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Die Pflicht zum Unterweisen der Beschäftigten obliegt gemäß Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG bzw. § 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" dem Arbeitgeber. Verantwortlich für die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten ist der im § 13 Abs. 1 ArbSchG genannte Personenkreis.Anderen Personen können nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 ArbSchG Arbeitgeberpflichten und damit auch die Pflicht ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 12537
und solchen Personen, die über keine ausreichende Lesefähigkeit verfügen, erreichen. In besonderen Fällen, z. B. zur Benutzung von bestimmten Schutzausrüstungen oder zur Bedienung von Geräten, die eine besondere Gefährdung darstellen, wie Gabelstapler und Krane, sind sogar spezielle Schulungen erforderlich. Art und Umfang der Unterweisungen sowie die hierfür verantwortlichen Personen und die Überprüfung ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 5709
zu werden, da der Arbeitgeber immer der Verantwortliche ist - auch wenn er die entsprechenden Pflichten übertragen hat. Jeder, der für den Arbeitgeber Pflichten übernommen hat, handelt wie der Arbeitgeber selbst. Insofern ist eine Unterschrift unter eine Gefährdungsbeurteilung nicht notwendig, da diese aus sich heraus für den Arbeitgeber und alle Mitarbeiter rechtsverbindlich ist. Ohne eine entsprechende ...
Stand: 05.12.2022
Dialog: 5686
von Fluchtwegen und Notausgängen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung der Höchstzahl der Personen und des Anteils an ortsunkundigen Personen zu ermitteln und festzulegen ist (ASR A2.3 - Abschnitt 5 Anordnung, Abmessungen). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist aber in ihrer Funktion nicht für die Besucher einer Versammlungsstätte verantwortlich. Dieser Sachverhalt ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 16055
verantwortliche Unternehmer hat festzustellen, ob die Personen tatsächlich angemessene Anweisungen hinsichtlich der Gefahren für Sicherheit und Gesundheit erhalten haben. Ein Vergewissern kann z. B. durch die Einsicht in die Dokumentation der Unterweisung oder durch gezieltes Nachfragen erfolgen (vergl. die Ausführungen der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A 1) zu den §§ 5 und 6). Es ist aber nicht gefordert ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 7275
Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) wird unter § 6 Satz 2 Nr. 1 gefordert, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Arbeitgeber bzw. die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortlichen zu beraten hat. Der Beratungsauftrag der Fachkraft richtet sich nach den Arbeitsschutzverpflichtungen des Arbeitgebers, die sich aus den §§ 3 und folgenden des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 11856
ist der Koordinator für die Koordination der in der BaustellV verankerten baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen sowohl bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens als auch bei der Koordinierung der Bauausführung verantwortlich. Ein SiGeKo braucht also wie gesagt wirklich umfassende fachliche Kenntnisse. Der Gesetzgeber hat darum folgende Kriterien festgesetzt, die erfüllt sein müssen, um ...
Stand: 19.04.2024
Dialog: 43776
Zur Beantwortung der Frage ist die Baustellenverordnung (BaustellV) heranzuziehen. In § 3 Koordinierung heißt es dort:"(1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der nach § 4 Verantwortliche einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 17555
wegen eines Verstoßes gegen die BauStellV auf dem Wege der Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafbestimmungen nach dem ArbSchG belangt werden. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hat gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG - u. a. die Aufgabe, den Arbeitgeber bzw. die für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen im Betrieb zu beraten. Seine Tätigkeit bezieht sich u. a. neben ...
Stand: 06.03.2013
Dialog: 18081
Auftrag tätig werden. Dabei darf es sich um betriebseigenes Personal oder um Personal anderer Unternehmen bzw. selbständige Dienstleister handeln.Der Arbeitgeber trägt die Organisationsverantwortung, d. h. er ist dafür verantwortlich, geeignete Personen mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung oder der Durchführung von Prüfungen zu beauftragen. Hierzu gehört ggf. auch die schriftliche Dokumentation ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 6429
, während Sicherheitsbeauftragte in dieser Eigenschaft nicht verantwortlich sind. Personen, auf die der Unternehmer Pflichten im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 2 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) übertragen hat, sollen ebenfalls nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden, da sie im Rahmen der ihnen übertragenen Pflichten wie der Unternehmer selbst tätig werden. Ebenso wenig können Fachkräfte ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 6233
Sie sind als Kranführer dafür verantwortlich, dass der Kran nicht über die jeweils höchstzulässige Belastung hinaus betrieben wird. Sie dürfen sicherheitswidrige Weisungen Ihres Arbeitgebers nicht befolgen. Sie, möglicherweise aber nicht Ihr Arbeitgeber, haben sich für das Führen eines Kranes qualifiziert.Eine Überlast darf nur angehoben werden, wenn der Hersteller des Kranes schriftlich ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 8556
. Der Arbeitsschutzausschuß tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen."Außerdem werden die Schwerbehindertenvertretung und fallweise Fachleute und Verantwortliche aus den betrachteten Betriebsbereichen eingeladen.Verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung des ASA ist der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber oder eine von ihm bevollmächtigte Person muss während der Sitzung anwesend sein.Die ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 44080
Grundlage zur Ermittlung der Gefährdung ist die Gefährdungsbeurteilung nach den § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Konkretisierungen finden Sie in der DGUV Vorschrift 3 und der DGUV Regel 103-011 "Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln".Nach Abschnitt 3.1 der DGUV Regel 103-011 muss der Ausführende, der Arbeiten ...
Stand: 18.06.2020
Dialog: 13407
(Papierform oder elektronisch gespeicherte Dateien). Aus der Dokumentation muss allerdings erkennbar sein, dass die Gefährdungsbeurteilung effektiv durchgeführt wurde und mindestens die folgenden Punkte enthalten sollte:• Beurteilung der Gefährdungen• Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen einschl. Terminen und Verantwortlichen• Durchführung der Maßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 43903
die Zahl der Brandschutzhelfer zu gering bemessen, so dass im Erste-Hilfe Fall dieser Brandschutzhelfer oder ein anderer nicht verfügbar ist, so liegt ein Organisationsverschulden des Verantwortlichen vor. Dies ist aber letzlich betriebsspezifisch zu bewerten. Hierbei sollten die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt zur Rate gezogen werden.Hinweis:Gemäß § 15 ArbSchG "Pflichten ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 30258
wie möglich zu halten (§ 4 BetrSichV). Grundsätzlich hat der Verantwortliche (Arbeitgeber / Betreiber, hier der Insolvenzverwalter) im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden und auch zu verantworten, wann und durch welche Maßnahmen Mängel abgestellt werden. Werden Mängel erkannt, so müssen diese grundsätzlich möglichst kurzfristig abgestellt werden. Bei bekannten Mängeln darf der Arbeitgeber ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445
Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren. Sollen Mitarbeiter, die die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, für festgelegte Tätigkeiten, z. B. nach § 5 Handwerksordnung, bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln eingesetzt werden, können diese durch eine entsprechende ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 18529
(...)3. die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damita) die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 42780
in Sachen Arbeitsschutz benannt wird. Regelungen zu den Verantwortlichkeiten und Pflichten bei der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) können ggf. auch in einer individuellen Baustellenordnung festgelegt werden. Unabhängig davon bleiben aber die einzelnen Arbeitgeber (Mitglieder der ARGE) für den Arbeitschutz in ihren Unternehmen/ auf der Baustelle verantwortlich. Für sie gelten grundsätzlich ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240