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Hat die Personalvertretung ein Mitsprachrecht beim Erstellen von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe?
KomNet Dialog 16047
Stand: 20.02.2015
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitnehmerbeteiligung > Rechte von Beschäftigten, Handlungsmöglichkeiten
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Wir sind gerade dabei die Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe zu aktualisieren. Jetzt stellt sich die Frage, ob die Personalvertretung hierbei Mitspracherechte hat bzw. erstellte/aktualisierte Betriebsanweisungen ganz oder teilweise zurückweisen kann.
Antwort:
Aus dem Arbeitsschutzrecht lässt sich keine direkte Mitbestimmung des Betriebsrates ableiten; aber "die inhaltliche Gestaltung von Betriebsanweisungen unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs.1 Ziffer 7 Betriebsverfassungsgesetz." (Ziffer 2 der DGUV Information 211-010 (bisher: BGI 578) "Sicherheit durch Betriebsanweisungen").
Informationen zu den Mitbestimmungsrechten und Möglichkeiten des Betriebsrates bezüglich betrieblicher Regelungen im Arbeitsschutz sind dem Merkblatt 113 "Der Betriebsrat im Arbeitsschutz" der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution zu entnehmen.
Zu den konreten Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates können wir keine Auskunft geben, hierzu sollten Sie sich direkt an eine autorisierte Stelle, wie Gewerkschaft oder Fachanwalt, wenden.