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In den Hintergrundinformationen zur DGUV Vorschrift 2 wird zur Frage, für welche organisatorische Einheit die Betreuung festzulegen ist, folgendes ausgeführt: Die Vorschrift richtet sich in erster Linie an den Unternehmer, der für seinen Betrieb Inhalt und Umfang der Betreuung festlegen muss. Sein Betrieb ist dabei eindeutig einer Betreuungsgruppe zugeordnet. Da zum Teil unterschiedliche Definitio ...
Stand: 18.03.2014
Dialog: 20673
nicht vor. Die Kenntnisse und Erfahrungen können als vorhanden angesehen werden, wenn sie durch Zeugnisse, Bescheinigungen oder Referenzen nachgewiesen werden. Einen Maßstab geben die Gliederungspunkte der RAB 30. ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 15356
Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist rechtlich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Die BetrSichV gilt grundsätzlich für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Die beim Betriebssport genutzten Fitnessgeräte sind keine Arbeitsmittel und fallen somit nicht unter den Anwendungsbereich de ...
Stand: 31.05.2024
Dialog: 42189
- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und benutzt werden. Sicherheitsbeauftragte sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig und treten gegenüber den Beschäftigten als Multiplikatoren auf. Sie bewirken durch ihre Präsenz ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 12967
die in der DGUV Grundsatz 309-003 geforderten Unterweisungen nur in dem Umfang persönlich selber durchführen, in dem auch die erforderliche Fachkunde vorhanden ist. Bei nicht vorhandener Fachkunde hat er sich fachkundig unterstützen zu lassen.Das Ansinnen der Führungskraft, Kranführer innerhalb einer Stunde "ausbilden" zu wollen, weist darauf hin, dass bei der Führungskraft die nötige Fachkunde nicht vorliegt ...
Stand: 24.10.2022
Dialog: 9319
verantwortlichen Personen zu beraten, auch bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung).Der Arbeitgeber ist bei einer freiberuflich tätigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem sicherheitstechnischen Dienst verpflichtet, die vertraglichen Grundlagen für das Tätigwerden der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder des sicherheitstechnischen Dienstes zu schaffen.Der Arbeitgeber hat dafür ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42360
Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dessen Arbeitsschutzverordnungen werden in diesen keine Methoden oder Verfahren rechtsnormativ vorgegeben. Vorrang hat stets das Treffen bzw. die Festlegung von erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen, wenn diese am Vorhandensein spezifischer Kriterien, die insbesondere ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43506
" sollten an den einzelnen Standorten durch intensive Mitarbeiterbeteiligungen und Einbeziehung der lokalen Gremien (lokale Vertreter des Arbeitsschutzausschusses, falls vorhanden Mitglieder, die in der Betrieblichen Gesundheitsförderung tätig sind, etc.) weitergehende Gefährdungen ermittelt bzw. verifiziert werden, dass das "Grundgerüst" abdeckend für alle psychischen Gefährdungen ist. Maßnahmen ...
Stand: 15.06.2015
Dialog: 24064
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung festzulegen und umzusetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 18438
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Betrieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln, um zu klären, ob nicht die Gefährdungen gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz durch allgemein schützende technische Einrichtungen (kollektive technische Schutzmittel) oder durch organisatorische Maßnahmen vermieden ...
Stand: 24.03.2020
Dialog: 43103
Grundlage zur Ermittlung der Gefährdung ist die Gefährdungsbeurteilung nach den § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Konkretisierungen finden Sie in der DGUV Vorschrift 3 und der DGUV Regel 103-011 "Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln".Nach Abschnitt 3.1 der DGUV Regel 103-011 muss der Ausführende, der Arbeiten ...
Stand: 18.06.2020
Dialog: 13407
geeignete Personen im Unternehmen vorhanden sind, könnten diese die Unterweisung durchführen.Der DGUV Grundsatz 309-003 "Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern" enthält Maßstäbe für die Auswahl geeigneter Personen und Hinweise zu deren Ausbildung (Unterweisung), um sie zum sicheren Führen von Kranen zu befähigen. Nicht unterwiesene Personen dürfen Krane nicht führen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3563
Zunächst weisen wir darauf hin, dass für das Erstellen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich ist (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt haben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz beratende Aufgaben und können den Arbeitgeber beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Die Verantwortung dafür ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4515
Die mutterschutzspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 1 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) ergänzt die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es wird empfohlen, die mutterschutzspezifische Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich mit der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz zu verknüpfen.Falls die Gefährdungsbeurteilung ergibt ...
Stand: 22.05.2017
Dialog: 29323
Struktur aller bislang bekannten AMS-Konzepte (in Anlehnung an die ISO-Normenreihe 14001ff.) nicht primär prozessorientiert angelegt sind. Außerdem gehen diese Listen von einem vorhandenem AMS im Betrieb aus. Sie können aber auch zur erstmaligen Bewertung des Standes der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation verwandt werden. Zu verweisen ist stellvertretend auf das Occupational Health- and Risk ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 2824
Gefährdungsbeurteilung ermittelt hat, um die mit den Tätigkeiten verbundenen Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit zu kompensieren. Daraus wird deutlich, dass die Versicherten auf ihre individuelle Arbeits- und Tätigkeitssituation zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen bekommen müssen. Art und Weise sowie der Umfang einer Unterweisung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur vorhandenen ...
Stand: 23.04.2024
Dialog: 43932
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sieht nicht allgemein vor, dass das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung, fehlende Unterweisungen oder allgemeine sicherheitstechnische Mängel das Verlassen des Arbeitsplatzes rechtfertigen. Situationen, die dazu führen, dass Beschäftigte einer unmittelbaren erheblichen Gefahr ausgesetzt sind und damit ein Verlassen des Arbeitsplatzes rechtfertigen ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6030
In den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften werden nur wenige konkrete formale Anforderungen an die Gestaltung der Unterweisungsunterlagen und der Gefährdungsbeurteilung gestellt. Auch in den zu den Unterweisungen und zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlichten technischen Regeln wie TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" (www.baua.de/trgs) wird der Schwerpunkt ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 15751
von Windenergieanlagen..."Nähere Informationen zu einem Erlaubnisschein finden sich unter dem Abschnitt 4.2.6. Hiernach gilt:"4.2.6.1 Vor Beginn der Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen hat die verantwortliche Person (Unternehmer/-in bzw. Beauftragte/r) einen Erlaubnisschein auszustellen, in dem die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt sind. Aufsichtführende, Sicherungsposten und – sofern vorhanden ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 43579
“ die Verantwortung.Der für die Planung bestellte SiGeKo kann hier den Bauherrn oder "beauftragten Dritten" gegebenenfalls unterstützen.Das nicht oder nicht rechtzeitige Übersenden einer Vorankündigung an oben genannte Behörde ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 7 BaustellV).Gemäß RAB 30 Absatz 3.2 ist eine Aufgabe des SiGeKo in der Ausführung des Bauvorhabens, die vorhandene Vorankündigung gegebenenfalls auszuhängen ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 43494