtsnachfolger von Betrieben einzuhalten. Spricht die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber dennoch in dieser Zeit eine Kündigung aus, ist sie rechtlich unwirksam.Die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zuga ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4521
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder sti ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779
Ihre Frage ist mit Nein zu beantworten.Begründung:Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG getroffen.Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Somit handelt es sich bei dem 16-jährigen um ein Kind i.S. des JArbSchG.Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern verbot ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 29271
Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Nach § 2 Abs. 3 S. 1 MuSchG sind sie geregelt in den §§ 3 bis 6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und 16.Hierbei wird zwischen generellen Beschäftigungsverboten (gelten für alle werdenden bzw. stillenden Mütter) und individuellem (per ärztlichem Attest) Beschäftigungsverbot ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 20514
Während eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots erhalten Sie Mutterschutzlohn. Dieser ist in §§ 18 und 21 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt:"Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnit ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 43296
Es ist dem Arbeitgeber verboten, eine schwangere oder stillende Frau mit Tätigkeiten zu beschäftigen, für die keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Dies ergibt sich aus §§ 10 ff. des Mutterschutzgesetzes (MuSchG).Gemäß § 10 Abs.1 MuSchG hat der Arbeitgeber - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42276
Nach § 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf ein Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsie sich dazu ausdrücklich bereit erklärt (diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden),eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23384
Die Pflicht zur Erstellung einer spezifischen Gefährdungsbeurteilung bei der Beschäftigung werdender und stillender Mütter ergibt sich aus § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung für die werdende oder stillende Mutter zu beurteilen. Zweck der Beurteilung ist es, alle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 29315
, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 3697
) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit ...
Stand: 14.08.2022
Dialog: 15559
Die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung ergänzt die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die mutterschutzrechtliche Informationspflicht des Arbeitgebers ergibt sich aus § 14 Abs.2 Mutterschutzgesetz:"Der Arbeitgeber hat alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und über den Bedarf ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42622
. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944
Aus formaler Sicht hat der Arbeitgeber im Sinne der § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle (gleichartigen) Arbeitsplätze hinsichtlich der vorliegenden Gefährdungen zu beurteilen. Dabei muss anlassunabhängig bereits vor Kenntnis einer Schwangerschaft festgestellt werden, ob für Schwangerea) keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind,b ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43798