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Aufsichtsbeamte der Arbeitsschutzbehörden oder der Berufsgenossenschaften/Unfallkassen können zu den Betriebs- und Arbeitszeiten die Betriebs-, Geschäftsräume oder Betriebsstätten betreten, besichtigen und prüfen. Die Zugangsrechte sind im Arbeitsschutzgesetz (§ 22 "Befugnisse der zuständigen Behörden" und im Sozialgesetzbuch VII (§ 19 "Befugnisse der Aufsichtspersonen" der Berufsgenossenschaften ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 17426
mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus: dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräften für Arbeitssicherheit undSicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ...
Stand: 04.12.2024
Dialog: 24360
mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus: dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ...
Stand: 28.11.2013
Dialog: 19901
, insbesondere der vorgeschlagenen Maßnahmen sorgen. Die Weisungsfreiheit der einzelnen Sicherheitsfachkraft wird dadurch nicht berührt; die Weisungsfreiheit nach § 8 Abs.1 ASiG gilt auch gegenüber einer leitenden Sicherheitsfachkraft. Die leitende Sicherheitsfachkraft kann allerdings organisatorische Weisungen erteilen (z.B. Regelung der Arbeitszeit, Urlaubsregelung ...). Nach § 5 Abs. 2 ASiG hat ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 2300
Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieureund andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG) aus folgenden Mitgliedern zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 ...
Stand: 04.03.2021
Dialog: 18262
In § 9 "Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat" des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- wird festgelegt, wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten sollen.Dort heißt es:§ 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat (1) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 17998
Nach § 9 Abs.1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) haben die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. Im § 9 Abs.2 sind Felder der Zusammenarbeit beispielhaft (nicht abschließend) festgelegt: „Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507
Das Betriebsverfassungsgesetz trifft unter § 89 "Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz" hinsichtlich der Beteiligung des Betriebsrates an Betriebsbegehungen folgende Regelung:"§ 89 Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz (1) Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz ...
Stand: 06.09.2022
Dialog: 14364
ist zu beteiligen. Die Bestellung sollte unter Mitwirkung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des unmittelbaren Vorgesetzten geschehen.Das Durchsetzen von Beteiligungsrechten des Betriebsrates ist allerdings eine betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheit, zu der KomNet keine Beratung anbietet. Die Frage der Beteiligungsrechte sollte daher im direkten Kontakt mit entsprechend autorisierten Stellen (z. B ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 13545
Nach § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitgesetz (ASiG) gilt: "Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung ...
Stand: 14.11.2021
Dialog: 14960
über dieses Auskunftsersuchen unverzüglich zu unterrichten." Umfangreiche Informationen zu den Rechten und Pflichten des Betriebsrates im Arbeitsschutz gibt die Broschüre "Der Beitrag des Betriebsrats zur Arbeitssicherheit" der BGETEM..Da es sich um Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger handelt, empfehlen wir daher diese Frage direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu klären.Die Unfallversicherungsträger ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 21445
Gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches ...
Stand: 04.01.2021
Dialog: 28212
. Über § 9 Arbeitssicherheitsgesetz werden Fachkräfte und Betriebsarzt verpflichtet mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten und diesen über wichtige Angelegenheiten im Arbeitsschutz zu unterrichten. Aus dem Arbeitsschutzrecht lässt sich keine direkte Mitbestimmung des Betriebsrates ableiten; aber "die inhaltliche Gestaltung von Betriebsanweisungen unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates ...
Stand: 20.02.2022
Dialog: 16047
der Betriebsrat gemäß § 80 Betriebsverfassungsgesetz Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu fördern. Unter § 89 BetrVG Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz ist zudem folgendes geregelt:"(1) Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden. Er hat bei der Bekämpfung von Unfall ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 11207
Der für die Beantwortung der Frage maßgebliche § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitgesetz -ASiG- hat folgenden Wortlaut: Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 7100
Informationssammlung müssen zusätzlich Gespräche mit Beteiligten geführt werden. Beteiligte sind die verunfallte Person, mögliche Augenzeugen, Kollegen, Vorgesetzte etc. ..."Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrates bzgl. des Arbeitsschutzes ergeben sich in erster Linie aus dem Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG und aus dem Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Für öffentliche Dienststellen und Betriebe ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 27332
des LPVG NRW) Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu fördern. Unter § 89 BetrVG Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz ist zudem Folgendes geregelt:"(1) Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden. Er hat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 11226
Gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.Grundsätzlich sollten alle genannten Teilnehmer ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 42440
Nach § 9 Abs. 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sind die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im Übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 43316
(Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG) gilt Folgendes:„Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 44080