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KomNet-Wissensdatenbank

Kann die Dokumentation der Kühlschmierstoffüberwachung rechtssicher auch in digitaler Form erfolgen?

KomNet Dialog 43590

Stand: 14.02.2024

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Sonstige Fragen betriebliches Arbeitsschutzsystem

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Frage:

Kann die Dokumentation, der Kühlschmierstoffüberwachung, rechtssicher, auch in digitaler Form erfolgen?

Antwort:

Unter der Nummer 7.4 Aufbewahrung der Prüfergebnisse der DGUV Regel 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" ist Folgendes nachzulesen:


"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Prüfergebnisse nach Abschnitt 7.1 und die durchgeführten Maßnahmen in einem Prüfbuch oder in einer Datei dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre aufzubewahren. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die aktuellen Prüfergebnisse nach den Abschnitten 7.2 und 7.3 und die durchgeführten Maßnahmen in einem Prüfbuch oder in einer Datei dokumentiert werden. Die Aufzeichnung der Abnahmeprüfung ist über die gesamte Nutzungsdauer aufzubewahren."


Unserer Einschätzung nach ist eine Aufbewahrung in digitaler Form zulässig, da hier explizit die Aufbewahrung in einer Datei genannt wird. Abschließend kann dies jedoch nur durch den zuständigen Unfallversicherungsträger beantwortet werden, da es sich hierbei um deren Satzungsrecht handelt.