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Müssen Einzelunternehmer Mitglied einer Berufsgenossenschaft sein und müssen diese auch über eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung verfügen?

KomNet Dialog 42869

Stand: 07.10.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

Müssen Einzelunternehmer Mitglied einer Berufsgenossenschaft sein und müssen diese auch über eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung verfügen?

Antwort:

Viele Einzelunternehmer (Selbständige) müssen nicht Mitglied einer Berufsgenossenschaft sein, sie können sich aber freiwillig dort versichern. Für bestimmte Berufsgruppen (z.B. in Gesundheitsdienst, in der Landwirtschaft) besteht jedoch eine Versicherungspflicht. Unter dem Link https://www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/vers-unternehmer/index.jsp hat die DGUV Informationen zu diesem Thema bereitgestellt.


Rechtsgrundlage für die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Dieses richtet sich an Arbeitgeber (Definition Arbeitgeber siehe § 2 Abs.3 Arbeitsschutzgesetz). Somit müssen Sie als Einzelunternehmer nicht über eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung verfügen.