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des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.Zur Gefährdungsbeurteilung können unterschiedliche Methoden/Verfahren angewendet werden. Welche Methoden oder Verfahren für den/die zu beurteilenden Arbeitsbereich/Arbeitstätigkeit angewendet werden, hängt von dem zu erwartenden Gefahrenpotential, dem angewendeten Arbeitsverfahren und den eingesetzten Arbeitsmitteln sowie den vorhandenen ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 6662
der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind."Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, die auftretenden Gefährdungen für die Beschäftigten zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Eine dieser Schutzmaßnahmen sind die Arbeitsanweisungen. Wenn sie vorhanden sind, ist diesbzgl. das Ziel erreicht ...
Stand: 09.08.2020
Dialog: 43246
Es ist durchaus möglich für die Tätigkeit als Haustechniker eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu machen. Grundgedanke des § 5 Arbeitsschutzgesetz ist es ja, alle Gefährdungen, die auf den Arbeitnehmer einwirken, zu erfassen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen abzuleiten. Grundstruktur einer Gefährdungsbeurteilung wäre dann "Tätigkeit als Haustechniker", Gefährdungen ergäben sich aus z. B ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18166
Eine vollständige Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, die Prozesschritte der Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation nur auf die zu ergänzenden Gefährdungen bzw. Veränderungen im Betrieb zu beziehen und die vorhandene Dokumentation punktuell zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Anhaltspunkte für derartige Ergänzungen/Fortschreibungen sind z. B ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 13313
Eine Gefährdungsbeurteilung wird betriebsintern dazu verwendet, die Sicherheit von Arbeitsplätzen zu überprüfen, Schutzmaßnahmen festzulegen oder auch durchgeführte Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu kontrollieren.Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich- in freier Form- zu dokumentieren.Die Aktualität von Gefährdungsbeurteilungen ist regelmäßig (z.B. jährlich) zu prüfen. Nachdem Neuerungen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 21687
Zu Ihrer Frage läßt sich in dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" unter dem Punkt 4 Beauftragung folgendes nachlesen:"Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Fahrer mit der Führung von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. DieseBeauftragung ist schriftlich zu erteilen.Die Form der schrift ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42170
der allgemeinen Grundsätze des § 4 Arbeitsschutzgesetz entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen.Wie man dieses in der Praxis durchführt und lebt, liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Man muss nicht unbedingt jedes einzelne Arbeitsmittel, z. B. jede im Betrieb vorhandene Bohrmaschine, in der Gefährdungsbeurteilung aufführen. Hier reicht es aus, z. B. eine Arbeitsmittelgruppe zu definieren. Gehen ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 6180
nicht. Da die SiFa potentiell an allen Arbeitsplätzen und in allen Bereichen des Betriebes Begehungen etc. durchführt, ist die Gefährdungsbeurteilung sicherlich eine komplexe Aufgabe. Es empfiehlt sich, die schon vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen für die einzelnen Bereiche zugrunde zu legen und zu prüfen, welche der Gefährdungen dann auch auf die SiFa zutreffen und wie diese zu schützen ist (Unterweisungen ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 19402
Rechtsgrundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Bilschirmarbeitsverordnung, u.s.w..Die Gefährdungsbeurteilung ist Arbeitgeberpflicht, d.h. der Arbeitgeber ist für das ordnungsgemäße Erstellen der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.Aufgabe des Betriebsarztes ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 11207
Verfahrensschritten und zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel gegeben.Auch bei neuen (oder nachgerüsteten) Maschinen mit vorhandenen Sicherheitseinrichtungen muss auf mögliche Gefährdungen eingegangen werden. Eine mögliche Gefährdung ergibt sich z.B. aus Einstell-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen oder daraus, dass Sicherheitsmaßnahmen umgangen werden können. Insofern ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 14594
Die Bearbeitungsmaschinen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 12 Absatz 1 gilt folgendes:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über1.vorhandene ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43002
Im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wird gefordert, dass der Arbeitgeber die im Betrieb vorhandenen Gefährdungen ermittelt und auf dieser Grundlage die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen festschreibt. Sinn und Zweck einer Gefährdungsbeurteilung ist es, sich die potentiellen Gefahren im Betrieb bewusst zu machen, diese zu dokumentieren und daraus den entsprechenden Handlungsbedarf ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 16658
von Nachweisen.• Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.• Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle. Das bedeutet ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13482
Nein, eine separate Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist nicht erforderlich. Eine Gefährdungsbeurteilung muss grundsätzlich alle potenziell gesundheitsgefährdenden Belastungsfaktoren berücksichtigen, die mit der Tätigkeit und der Arbeitsumgebung verbunden sind. Dazu gehört auch die psychische Belastung.Rechtsgrundlage ist hier der § 5 Arbeitsschutzgesetz. ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42906
Grundsätzlich ist die Integration des Arbeitsschutzes in das QMS möglich. Insbesondere die Aufbauorganisation des Unternehmens muss natürlich nur einmal beschrieben werden. Ggf. müssen Stellen-/Funktionsbeschreibungen um den Arbeitsschutz ergänzt werden und Personen mit besonderen, arbeitsschutzrelevanten Aufgaben (z. B. Presseneinrichter) gesondert berücksichtigt werden. Ebenso müssen die betrieb ...
Stand: 29.08.2013
Dialog: 3375
wie das Bauwerk an sich sowie äußere Einflüsse der Örtlichkeit etc. erneut zu berücksichtigen. Somit ist die Gefährdungsbeuteilung baustellenbezogen zu erstellen bzw. die zusammengefassten Angaben der vorhandenen dokumentierten Gefährdungsbeurteilung baustellenbezogen zu ergänzen. ...
Stand: 18.05.2015
Dialog: 23867
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber vor Ort die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 18605
"Der Gesetzgeber räumt den Verantwortlichen einen breiten Spielraum zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ein. Wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, ist im Gesetz nicht detailliert festgeschrieben, es werden nur Grundsätze benannt. Das bedeutet, dass es keinen "richtigen" Weg für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gibt. Je nach örtlichen Gegebenheiten sind verschiedene ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 30879
Psychische Belastungen und Gefährdungen werden bzgl. der Gefährdungsbeurteilung prinzipiell genauso behandelt wie andere Gefährdungen. Sofern psychische Gefährdungen in der bestehenden Gefährdungsbeurteilung noch nicht betrachtet wurden bzw. es neu aufgetretene Anhaltspunkte für psychische Gefährdungen gibt, durchläuft man den Prozess der Gefährdungsbeurteilung zu diesem Faktor erneut ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 21670
Nach § 6 Absatz 11 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.Konkretisiert ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4153