KomNet-Wissensdatenbank
Gilt der Sonderurlaub für Schwerbehinderte (50 % MdE) auch in kleinen Betrieben (unter 10 Beschäftigen?
KomNet Dialog 20380
Stand: 30.01.2026
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Leistungsgewandelte Arbeitnehmer/innen, (Schwer-) Behinderung
Frage:
Gilt der Sonderurlaub für Schwerbehinderte (50 % MdE) auch in kleinen Betrieben (unter 10 Beschäftigten)?
Antwort:
Gemäß § 208 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) haben Schwerbehinderte einen gesetzlichen Anspruch auf die Gewährung von Zusatzurlaub unter den dort genannten Bedingungen. Die Größe des Betriebes bzw. die Anzahl der Beschäftigten ist dabei unerheblich.