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Der § 5 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- führt in Absatz 2 recht allgemein aus, dass bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreicht. So entsteht der Eindruck, dass für verschiedene Betriebsstätten eine generelle Gefährdungsbeurteilung ausreichen könnte. Da die verschiedenen Rechtsverordnungen zum ArbSchG, wie die Gefahrstoffverordnung ...
Stand: 19.02.2016
Dialog: 25969
kann das berufsgenossenschaftlichen Regelwerk herangezogen werden, wie z. B. die DGUV Vorschrift 21 (bisher: BGV C 5) "Abwassertechnische Anlagen" und die DGUV Regel 103-003 (bisher: BGR 126) "Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen".Zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen bieten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (https://www.dguv.de) tätigkeitsorientierte Verfahren ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 5602
• Datum der Erstellung/AktualisierungSind außer dem ArbSchG weitere Vorschriften und Regelwerke, wie z. B. der Gefahrstoffverordnung oder Betriebssicherheitsverordnung, zu berücksichtigen, können die Anforderungen an eine Dokumentation über die v. g. genannten Punkte hinausgehen.Neben diesen Forderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung werden keine weiteren Anforderungen, insbesondere ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 43903
und Verordnungen zur Verfügung. EU-Richtlinien sind an die Mitgliedsstaaten gerichtet und bedürfen der Umsetzung in nationales Recht binnen festgelegter Frist. Die Richtlinien werden in nationale Vorschriften überführt, wobei z.B. im Umwelt- und Arbeitsschutz höhere nationale Standards geschaffen werden können. EU-Verordnungen gelten unmittelbar für alle Bürger der EU und dürfen nicht mit den nationalen ...
Stand: 05.02.2015
Dialog: 4951
der Gefährdungsbeurteilung noch eine ganze Reihe weiterer Unterstützungsaufgaben, die als Aufgabengebiete der Grundbetreuung genau bezeichnet sind. Deshalb ist es nicht im Sinne der DGUV Vorschrift 2, die für die Grundbetreuung ermittelte Einsatzzeit ausschließlich auf die Gefährdungsbeurteilung zu verwenden. Insbesondere können nicht Zeiten aus anderen Jahren für die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung verwendet ...
Stand: 09.12.2013
Dialog: 19978
Die Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG . Die Aspekte der Gefährdungen, die sich durch die nachgeordneten Verordnungen (wie z.B. Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung etc.) ergehen, sollen innerhalb der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz bearbeitet werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist nur dann ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 13760
Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden Gefahren steht.Für die Berechnung nach der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" zählen die verbeamteten Beschäftigten nicht mit, da Sie nach dem SGB 7 keine Versicherten bei der zuständigen Unfallversicherung sind.Der Arbeitgeber hat nach § 5 ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, in der auch die Anzahl der Ersthelfer ...
Stand: 26.06.2023
Dialog: 19418
Handlungsweisen (das Verhalten),•die Notfallmaßnahmen,•die einschlägigen Inhalte der Vorschriften und Regeln.Als Grundlage für die Unterweisungsinhalte müssen z. B. berücksichtigt werden•Betriebsanleitungen von einzusetzenden Arbeitsmitteln, insbesondere Maschinen,•sonstige Betriebsanweisungen,•die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung."In den den genannten Vorschriften wird eine praktische Unterweisung ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43002
der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt.Als Arbeitgeber/Unternehmer unterliegt er zudem der Einhaltung der Vorschriften seiner Berufsgenossenschaft. Hierbei hat er neben der DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 18117
Ein Arbeitgeber, der Beschäftigten Arbeitsmittel bereitstellt sowie für die Benutzung bei der Arbeit überlässt, muss die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, hier insbesondere Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV) und die Vorschriften seines Unfallversicherungsträgers (berufsgenossenschaftliches Regelwerk) beachten.Bei der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung sind beide ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 122
Ja, die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sowie die Ergebnisse aus den Ermittlungspflichten und die getroffenen Maßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- können in einem Dokument zusammengefasst werden.Das ArbSchG sieht von sich aus bereits die Ermittlung aller Gefährdungen und die Dokumentation ...
Stand: 03.03.2020
Dialog: 2229
Die Gefährdungsbeurteilung ist nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- Aufgabe des Arbeitgebers. Beim Werksvertrag bleibt der Nachunternehmer Arbeitgeber für seine Beschäftigten, die Gefährdungsbeurteilung ist damit ausschließlich seine Angelegenheit (vgl. Factsheet 80 der OSHA . Auf die Regelungen der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention (insbesondere § 5 - Vergabe von Aufträgen) weisen ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 11332
die der Unfallversicherer konkretisieren diese Unterstützungspflicht. Es kommt im Einzelnen auf die jeweiligen Betriebsverhältnisse an, wobei Art und Weise der Unterstützung in das Ermessen des Arbeitgebers gelegt ist. Gesetzlich ist nicht explizit festgelegt, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit ein Anrecht darauf hat, die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung einzusehen. In der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 43929
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber vor Ort die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 18605
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber Normadressat für die den Arbeitsschutz betreffenden Bestimmungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).Entsprechend werden Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber durchgeführt. Folglich braucht eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich keine Unterschrift, da der Arbeitgeber letztlich in der Verantwortung steht, auch dann ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 44024
Unter Nummer 3 "Gefährdungsbeurteilung" der DGUV Information 203-080 "Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen" wird hinsichtlich Ihrer Fragestellung u.a. Folgendes konkretisiert:"Arbeiten an PV-Anlagen sind gemäß der BaustellV als Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen bzw. gemäß der DGUV Vorschrift 38 und 39 als Bauarbeiten einzustufen. Die Organisation dieser Arbeiten erfolgt ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 43652
. 2 DGUV Vorschrift 52).Den Umfang der Unterweisung muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Arbeitsschutzgesetz) festlegen. ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1937
Die Fahrzeugladekrane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 ...
Stand: 22.12.2019
Dialog: 42986
Die Form einer Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgegeben. Es ist nur erforderlich, alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Unternehmer die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Wenn er sich Kapitel "zuliefern" läßt, hat er die Möglichkeit zu bestimmen, wie gearbeitet werden soll. Nur in Bezug auf die Fachkraft ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25348
Nein, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden Belastungen der Arbeit ermittelt und beurteilt. Psychische Probleme aus der Privatsphäre oder Suchtprobleme sind nicht Inhalt der Gefährdungsbeurteilung. Es ist jedoch möglich, im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge spezifische Gefährdungen für ausgewählte Personengruppen zu erfassen und beurteilen.Zu beurteilen sind nach Verständigung ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 42912