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In der DGUV Information 211-005, ist unter dem Punkt 11 "Unterweisungsnachweis" folgendes nachzulesen:"Die Dokumentation enthält die Inhalte der Unterweisung, das Datum und die Unterschriften des Unterweisers und der Unterwiesenen. Diese sollte zwei Jahre aufbewahrt werden, um gegebenenfalls einen Nachweis über die Unterweisung erbringen zu können (Pflichtenerfüllung) und um selbst eine Übersicht ...
Stand: 16.09.2019
Dialog: 42746
)."Weiterhin ist in der DGUV Information 211-005 unter dem Punkt 11 "Unterweisungsnachweis" ausgeführt:"Die Dokumentation enthält die Inhalte der Unterweisung, das Datum und die Unterschriften des Unterweisers und der Unterwiesenen. Diese sollte zwei Jahre aufbewahrt werden, um gegebenenfalls einen Nachweis über die Unterweisung erbringen zu können (Pflichtenerfüllung) und um selbst eine Übersicht ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 42943
Nachweise mindestens bis zum Ausscheiden des Beschäftigten aufbewahrt werden. Regelungen zu Aufbewahrungsfristen finden sich darüber hinaus in diversen Gesetzestexten, wie Einkommensteuergesetz, Handelsgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch etc.Hinweis:Die Links zu den o.g. Rechtsvorschriften werden auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz angeboten.(*) Die DGUV Information 211-005 wurde zurückgezogen ...
Stand: 14.04.2024
Dialog: 3674
. Die beim Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV verbleibenden ärztlichen Unterlagen müssen nach der Arbeitsmedizinischen Regel AMR Nummer 6.1 -Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen- mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Sie sind mindestens 40 Jahre aufzubewahren soweit sie Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen oder Zubereitungen der Kategorie K 1 oder K 2 ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42228
In der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung" ist hierzu unter dem Punkt 5.8 Absatz 6 folgendes nachzulesen:"Die Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nach der BetrSichV nicht vorgegeben. Sie kann verschiedene Dokumente umfassen, z. B. Betriebsanleitung, Betriebsanweisung, Freigabeverfahren, Explosionsschutzdokument. Die entsprechenden Unterlagen müssen jedoch auf Systematik ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42645
Unter der Nummer 7.4 Aufbewahrung der Prüfergebnisse der DGUV Regel 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" ist Folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Prüfergebnisse nach Abschnitt 7.1 und die durchgeführten Maßnahmen in einem Prüfbuch oder in einer Datei dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre aufzubewahren. Der Unternehmer hat dafür z ...
Stand: 14.02.2024
Dialog: 43590
Die Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung werden in § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. So muss der Arbeitgeber über die nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen• das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,• die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und• das Ergebnis ihrer ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 43903
In den Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie findet sich folgendes:"Dokumentation der GefährdungsbeurteilungDie Dokumentation nach § 6 ArbSchG erfordert keine bestimmte Art von Unterlagen. Es kann sich um Unterlagen in Papierform oder aber auch in Form elektronisch gespeicherter Dateien handeln. Aus der Dokumentation muss aber erkennbar ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 42614
die der Unfallversicherer konkretisieren diese Unterstützungspflicht. Es kommt im Einzelnen auf die jeweiligen Betriebsverhältnisse an, wobei Art und Weise der Unterstützung in das Ermessen des Arbeitgebers gelegt ist. Gesetzlich ist nicht explizit festgelegt, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit ein Anrecht darauf hat, die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung einzusehen. In der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 43929
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- selbst sieht keine besondere Sprachregelung vor.Sofern z. B. Englisch im Betrieb "Umgangssprache" ist, kann die Dokumentation auch in dieser Sprache abgefasst werden. Entscheidend ist, dass alle eingebundenen Akteure ihren Pflichten nachkommen können, d. h. die Dokumentation auch lesen und verstehen können. Hierzu gehören Personen, auf die Pflichten delegiert ...
Stand: 28.11.2022
Dialog: 6644
Die Dokumentation ist in erster Linie nicht für die prüfende Behörde gedacht, sondern sie soll ein Arbeitsmittel für die im Arbeitsschutz verantwortlichen Personen sein und diesen helfen, ihren Pflichten nachzukommen. In einzelnen Betriebsstätten der öffentlichen Verwaltung befinden sich in aller Regel Führungskräfte, auf die Teilaufgaben des Arbeitsschutzes delegiert ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18393
Zur Beantwortung Ihrer Anfrage ist hier insbesondere der § 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten Absatz 5 DGUV Vorschrift 1 hervorzuheben. Dort heißt es:Für Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich tätig werden, hat der Unternehmer, der für die vorgenannten Personen zuständig ist, Maßnahmen zu ergreifen ...
Stand: 24.06.2023
Dialog: 17913
Der Unterweisungsnachweis ist von jedem teilgenommenen Beschäftigten zu unterschreiben.Unter der Ziffer 2.3 der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist unter der Überschrift „Dokumentation der Unterweisung" Folgendes nachzulesen:„Dokumentation der UnterweisungDie Unterweisung muss dokumentiert werden, damit der Unternehmer den Nachweis führen kann, dass er seiner ...
Stand: 26.11.2024
Dialog: 44045
auf die inhaltliche Ausführung und weniger auf die Bezugnahme der Rechtsvorschriften genommen. Ebenso verhält es sich mit der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Auch hier liegt der Schwerpunkt auf der Ermittlung möglicher Gefährdungen und der zu treffenden Schutzmaßnahmen und weniger auf der paragraphenscharfen Nennung der Rechtsgrundlage. (siehe auch TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 15751
Ja, die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sowie die Ergebnisse aus den Ermittlungspflichten und die getroffenen Maßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- können in einem Dokument zusammengefasst werden.Das ArbSchG sieht von sich aus bereits die Ermittlung aller Gefährdungen und die Dokumentation ...
Stand: 03.03.2020
Dialog: 2229
und Dokumentation nach Qualitätskriterien prüfen und ggf. monieren. Im eigenen Interesse sollte der Arbeitgeber deshalb die Aufträge an qualifizierte Personen vergeben.Auf die GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation weisen wir hin. ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 2691
Eine vollständige Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, die Prozesschritte der Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation nur auf die zu ergänzenden Gefährdungen bzw. Veränderungen im Betrieb zu beziehen und die vorhandene Dokumentation punktuell zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Anhaltspunkte für derartige Ergänzungen/Fortschreibungen sind z. B ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 13313
Nein, die Dokumentation des Ergebnisses der Überprüfung im ASA-Protokoll ist allein nicht ausreichend und ist lediglich als Dokumentation im ASA zu betrachten.Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss u. a. das Ergebnis der Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen) beinhalten.Ergibt die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, dass keine ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 44080
. der verantwortlichen Personen. Im Schadensfall kann anhand der Dokumentation nachgewiesenwerden, dass man den Arbeitsschutzpflichten, insbesondere der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung, nachgekommen ist. Die Dokumentation kann als Hilfe zur Prüfung der Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen herangezogen werden. Außerdem ist die Dokumentation eine hilfreiche Grundlage für die Unterrichtung/Unterweisung ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 18320
der Unternehmer dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln (siehe auch Abschnitt 4.6.6 (6) der DGUV Regel 100-001. Es bietet sich an, diese Dokumentation und Unfallanzeige zusammen aufzubewahren. Bei der Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung handelt es sich um Daten, die gegen ...
Stand: 26.07.2024
Dialog: 10072