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Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) und Betriebsärzte nehmen im Betrieb eine Sonderstellung ein. Sie sind in der Lage, unbeirrt von etwaigen Gegenmeinungen das zu verlangen, vorzuschlagen, zu beanstanden usw., was im Interesse der Gesundheit und Sicherheit erforderlich ist. Sie können also nicht gezwungen werden, bestimmte Ansichten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzunehm ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13148
oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. Für Mitarbeiter in überbetrieblichen Diensten gelten grundsätzlich die gleichen Fachkundeanforderungen. Der Einsatz von anderen Fachleuten kann bei der Erbringung der festgelegten Einsatzzeiten nur dann berücksichtigt werden, wenn diese Personen die Fachkundevoraussetzungen des § 7 ASiG i.V.m. § 4 ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 15810
Die Grundlage zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-. In § 19 ist geregelt, dass die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, auch dadurch erfüllt werden kann, dass der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung ...
Stand: 10.11.2016
Dialog: 25763
der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Auskunft geben“. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, von dem überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst die vertraglich vereinbarten Berichte anzufordern. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann den Arbeitgeber im Rahmen ihrer beratenden ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 1415
für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur) vorliegt. Da beide Betätigungsfelder als auch die entsprechende Ausbildung einer Dynamik unterliegen, wird man aber nicht von einem Automatismus in der Form ausgehen können, dass ein Mitarbeiter des (technischen) gehobenen oder höheren Dienstes der Arbeitsschutzverwaltung sich gleichzeitig als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur) bezeichnen und tätig ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 4036
. Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung eines freiberuflich tätigen Arztes, einer freiberuflich tätigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines überbetrieblichen Dienstes ist der Betriebsrat zu hören. Grundsätzlich ist die Entscheidung über die Art der sicherheitstechnischen Betreuung (interne oder externe Fachkraft bzw. überbetrieblicher Dienst) mitbestimmungspflichtig, aber die Auswahl eines bestimmten Dienstes ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 7100
und Mittel zur Verfügung zu stellen.Diese Verpflichtung trifft nicht alleine den Arbeitgeber der Sicherheitsfachkraft, sondern im Falle eines externen Dienstes auch den Auftraggeber. Wenn der Arbeitgeber sich für einen externen Dienst entscheidet, ist er zwar Auftraggeber, aber die Sicherheitsfachkraft ist von ihm bestellt worden. Dementsprechend hat der Auftraggeber auch benötigte Räumlichkeiten ...
Stand: 25.09.2024
Dialog: 18265
Nach § 16 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- ist für den öffentlichen Dienst ein in Grundsätzen des Arbeitssicherheitsgesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Der Leiter der Dienststelle – hier der Oberbürgermeister – ist derjenige, dem die Erfüllung der Verpflichtungen aus den Gesetzen, Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11406
unterschrieben werden muss. Ein Verstoß hiergegen macht die Bestellung nichtig.Für die Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes nach § 19 ASiG ist die Schriftform nicht vorgeschrieben, auch wenn sich die Schriftform zum Nachweis der Erfüllung der Aufgaben nach dem ASiG empfehlen würde. Die Verpflichtung nach § 19 ASiG ist einer Bestellung im Sinne des § 2 bzw. § 5 ASiG gleichzusetzen.Da jedoch davon ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 26678
Bei der in der Fragestellung beschriebenen arbeitsmedizinischen Betreuung sind die allgemeinen Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG zu beachten. Danach ist entsprechend § 2 Abs.1 ASiG der Betriebsarzt / der betriebsärztliche Dienst schriftlich zu bestellen; die erforderlichen Aufgaben nach § 3 des ASiG sind zu übertragen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß § 9 ASiG ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4538
Nach § 2 Abs. 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 3 des Gesetzes genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeit ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43196
Die namentliche Nennung des Betriebsarztes ist bei der Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes nicht erforderlich, Nach § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- kann die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften ...
Stand: 23.01.2018
Dialog: 22921
, Bundesländern, Verein deutscher Sicherheitsingenieure, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Deutschem Gewerkschaftsbund "Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit für deren Aufgabenwahrnehmung" sind bei der Dokumentation der Aufgabenwahrnehmung von Sicherheitsfachkräften im Betrieb bzw. durch externe Dienste die nachfolgenden ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 5317
Es ist nicht zwingend erforderlich, eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beschäftigten.In § 19 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist hierzu folgendes nachzulesen:"Die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, kann auch dadurch erfüllt werden, daß der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften ...
Stand: 31.10.2022
Dialog: 42650
verantwortlichen Personen zu beraten, auch bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung).Der Arbeitgeber ist bei einer freiberuflich tätigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem sicherheitstechnischen Dienst verpflichtet, die vertraglichen Grundlagen für das Tätigwerden der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder des sicherheitstechnischen Dienstes zu schaffen.Der Arbeitgeber hat dafür ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42360
und Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit für deren Aufgabenwahrnehmung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz - (März 1994)" ausgeführt:3. Sachliche AnforderungenDie sachliche Ausstattung muss eine wirksame, umfassende Aufgabenwahrnehmung der Sicherheitsfachkräfte bzw. der externen Dienste nach dem Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG - ermöglichen.Dazu gehören im Betrieb bzw. in externen Diensten- ausreichende ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 23449
eines freiberuflich tätigen Arztes, einer freiberuflich tätigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines überbetrieblichen Dienstes ist der Betriebsrat zu hören."D. h. will der Arbeitgeber einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen einstellen oder abberufen bzw. einen geeigneten Beschäftigten zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden lassen, benötigt er die Zustimmung ...
Stand: 14.11.2021
Dialog: 14960
eingestellt) :"Bei der Dokumentation der Aufgabenwahrnehmung von Sicherheitsfachkräften im Betrieb bzw. durch externe Dienste sind die nachfolgenden Anforderungen zu erfüllen:Dokumentation der Einsatzzeiten von (Teilzeit-) Sicherheitsfachkräften bzw. externer Dienste, Dokumentation der Aufgabenwahrnehmung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz in Form eines schriftlichen Berichtes (übersichtlich gegliederte Form ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 6305
unterschrieben werden muss. Ein Verstoß hiergegen macht die Bestellung nichtig.Für die Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes nach § 19 ASiG ist die Schriftform nicht vorgeschrieben, auch wenn sich die Schriftform zum Nachweis der Erfüllung der Aufgaben nach dem ASiG empfehlen würde. Die Verpflichtung nach § 19 ASiG ist einer Bestellung im Sinne des § 2 bzw. § 5 ASiG gleichzusetzen.Da jedoch davon ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 6739
Laut § 4 Arbeitssicherheitsgesetz-ASiG darf der Arbeitgeber als Betriebsärzte nur Personen bestellen, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Ärzte/ -innen mit der Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erfüllen diese Anforderungen.Nähe ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 2954