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Wie lange müssen Nachweise von Arbeitsschutzunterweisungen aufbewahrt werden?
KomNet Dialog 42746
Stand: 16.09.2019
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Einweisung, Unterweisung
Frage:
Wie lange müssen Nachweise von Arbeitsschutzunterweisungen (allgemeine Arbeitsschutzunterweisung, Gefahrstoffe, Brandschutz, Biostoffe) aufbewahrt werden?
Antwort:
In der DGUV Information 211-005, ist unter dem Punkt 11 "Unterweisungsnachweis" folgendes nachzulesen:
"Die Dokumentation enthält die Inhalte der Unterweisung, das Datum und die Unterschriften des Unterweisers und der Unterwiesenen. Diese sollte zwei Jahre aufbewahrt werden, um gegebenenfalls einen Nachweis über die Unterweisung erbringen zu können (Pflichtenerfüllung) und um selbst eine Übersicht der durchgeführten Unterweisungsinhalte und der Teilnehmer zu haben."