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Gilt der Sonderurlaub für Schwerbehinderte (50 % MdE) auch in kleinen Betrieben (unter 10 Mitarbeitern)?
KomNet Dialog 20380
Stand: 13.02.2014
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Leistungsgewandelte Arbeitnehmer/innen, (Schwer-) Behinderung
Frage:
Gilt der Sonderurlaub für Schwerbehinderte (50 % MdE) auch in kleinen Betrieben (unter 10 Mitarbeitern)?
Antwort:
Gemäß § 125 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX - haben Schwerbehinderte einen gesetzlichen Anspruch auf die Gewährung von Zusatzurlaub unter den dort genannten Bedingungen. Die Größe des Betriebes bzw. die Anzahl der Beschäftigten ist dabei unerheblich.