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Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" werden Informationen zur Eignung von Beschäftigten ausgeführt. Zur körperliche Eignung ist dort folgendes nachzulesen:"Sie wird zweckmäßigerweise durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Insbesondere wird Wert gelegt auf ausreichende Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 30446
Bei einem Flurförderzeug (Gabelstapler) handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Regelungen gelten uneingeschränkt auch für den innerbetrieblichen Werkverkehr.Die BetrSichV fordert unter Nummer 1.9 des Anhangs 1, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür ...
Stand: 31.05.2025
Dialog: 44136
Der Einsatzort der Fahrer und Gabelstapler ist nicht entscheidend. Verantwortlich für die Beauftragung zum Führen eines Flurförderzeuges ist der Arbeitgeber oder dessen verantwortlicher Beauftragter, bei dem der Fahrer beschäftigt ist. Das bedeutet, dass jeder Geschäftsführer oder dessen verantwortlicher Beauftragter jeweils die bei ihm beschäftigten Fahrer mit dem Führen des Flurförderzeuges ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 3058
eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruhen im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nr. 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), wo grundsätzliche Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel genannt sind. Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) mit Fahrersitz oder Fahrerstand ...
Stand: 11.07.2024
Dialog: 42461
Nein! Der Unterweisende benötigt keinen Staplerschein, muss aber über hinreichende Kenntnissen der betrieblichen Flurförderzeuge verfügen. Begründung: Die Ausbildung als Fahrer/in und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruhen im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nr. 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 29458
Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt:• mindestens 18 Jahre alt• für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet• Befähigungsnachweis• schriftliche Beauftragung durch den ArbeitgeberIn dem DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand ...
Stand: 05.01.2023
Dialog: 4676
Auf dem Betriebsgelände finden die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften Anwendung. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich gemäß dem Arbeitsschutzgesetz mögliche Gefährdungen ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen festlegen.Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt:mindestens 18 ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 4511
. Letzterer wird nach einem Gespräch mit der Betroffenen/dem Betroffenen und Untersuchung sicherlich zunächst Kontakt mit der behandelnden Neurologin/dem behandelnden Neurologen aufnehmen. Anschließend sollten die individuellen Verhältnisse am Arbeitsplatz überprüft werden.Eine gute Hilfe bietet die DGUV Information 250-001 "Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 24233
Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Ziffer 1.9 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-, wo grundsätzliche Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel genannt sind. Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen ...
Stand: 04.08.2024
Dialog: 14039
. Staplerführerschein") ist im Regelfall nicht zulässig. Nähere Informationen bietet der Abschnitt 3.5 "Qualifikation von beauftragten Beschäftigten" der TRBS 1116 "Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln".Wird mit einem Gabelstapler zudem öffentlicher Verkehrsraum befahren, sind auch die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Je ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 122
der arbeitsmedizinischen Untersuchung nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), gesundheitliche Bedenken in Bezug auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers bestehen. Möchte der Arbeitnehmer nicht, dass diese Basisinformationen an den Arbeitgeber weitergegeben werden, so hat der Arzt dies zu respektieren. Wenn es sich hierbei um eine vorgeschriebene Untersuchung handelt, so kann der Arbeitnehmer ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 15365
Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt.Bei einem Entzug des PKW-Führerscheins wird man nicht automatisch auf fehlende Eignung zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstaplers) schließen können. Eine straßenverkehrsrechtliche Fahrerlaubnis ist allgemein nicht Voraussetzung für das Fahren ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 5429
Aufsichtsbeamte der Arbeitsschutzbehörden oder der Berufsgenossenschaften/Unfallkassen können zu den Betriebs- und Arbeitszeiten die Betriebs-, Geschäftsräume oder Betriebsstätten betreten, besichtigen und prüfen. Die Zugangsrechte sind im Arbeitsschutzgesetz (§ 22 "Befugnisse der zuständigen Behörden" und im Sozialgesetzbuch VII (§ 19 "Befugnisse der Aufsichtspersonen" der Berufsgenossenschaften) ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 17426
Flurförderzeuge sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV. Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte einen Gabelstapler fahren lässt, muss daher die Anforderungen der BetrSichV und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, insbesondere der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" beachten.Grundsätzlich bleibt die Benutzung von Arbeitsmitteln dazu geeigneten, unterwiesenen ...
Stand: 29.09.2021
Dialog: 5481
mit Gabelstaplern kommen die Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote des § 22 JArbSchG zum Tragen. Danach dürfen Jugendliche u.a. nicht beschäftigt werden "mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können". Dies gilt nicht, soweit die Arbeiten ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 27341
und solchen Personen, die über keine ausreichende Lesefähigkeit verfügen, erreichen. In besonderen Fällen, z. B. zur Benutzung von bestimmten Schutzausrüstungen oder zur Bedienung von Geräten, die eine besondere Gefährdung darstellen, wie Gabelstapler und Krane, sind sogar spezielle Schulungen erforderlich. Art und Umfang der Unterweisungen sowie die hierfür verantwortlichen Personen und die Überprüfung ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 5709
der unterschiedlichen Rechtsfolgen ist wichtig, dass arbeitsmedizinische Vorsorge nicht mit Untersuchungen zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen verwechselt wird. Eignungsuntersuchungen sind gutachtliche Untersuchungen im Auftrag des Arbeitgebers. Bei Eignungsuntersuchungen muss vonseiten des Beschäftigten der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen erbracht ...
Stand: 16.03.2020
Dialog: 43069
. ist in einem Betrieb die Zusammenführung des Fachwissens verschiedener Personen erforderlich, um eine den Anforderungen entsprechende Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Personal anderer Firmen/Selbständige werden i.d.R. nur genau nach dem Wortlaut des erteilten Auftrages tätig.Es soll hier ein anschauliches Beispiel genannt werden:Bei der Prüfung von z. B. Gabelstaplern bieten beauftragte Dienstleister oft ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 6429
Beurteilung der aktuellen Befähigung des Versicherten kann durch arbeitsmedizinische Untersuchungen, z. B. durch den Betriebsarzt, ermöglicht werden. Körperliche und klinische Untersuchungen von Versicherten sind aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Achtung und des Schutzes der Würde und der Freiheit des Menschen sowie seines Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit nur mit Einwilligung ...
Stand: 24.03.2020
Dialog: 43103
Pflicht zur Untersuchung von ArbeitsunfällenGemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - muss der Arbeitgeber Arbeitsunfälle, durch die Beschäftigte für mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind, erfassen und auf der Grundlage der erstellten Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen.Gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG - hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit u ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 27332