KomNet-Wissensdatenbank
Wenn ein Unternehmer (Schornsteinfegermeister) mit weniger als 10 Beschäftigten das kleine Unternehmermodell gewählt hat, muss er sich dann regelmäßig dokumentiert weiterbilden?
KomNet Dialog 44058
Stand: 15.12.2024
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Unternehmermodell
Frage:
Wenn ein Unternehmer (Schornsteinfegermeister) mit weniger als 10 Beschäftigten das kleine Unternehmermodell gewählt hat, muss er sich dann regelmäßig dokumentiert weiterbilden? Wenn, in welchen zeitlichen Abständen?
Antwort:
Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten können im Rahmen des "alternativen Betreuungsmodells" entweder die alternative bedarfsorientierte Betreuung („Unternehmermodell“) oder die Betreuung durch ein Kompetenzzentrum des zuständigen Unfallversicherungsträgers (soweit er es anbietet), wählen.
Hinweis:
Kompetenzzentren werden bspw. von BGN, BG BAU, BGHW angeboten.
Als Voraussetzung für die Teilnahme am alternativen Betreuungsmodell der bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung durch Kompetenzzentren wird der Unternehmer zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb informiert und für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen motiviert. Die alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus Motivations- und Informationsmaßnahmen und der Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Betreuung.
Weitere Informationen finden Sie hierzu in der DGUV Vorschrift 2 – Anlage Nr. 4.
In DGUV Vorschrift 2, Anlage Nr. 3 (Betreuung ohne Kompetenzzentren) finden sich unter Punkt 2 Angaben zu Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen:
Die Informations- und Motivationsmaßnahmen umfassen insgesamt 24 Lehreinheiten in Präsenz sowie 8 Lehreinheiten als Selbstlernmaßnahme inkl. Lernerfolgskontrollen. Sie sind innerhalb von 3 Jahren zu absolvieren.
Eine entsprechende Vorbildung der Unternehmer kann durch die Berufsgenossenschaft bei der Festlegung des Umfangs der Informations- und Motivationsmaßnahmen berücksichtigt werden. Der Erwerb dieser Vorbildung sollte nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Im Anschluss an die Informations- und Motivationsmaßnahmen nimmt der Unternehmer im Abstand von höchstens 3 Jahren an von der Berufsgenossenschaft durchgeführten oder von der Berufsgenossenschaft anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teil; der Umfang beträgt mindestens 8 Lehreinheiten.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der BG Bau (als zuständiger Unfallversicherungsträger für Schornsteinfeger).