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Bei der in der Fragestellung beschriebenen arbeitsmedizinischen Betreuung sind die allgemeinen Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG zu beachten. Danach ist entsprechend § 2 Abs.1 ASiG der Betriebsarzt / der betriebsärztliche Dienst schriftlich zu bestellen; die erforderlichen Aufgaben nach § 3 des ASiG sind zu übertragen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß § 9 ASiG ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4538
Es ist nicht zwingend erforderlich, eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beschäftigten.In § 19 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist hierzu folgendes nachzulesen:"Die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, kann auch dadurch erfüllt werden, daß der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Ar ...
Stand: 31.10.2022
Dialog: 42650
Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten können im Rahmen des "alternativen Betreuungsmodells" entweder die alternative bedarfsorientierte Betreuung („Unternehmermodell“) oder die Betreuung durch ein Kompetenzzentrum des zuständigen Unfallversicherungsträgers (soweit er es anbietet), wählen.Hinweis:Kompetenzzentren werden bspw. von BGN, BG BAU, BGHW angeboten.Als Voraussetzung für die Teilnahme ...
Stand: 15.12.2024
Dialog: 44058
Die arbeitsmedizinische Betreuung für die Zeitarbeitnehmer kann nicht vertraglich auf den Entleiher übertragen werden.Der Verleiher (Personaldienstleister) hat die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der für ihn geltenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" zu erfüllen. Dies gilt sowohl für die internen als auch für die verliehenen ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 42409
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" geregelt. Wenn der Träger der katholischen Ordensschule das Bistum ist, würde die Ordensschule sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch über den Vertragspartner des Bistums betreut werden. Liegt eine freie Ordensträgerschaft vor, müssen die Verantwortlichen die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung selbständig sicherstellen ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12000
Vorschrift 2 Anlage 3 "Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnsiche Betreuung" (Unternehmermodell) in Betrieben mit bis zu max. 50 Beschäftigten (Grenze legt der jeweilige Unfallversicherungsträger fest) kann der Unternehmer dieses Modell wählen, wenn eraktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist,an Unternehmerschulungen teilnimmt,die Gefährdungsbeurteilung durchführt.Bei ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 19647
Nach der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gilt bei einem Branchenwechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit folgende Regelung:"Bei einem Wechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) entsprechend den Festlegungen eines anderen Unfallversicherungsträgers absolviert hat, in eine andere Branche, hat d ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 6019
und3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und die Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen.Eine betriebsärztliche Betreuung kann demnach schon ab 1 Beschäftigten vorgeschrieben sein. Einzelheiten zur betriebsärztlichen (und sicherheitstechnischen) Betreuung finden sich in der DGUV Vorschrift 2.Beim Umfang der betriebsärztlichen ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 16623
Das Unternehmermodell ist eine Form der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, bei der der Unternehmer selbst einen Teil der Aufgaben übernimmt.In den FAQ's der VBG zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung wird die Frage, ob der Filialleiter eines Großunternehmens für eine Filiale am Unternehmermodell teilnehmen ...
Stand: 12.05.2019
Dialog: 42714
sind, müssen die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Unternehmens und der beauftragten Arbeiten eigenständig regeln.Sind während der Bautätigkeiten gleichzeitig auch Beschäftigte des Bauherrn (Nutzer des Werkes) am Standort eingesetzt, so ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Bauherrn zu involvieren. Darüber hinaus kann es dann Sinn machen, zusätzlich zu dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 42610
Thema bereitgestellt.Rechtsgrundlage für die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Dieses richtet sich an Arbeitgeber (Definition Arbeitgeber siehe § 2 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz). Somit müssen Sie als Einzelunternehmer nicht über eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung verfügen. ...
Stand: 07.10.2023
Dialog: 42869
die sicherheitstechnische Betreuung noch gewährleistet ist.Konkret bedeutet dies in dem von Ihnen geschilderten Fall, dass der Arbeitgeber für die Zeit (ab Beginn des Mutterschutzes) Regelungen für eine anderweitige sicherheitstechnische Betreuung treffen muss.Mit Ihrem Arbeitgeber sollten Sie darüber sprechen, wie lange Sie beabsichtigen Elternzeit in Anspruch zu nehmen, damit er nötige Entscheidungen zum Gewährleisten ...
Stand: 19.10.2021
Dialog: 8104
Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung muss der Arbeitgeber nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG i.V.m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gewährleisten, so lange Arbeitnehmer beschäftigt werden. Beabsichtigt also ein Arbeitgeber die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aufzuheben, obwohl noch ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 8921
Der Arbeitgeber muss die sicherheitstechnische Betreuung gemäß § 5 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG ununterbrochen gewährleisten. Um die Betreuung während der Ausbildungszeit zu gewährleisten, wäre eine Möglichkeit, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (z.B. überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst) zu bestellen.Des Weiteren besteht die Möglichkeit bei der zuständigen ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 13392
Die namentliche Nennung des Betriebsarztes ist bei der Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes nicht erforderlich, Nach § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- kann die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arb ...
Stand: 23.01.2018
Dialog: 22921
und arbeitsmedizinische Betreuung die alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (Umgangssprachlich-Unternehmermodell) gewählt hat, ist er in diesem Fall auch in diesen Rollen zu sehen.Somit sind die weiteren Teilnehmer der Sicherheitsbeauftragte, ggfs ein zweiter nach neuer DGUV Vorschrift 1 und zwei Mitglieder des Betriebsrates.Im Unternehmermodell hat der Arbeitgeber ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 42352
In den Hintergrundinformationen zur DGUV Vorschrift 2 wird zur Frage, für welche organisatorische Einheit die Betreuung festzulegen ist, folgendes ausgeführt: Die Vorschrift richtet sich in erster Linie an den Unternehmer, der für seinen Betrieb Inhalt und Umfang der Betreuung festlegen muss. Sein Betrieb ist dabei eindeutig einer Betreuungsgruppe zugeordnet. Da zum Teil unterschiedliche ...
Stand: 18.03.2014
Dialog: 20673
Die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Die Vorschrift sieht bewusst nicht vor, dass der erforderliche Umfang der Betreuung je einzelnem Mitarbeiter nachzuweisen ist. Vielmehr ist den in der Vorschrift aufgeführten ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 16887
Die von von Ihnen dargestellte Verfahrensweise ist bei Kenntnis der berufsgenossenschaftlichen Regelungen nicht zulässig.Anzuwendende Vorschrift ist die DGUV V2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Anzuwenden sind die in der Anlage 2 genannten Zahlen. Sie finden die Werte in dieser Veröffentlichung auf Seite 8: https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/vorschriften_regeln/dguv ...
Stand: 23.03.2018
Dialog: 23406
Die DGUV Vorschrift 2 beschränkt den Anwendungsbereich des Arbeitssicherheitsgesetzes/ASiG ausdrücklich auf „Beschäftigte“, nicht auf „Versicherte“. Somit werden Schüler bei der Ermittlung der Grundbetreuung nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 nicht berücksichtigt. Es sind allerdings für die Beschäftigten der Schule zusätzliche betriebsspezifische Betreuungserfordernisse denkbar ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 17465