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Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" erfüllt werden bzw. von einer Sicherheitsfachkraft im Rahmen einer Nebentätigkeit erfüllt werden können (z.B. Mindesteinsatzeiten). Die Bestellung muss dann für das Mutter- und das Tochterunternehmen erfolgen. Die Berechnung der Einsatzzeiten für Sicherheitsfachkräfte muss sich dabei an der Beschäftigtenzahl (Versicherte) für das Mutter ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4412
nach einem im Arbeitsschutzausschuss abgestimmten Konzept und aus gegebenem Anlass (Arbeitsunfall, Schwerpunktaktion etc. ) erfolgen. Zudem ist die Verpflichtung zur Durchführung von gemeinsamen Betriebsbegehungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit mit dem Betriebsarzt nach § 10 ASiG zu beachten.Aus der Erfahrung ist bekannt, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit 20-25 % der Einsatzzeit für Betriebsbesichtigungen benötigt ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 3973
der Gefährdungsbeurteilung noch eine ganze Reihe weiterer Unterstützungsaufgaben, die als Aufgabengebiete der Grundbetreuung genau bezeichnet sind. Deshalb ist es nicht im Sinne der DGUV Vorschrift 2, die für die Grundbetreuung ermittelte Einsatzzeit ausschließlich auf die Gefährdungsbeurteilung zu verwenden. Insbesondere können nicht Zeiten aus anderen Jahren für die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung verwendet ...
Stand: 09.12.2013
Dialog: 19978
Zur Grundbetreuung gehört u. a. die Unterstützung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention (Aufgabenfeld 2 der Grundbetreuung). Zu dieser Aufgabe gehören auch Vorschläge zur ergonomischen Arbeitsgestaltung (s. Anhang 3, Ziffer 2.1 und 2.2). Wenn also grundlegende Beratungen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltu ...
Stand: 27.09.2013
Dialog: 19466
Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat Sicherheitsingenieure oder andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- bezeichneten Aufgaben für die erforderlichen Einsatzzeiten schriftlich zu bestellen oder zu verpflichten. Der Arbeitgeber hat auch dafür zu sorgen ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 1415
: "Bei der Aufteilung der Zeiten auf die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in der Grundbetreuung ein Mindestanteil von 20 Prozent für jeden dieser Leistungserbringer anzusetzen." 100 % Einsatzzeit der Grundbetreuung ist also sicherzustellen.In Anlage 2 in Verbindung mit Anhang 3 der Vorschrift werden die in der Grundbetreuung zu leistenden Aufgaben durch Betriebsärzte ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 14309
kann der Arbeitgeber sowohl Einzelpersonen bestellen (Ärzte mit der Qualifikation als Arbeitsmediziner) als auch auf überbetriebliche Dienste zurückgreifen (§ 19 ASiG).Die erforderlichen Einsatzzeiten der Betriebsärzte ergeben sich aus der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die von den jeweiligen Berufsgenossenschaften herausgegeben werden. ...
Stand: 21.07.2020
Dialog: 1821
Anrechenbare Leistungen ergeben sich aus den Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die in der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ konkretisiert werden, und den betrieblichen Erfordernissen.So sind Leistungen, die sich aus Aufgaben ergeben, die eine Vor- und Nachbereitung notwendig machen, anrechenbar ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 19823
Die Anzahl der Beschäftigten ist eine der Grundlagen für die Berechnung der Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten..Die grundsätzliche Regelung findet sich in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" im § 2 Abs. 5. Dort ist festgelegt: "Bei der Berechnung der Zahl der Beschäftigten sind jährliche Durchschnittszahlen zugrunde ...
Stand: 08.10.2021
Dialog: 22060
oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. Für Mitarbeiter in überbetrieblichen Diensten gelten grundsätzlich die gleichen Fachkundeanforderungen. Der Einsatz von anderen Fachleuten kann bei der Erbringung der festgelegten Einsatzzeiten nur dann berücksichtigt werden, wenn diese Personen die Fachkundevoraussetzungen des § 7 ASiG i.V.m. § 4 ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 15810
; insbesondere ist er verpflichtet, ihnen - soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist - Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen (§ 5 ASiG).Die (Mindest-) Einsatzzeiten ergeben sich aus den anzuwendenden Unfallverhütungsvorschriften des zuständigen Unfallversicherungsträgers, DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 12.12.2021
Dialog: 6146
von einer der Betriebsleitung direkt unterstellten Position aus den Arbeitgeber und die betrieblichen Führungskräfte bei der Unfallverhütung und beim Arbeitsschutz fachkundig zu beraten und wirksam zu unterstützen. Die Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte sind im § 6 Arbeitssicherheitsgesetz genau definiert. Die Detailregelungen zu Einsatzzeiten der Sicherheitsfachkräfte werden von den Trägern der gesetzlichen ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 598
In der DGUV Vorschrift 2 ist festgelegt, dass bei der Aufteilung der Zeiten der Grundbetreuung auf Betriebsarzt (BA) und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) je ein Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Stunden pro Jahr und Beschäftigen anzusetzen ist. Dies ist so geregelt worden, um für beide Fachkompetenzen einen Mindestanteil am Betreuungsumfang der Grundbetr ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13400
Die Bestellung von Personen externer Unternehmen als Sicherheitsbeauftragte ist nicht zulässig, da den geforderten Aufgaben in der betrieblichen Praxis nicht nachgekommen werden kann.Begründung:Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 der DGUV Vorschrift 1 i.V.m. § 22 SGB VII . Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten werden in der DGUV Regel 100-001 (Nr. 4.2) und de ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4290
und Elternzeit besteht das Beschäftigungsverhältnis weiter fort. Eine betriebliche Tätigkeit übt während dieser Zeit die (werdende) Mutter nicht aus und kann damit auch nicht ihren Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit nachkommen. Je nach Dauer der Abwesenheit und der zu erbringenden Einsatzzeiten muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und klären, ob für seinen Betrieb ...
Stand: 19.10.2021
Dialog: 8104
In Bezug auf die DGUV Vorschrift 2 gibt es eine Handlungshilfe mit betrieblichen Anwendungsbeispielen zur Umsetzung dieser Vorschrift. Unter Nr. 2.3 finden Sie das Fallbeispiel einer Kommune. ...
Stand: 28.07.2020
Dialog: 43231
In den Hintergrundinformationen zur DGUV Vorschrift 2 wird zur Frage, für welche organisatorische Einheit die Betreuung festzulegen ist, folgendes ausgeführt: Die Vorschrift richtet sich in erster Linie an den Unternehmer, der für seinen Betrieb Inhalt und Umfang der Betreuung festlegen muss. Sein Betrieb ist dabei eindeutig einer Betreuungsgruppe zugeordnet. Da zum Teil unterschiedliche Definitio ...
Stand: 18.03.2014
Dialog: 20673
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber Normadressat für die den Arbeitsschutz betreffenden Bestimmungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).Entsprechend werden Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber durchgeführt. Folglich braucht eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich keine Unterschrift, da der Arbeitgeber letztlich in der Verantwortung steht, auch dann, wenn Pflic ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 44024
Anforderungen zu erfüllen: Dokumentation der Einsatzzeiten von (Teilzeit-) Sicherheitsfachkräften bzw. externer Dienste, Dokumentation der Aufgabenwahrnehmung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz in Form eines schriftlichen Berichtes (übersichtlich gegliederte Form, verständliche Sprache, Verwendung geeigneter Formulare/Prüflisten). Ein solcher Bericht sollte mindestens enthalten: Name und Stellung ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 5317
Die auf Seeschiffen beschäftigten Personen müssen bei der Berechnung der Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber hat versucht, den Arbeitsschutz so einheitlich wie möglich zu regeln. Dies gilt auch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Bereich der Seeschifffahrt unter deutscher Flagge. Die alte Regelung, wonach ...
Stand: 17.03.2015
Dialog: 23364