Ergebnisse 41 bis 60 von 65 Treffern
die Unfallverhütungsvorschriften daher eine besondere Bedeutung. Diese Unfallverhütungsvorschriften sind als autonomes Recht für Unternehmer und Versicherte – wie Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz – verbindlich. Erforderliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Mitglieder der Feuerwehr ergeben sich vorrangig aus dem Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17408
Rahmenbedingungen sollten Beschäftigte keinen Befähigungsnachweis gemäß Muster Anhang 2 und keine Beauftragung gemäß Muster Anhang 3 der DGUV Grundsatz 309-003 entgegennehmen. Auf die Rechte der Beschäftigten gemäß § 17 Arbeitsschutzgesetz, weisen wir hin. ...
Stand: 24.10.2022
Dialog: 9319
Informationssammlung müssen zusätzlich Gespräche mit Beteiligten geführt werden. Beteiligte sind die verunfallte Person, mögliche Augenzeugen, Kollegen, Vorgesetzte etc. ..."Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrates bzgl. des Arbeitsschutzes ergeben sich in erster Linie aus dem Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG und aus dem Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Für öffentliche Dienststellen und Betriebe ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 27332
Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung muss der Arbeitgeber nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG i.V.m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gewährleisten, so lange Arbeitnehmer beschäftigt werden. Beabsichtigt also ein Arbeitgeber die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aufzuheben, obwohl noch Ar ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 8921
sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind. Nach § 3 DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen ...
Stand: 10.03.2015
Dialog: 23301
eine Durchschrift der nach § 193 Abs. 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch vom Betriebsrat zu unterschreibenden Unfallanzeige auszuhändigen." Hinweis:Auf den Leitfaden Recht "Der Beitrag des Betriebsrats zur Arbeitssicherheit" der BG ETEM möchten wir hinweisen. ...
Stand: 06.09.2022
Dialog: 14364
Zur Frage, wer Adressat im Betrieb zur Umsetzung der entsprechenden arbeitsschutzrechtlichen Pflichten im Falle einer Insolvenz ist, gilt folgendes: Im Rahmen eines (Plan)Insolvenzverfahrens wird in der Regel ein Insolvenzverwalter tätig. Die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers werden in solchen Fällen privaten Amtsträgern zur Ausübung überwiesen, ohne dass diese dadurch selbst Rechtsträger ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445
. Gewerkschaften, Verbände, etc.) geklärt werden.Umfangreiche Informationen zu den Rechten und Pflichten des Betriebsrates im Arbeitsschutz gibt die Berufsgenossensschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW): "Betriebsräte im Arbeitsschutz" (W 46.1 ff.)Bezüglich der Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten regelt § 55 Abs. 1 a des Bundesimmissionsschutzgesetzes die Beteiligungsrechte des Betriebsrates ...
Stand: 14.11.2021
Dialog: 14960
durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) informiert wird. In verschiedenen Kommentierungen wird diese Meinung ebenfalls vertreten.Die Sifa hat, wenn der Arbeitgeber den Vorschlag ablehnt, jedoch die Möglichkeit den Betriebsrat einzuschalten. Der Betriebsrat hat wiederum das Recht, sich gemäß § 89 Betriebsverfassungsgesetz -BetrVG- an die Aufsichtsbehörde zu wenden.Fachkräfte ...
Stand: 15.02.2021
Dialog: 26832
sein müssen, gehören die Sicherheitsbeauftragten. § 22 SGB VII verpflichtet den Unternehmer, zu seiner Unterstützung bei der Erfüllung der Unfallverhütungsaufgabe Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Rechte der Sicherheitsbeauftragten sind ferner in § 20 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" festgeschrieben.Hinsichtlich der Festlegungen der Anzahl und Auswahl der Ausschussmitglieder besteht ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 17125
eine Minimalvoraussetzung für die Bestellung des Dritten dürfte aber dessen Geschäftsfähigkeit nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts (§ 104 ff BGB) unabdingbar sein; ferner die reelle Möglichkeit des Dritten, de facto Einfluss auf das Geschehen zu nehmen.Das Aufsplitten von Drittverantwortlichkeiten ist möglich auf zwei oder mehr Personen, wobei beim Bauherrn immer die Restverantwortung bleibt.(100% Regelung ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 5559
bis zu einem bestimmten Höchstbetrag,- Entzug von Vergünstigungen,- Verwarnung,- VerweisHinweise:Die Betriebsbußen müssen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eingeführt sein. Die Verhängung der Betriebsbuße ist schriftlich zu begründen. Die Beschäftigten haben das Recht auf Anhörung und können die Betriebsbuße gerichtlich überprüfen lassen .Als definitiv letztes arbeitsrechtliches Mittel ist die ordentliche ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 5431
sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind. Konkretisiert wird dies unter dem Punkt 2.1.1 der DGUV Regel ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 16084
auszuschließen, sollte der Auftraggeber darauf achten, dass Weisungen jeglicher Art grundsätzlich nur an den Aufsichtführenden der Fremdfirma zur Weitergabe an seine Mitarbeiter zu richten sind, ausgenommen bei "Gefahr in Verzug". Vergleiche den Leitfaden Recht "Einsatz von Fremdpersonal im Unternehmen" der BG Elektro Textil Feinmechanik. Dies gilt grundsätzlich auch für Unterweisungen, die durch Fachkräfte ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 6983
umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art der Leistung näher bestimmen; allerdings nur im Rahmen der mit dem Arbeitnehmer vereinbarten Dienste. Rechtliche Grenzen für das Weisungsrecht des Arbeitgebers ergeben sich aus höherrangigem Recht; hier aus § 8 Abs. 1 Satz 1 des ASiG. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist allerdings nur insoweit eingeschränkt, als es die Anwendung ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 3635
verbindliche Handlungspflichten folgen.Die systematische Verknüpfung der Grundpflichten mit anderen Vorschriften des ArbSchG und der Arbeitsschutzvorschriften nach § 18 ArbSchG (hier auch die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung) lässt sich gut an der auf den ersten Blick recht offenen Forderung des § 3 Abs. 1 ArbSchG verdeutlichen, wonach der Arbeitgeber ...
Stand: 13.07.2024
Dialog: 43976
. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind.In § 4 DGUV Vorschrift 1 finden sich die Regelungen zur Unterweisung der Versicherten. Dort heißt es:(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 24589
-BetrVG-. Das Mitbestimmungsverfahren ist nicht in arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften geregelt, sondern richtet sich nach den betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen. Diese einzufordern obliegt wiederum dem Betriebsrat. § 16 ASiG bestimmt, dass in Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4701
, müssen weitere Vorschriften (EG- bzw. EU--Richtlinien, EN-Normen, Empfehlungen von Verbänden [VDI, VDE, VDMA], Informationen der Berufsgenossenschaften, Leitlinien für Interpretationen) herangezogen werden.Eine Ausnahme sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV, BGV) der Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften. Diese gelten als autonomes Recht für einen begrenzten Bereich (Mitgliedsbetriebe ...
Stand: 20.05.2024
Dialog: 43529
Sonderfall stellen die externen Freelancer ohne eigene Beschäftigte dar. Diese sind selbstständig und fallen damit nicht in den Anwendungsbereich des ArbSchG, aber in den Anwendungsbereich der DGUV Vorschrift 1. Sie sind damit durch berufsgenossenschaftliches Recht zur Zusammenarbeit verpflichtet. Hier empfiehlt sich eine Einweisung durch Sie, um auf die Besonderheiten Ihres Unternehmens aufmerksam ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 25455