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Mitarbeiter oder Mitarbeiterin sollen gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren bekannt sein.Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten sollen mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.Für die Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten sollten zudem nur Personen ausgewählt werden, bei denen zu erwarten ist, dass diese ...
Stand: 24.06.2022
Dialog: 26751
und Nachuntersuchungen bei Tätigkeiten mit Gefahr- oder Biostoffen Bestimmungen zu Aufbewahrungsfristen, die mitunter wie Personalakten zu führen sind. Nach den einschlägigen Vorschriften sind dies meistens 5 bis 10 Jahre nach Abschluss der Sache. Gerade in Anerkennungsverfahren für Berufskrankheiten durch die zuständige Berufsgenossenschaft müssen Aufzeichnungen über arbeitsmedizinische Vorsorge und auch andere ...
Stand: 14.04.2024
Dialog: 3674
Als Elektrofachkraft im Sinne der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.Die Elektrofachkraft wird vom Unternehmer/Arbeitgeber beauftragt. Der Unternehmer oder die Vorgesetzten ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 10594
der übrigen Beschäftigten übernehmen. Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Beschäftigten, die solche Aufgaben übernehmen, müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlich bestehenden Gefahren stehen. Der notwendige Umfang ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. In einem Betrieb, der keinen Brandschutzbeauftragten bestellt hat, muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit Teile ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 11856
wird der Arbeitgeber verpflichtet, bei besonderen Gefahren die Arbeitnehmer zu informieren. Auf Grund § 14 der Gefahrstoffverordnung – GefStoffV ist der Arbeitgeber in der Pflicht, die Arbeitnehmer in besonderen Fällen zu unterrichten und anzuhören. Beschäftigte: §§ 16 und 17 ArbSchG regelt die besondere Unterstützungspflicht der Beschäftigten. Die Beschäftigten haben z.B. gemeinsam mit dem Betriebsarzt ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 1532
Einsatz mit Kranen gesammelt hat. Idealerweise sollte er oder sie über längere Zeit Krane gefahren haben.Meister oder mindestens 4jährige Tätigkeit in gleichwertiger FunktionMit dieser Anforderung soll gewährleistet werden, dass die Ausbilderin oder der Ausbilder über Fähigkeiten verfügt, die erforderlich sind, um eine Ausbildung erfolgreich durchführen zu können. Hierzu gehört ...
Stand: 27.11.2023
Dialog: 43727
. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 16099
diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 30258
- Bestandteile des betrieblichen Arbeitsschutzes" zu entnehmen.Wie in der DGUV Information 211-005 erläutert, ist es aber zweifelsfrei die Pflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigten das nötige Wissen über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu vermitteln. Die Verantwortung für die Wissensbeschaffung darf nicht den Beschäftigten übertragen ...
Stand: 28.11.2023
Dialog: 28247
und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 2499
Arbeitsschutzgesetz –ArbSchG- (Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen) steht: Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren ...
Stand: 18.03.2020
Dialog: 43093
. Dies ist grundsätzlich zulässig, muss jedoch so geregelt werden, dass Interessenskonflikte zu Lasten des Arbeitsschutzes nicht eintreten.Denkbar ist auch, dass der Fachkraft für Arbeitssicherheit Weisungsbefugnisse bei Gefahr im Verzug übertragen werden oder Berateraufgaben nach anderen Gesetzen zugeteilt werden, wie die Bestellung zum Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, Brandschutzbeauftragten.Die ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42556
Anweisungen hinsichtlich der Gefahren für Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit erhalten haben. ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 27187
Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 25058
Weisungen schnellstmöglich selbst bewirken und durchsetzen kann. Darüber hinaus wird durch die Herausnahme aus der Linienorganisation der Gefahr vorgebeugt, dass Vorgesetzte unterer Führungsebenen durch Anweisungen die Unabhängigkeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte einschränken. § 8 Abs. 2 ASiG vermeidet von vornherein solche denkbaren Konfliktlagen.Leiter des Betriebes muss ...
Stand: 04.04.2022
Dialog: 14082
und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, insbesondere hinsichtlich der Maßnahmen nach § 2 Absatz 1, entsprechend § 8 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz zusammenzuarbeiten. Insbesondere haben sie, soweit es zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt; zur Abwehr besonderer Gefahren ist sie mit entsprechender Weisungsbefugnis ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240
sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben.“ Weitere Erläuterungen können den Ausführungen zu den §§ 5 und 6 der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 entnommen ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 6599
, bei dem mit offenen Warntafeln (es kann keine Freistellung in Anspruch genommen werden) gefahren werden muss, ist ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen. Finden die Transporte ausschließlich nach den Freistellungen des ADR statt, können entweder die Befreiungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 5 oder nach § 2 Abschnitt 1 Nummer 6 genutzt werden und es muss kein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Dies gilt ...
Stand: 17.07.2023
Dialog: 4922
der Arbeitsstätte dies erfordern. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Arbeitnehmer im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Konkretisiert wird die Ausführung zum Alarm- und Gefahrenabwehrplan in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Punkt 10. Nach der ASR A2.3 wird z. B. für Arbeitsstätten ...
Stand: 05.02.2023
Dialog: 8186
"Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" des Arbeitsschutzgesetzes weisen wir hin. Insbesondere auf den 2. Absatz: "Der Arbeitgeber muss sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben." ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 2959