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werden. Durch die Auswahl von Beschäftigten ohne Weisungsbefugnis wird deren Unabhängigkeit gewährleistet. In Klein- und Mittelbetrieben oder in bestimmten Branchen kommt es vor, dass auch Vorgesetzte als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Gründe sind z. B. hohe Fluktuation und nur wenig Festangestellte.An der Auswahl der Sicherheitsbeauftragten sollte zweckmäßigerweise auch der Personenkreis beteiligt ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 6428
. Zu den besonderen Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gehört es, • auf den Zustand der Schutzeinrichtungen und deren Benutzung zu achten. • auf den Zustand der persönlichen Schutzausrüstungen und deren Benutzung zu achten. • sicherheitstechnische Mängel dem Vorgesetzten zu melden. • Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen zu informieren. • sich um neue Mitarbeiter zu kümmern ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
den besonderen Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gehört es, -auf den Zustand der Schutzeinrichtungen und deren Benutzung zu achten. -auf den Zustand der persönlichen Schutzausrüstungen und deren Benutzung zu achten. -sicherheitstechnische Mängel dem Vorgesetzten zu melden. -Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen zu informieren. -sich um neue Mitarbeiter zu kümmern ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6262
Vorgesetzten als auch seiner Kollegen besitzen." Die Bestellung eines externen Sicherheitsbeauftragten würde nicht den Vorgaben der v.g. Regelungen entsprechen. ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 12433
Nach § 22 des Sozialgesetzbuchs VII - SGB VII hat der Arbeitgeber für sein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates zu bestellen.Des Weiteren wird in der DGUV Regel 100-001 unter dem Punkt 4.2 ausgeführt, dass die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in schriftlicher Form erfolgen sollte; die Betriebsvertretung ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 13545
Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 der BGV A1 i.V.m. § 22 SGB VII. Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten werden in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1), der DGUV Information 211-004 (bisher: BGI 517) und der DGUV Information 211-011 (bisher: BGI 587) näher erläutert. Die Bestimmung der notwendigen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten obliegt ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 17392
In den Durchführungsanweisungen zum § 9 der alten BGV A1 "Allgemeine Vorschriften" war folgendes ausgeführt: Nach der Zweckrichtung des Gesetzes und zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen leitende Angestellte, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Diese Personen tragen aufgrund ihres Arbeitsvertrages eigenständige Verantwortung ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 6233
der Kollegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes.Zu den besonderen Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gehört es,• auf den Zustand der Schutzeinrichtungen und deren Benutzung zu achten.• auf den Zustand der persönlichen Schutzausrüstungen und deren Benutzung zu achten.• sicherheitstechnische Mängel dem Vorgesetzten zu melden.• Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4290
des Sicherheitsbeauftragten gehört es, • auf den Zustand der Schutzeinrichtungen und deren Benutzung zu achten. • auf den Zustand der persönlichen Schutzausrüstungen und deren Benutzung zu achten. - sicherheitstechnische Mängel dem Vorgesetzten zu melden. • Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen zu informieren. - sich um neue Mitarbeiter zu kümmern. • an Betriebsbegehungen und Untersuchungen ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13465
, deren Beschäftigte von ein und demselben Betriebsrat vertreten werden, als Betrieb im Sinne des ASiG gelten.Wenn unter 20 Mitarbeiter/innen beschäftigt sind, kann der ASA auch in der nächsten übergeordneten Ebene stattfinden.Der jeweilige Vorgesetzte ruft den ASA ein, es kann im Rahmen einer Dienstvereinbarung auch eine andere Ebene festgelegt werden. Es können sich z.B. Synergien ergeben ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43072
Gebrauchte Spritzen und Kanülen müssen ordnungsgemäß entsorgt und dürfen nur sicher umschlossen in den Abfall gegeben werden. Grundsätzlich sind Beschäftigte nicht nur berechtigt sondern gemäß § 16 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG-verpflichtet, dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit ...
Stand: 19.02.2015
Dialog: 2621
Beschäftigte sind nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet den Arbeitgeber über Arbeitsschutzmängel zu informieren. Diese Pflicht ergibt sich aus § 16 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG: 1) Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständige Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen ...
Stand: 19.02.2018
Dialog: 4388
Regelungen zur Bestellung und zu den Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten sind unter § 20 der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention" und der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A 1) aufgeführt: (1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 4527
Rechtsgrundlage für das Bestellen von Sicherheitsbeauftragten sind der § 22 "Sicherheitsbeauftragte" des SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und der § 20 "Sicherheitsbeauftragte" der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention“.Aufgaben und Funktion des Sicherheitsbeauftragten werden zudem in der DGUV Regel 100-001 näher erläutert. Im Punkt 4.2.6 der DGUV Regel 100-001 heißt es:"Damit ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 6618
Die Vorschriften fordern lediglich, dass Sicherheitsbeauftragte schriftlich bestellt werden müssen (siehe § 20 Sicherheitsbeauftragte der DGUV Vorschrift 1). Ein Muster für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten finden Sie in der DGUV Regel 100-001. Unserer Einschätzung nach spricht nichts dagegen, die Bestellung um einen Vermerk zu ergänzen, indem erläutert wird, in welchem Bereich ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 18124
Grundsätzlich ist die Bestellung von geringfügig Beschäftigen oder Teilzeitkräften nicht verboten.Die Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist der § 22 SGB VII dort heißt es:"In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 42691
Regelungen zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten werden im § 20 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" getroffen und werden in der DGUV Regel 100-001 " konkretisiert.Unter Nr. 4.2.2 der DGUV Regel 100-001 wird ausgeführt:"Sicherheitsbeauftragte üben ihre Aufgabe im Betrieb nicht hauptamtlich, sondern ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Aufgabe aus. Entgegen den anderen ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 22493
Die DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention trifft zu der Thematik folgende Regelung (S. 64 ff.) Ziffer 4.2.4 (4) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit den Sicherheitsbeauftragten eng zusammenwirken. Sicherheitsbeauftragte sollen mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten zusammenarbeiten. Die Gestaltung ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 15366
Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus dem SGB VII. Hier werden die Aufgaben und sonstige Regelungen für die gesetzliche Unfallversicherung getroffen, u. a. in § 22 die Voraussetzung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten.In § 23 sind Regelungen zur Aus- und Fortbildung getroffen. Hier ist folgendes nachzulesen:"(1) Die Unfallversicherungsträger haben ...
Stand: 04.06.2020
Dialog: 15950
Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist im § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geregelt. Ihre Bestellung hat schriftlich unter Angabe der übertragenen Aufgaben zu erfolgen. Es ist sinnvoll, dass die bestellten Personen dieses Formular auch unterzeichnen. In Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer zusätzlich Sicherheitsbeauftragte zu bestellen ...
Stand: 29.03.2023
Dialog: 1924