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mit übertragen bekommen? Welche Fortbildungen/Qualifikationen sind erforderlich oder sinnvoll?Die Verantwortung für die Beauftragungen hat erst einmal der Arbeitgeber. Weiter verantwortlich sind nach § 13 ArbSchG sein gesetzlicher Vertreter und z. B. andere Personen, die mit der Leitung des Unternehmens oder des Betriebes beauftragt sind. Daneben kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 44051
Ja, die Teilnahme an den ASA-Sitzungen gilt für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und für Betriebsärzte als Einsatzzeit im Sinne der DGUV Vorschrift 2. Sie wird entsprechend den Ausführungen in der DGUV Vorschrift 2 der Grundbetreuung zugerechnet.§ 11 des Arbeitsschutzgesetzes fordert, dass in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42381
Regelungen zur Weitergabe von Daten des Arbeitgebers an den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit trifft, gelten für die Weitergabe von Informationen die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Welche Daten und Informationen hiervon betroffen sind, wäre im konkreten Einzelfall mit dem Datenschutzbeauftragten des Betriebes zu klären. ...
Stand: 13.08.2015
Dialog: 24532
der Mitarbeiter jetzt die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter wahrnimmt. Der Mitarbeiter sollte eine Kopie dieses Vermerks bekommen.Hinweis:Auf die DGUV Information 211-042 Sicherheitsbeauftragte möchten wir hinweisen. Dort ist im Kaptiel 2.4 nachzulesen:"Die bestellten Sicherheitsbeauftragten und ihr Zuständigkeits-bereich müssen im Betrieb bekannt gemacht werden, damit sie ihre Tätigkeit erfolgreich ausüben ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 18124
die Aufgabendelegation an geeignete und zuverlässige Personen überprüfen und bei Zustimmung die schriftliche Beauftragung entsprechend korrigieren muss. Ggfs. sind andere arbeitsrechtliche Aspekte mit zu berücksichtigen, wie z. B. die Beteiligung des Betriebs-/Personalrates. ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die nicht in dem Unternehmen beschäftigt ist, welches sie sicherheitstechnisch betreut, wird als überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst im Sinne von § 19 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- tätig. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist dieses grundsätzlich zulässig, sofern die Voraussetzungen der jeweils für den betreuten Betrieb geltenden DGUV ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4412
Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der gleichzeitig im Betrieb anwesenden versicherten Personen. In der der DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Grundsätze der Prävention" wird unter Abschnitt 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" u.a. folgendes erläutert: Abweichen von der festgelegten Zahl Das Einvernehmen, von der Zahl der Ersthelfer abzuweichen ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 11766
sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen. In Anlagen und Betrieben in NRW, die der Bergaufsicht unterliegen, ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.In Hamburg obliegt die Zuständigkeit dem Amt für Arbeitsschutz.Zuständige Stellen außerhalb von NRW oder Hamburg finden Sie beim LASI.Detailfragen sollten Sie direkt mit Ihrer zuständigen Behörde klären. ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11971
und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten ...
Stand: 09.11.2022
Dialog: 43721
die für das Arbeitssicherheitsgesetz zuständige Behörde bei der Überprüfung des Sachverhaltes zu der Überzeugung gelangt ist, dass die bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht den Anforderungen genügt, kann sie den Betrieb auffordern eine andere Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Nach § 7 Abs. 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes kann es die zuständige Behörde im Einzelfall zulassen, dass an Stelle ...
Stand: 16.12.2022
Dialog: 19542
anwesenden Versichertena) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,b) in sonstigen Betrieben 10 %,c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,d) in Hochschulen 10 % der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VIIVon der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisation ...
Stand: 18.05.2020
Dialog: 43167
nach Anhang 3:"Beobachtung und Auswertung - von Vorschriften und ihrer Weiterentwicklung - der Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin bezüglich: des Wissensstandes zu Gefährdungen und zu GesundheitsfaktorenFortschritt bei Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit einschließlich menschengerechter Arbeitsgestaltung." ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 23714
Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses sind in § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geregelt. Hier heißt es: "Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte ...
Stand: 28.11.2013
Dialog: 19901
, auch nicht übergangsweise. Ausnahmen sind in der Unfallverhütungsvorschrift nicht vorgesehen.Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk einschließlich der o.g. Vorschriften finden Sie unter www.dguv.de/publikationen.Wir raten Ihnen, die Problematik zusätzlich mit dem für den Betrieb zuständigen Unfallversicherungsträger zu besprechen. ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3563
. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten."Dieser Text legt nahe, daß keine Einzelperson über das erforderliche Fachwissen verfügt, um allein alle Arbeitsschutzprobleme in einem großen Betrieb bearbeiten zu können.Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist damit nicht ausschließlich Sache von Fachkräften für Arbeitssicherheit.Das Fachwissen der Personen ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 24854
Der Betreuungsumfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung zusammen. Für die Grundbetreuung sind feste Einsatzzeiten und Aufgaben in der Vorschrift vorgegeben. Ergänzend ermittelt der Betrieb Art und Umfang des betriebsspezifischen Teils der Betreuung selbst auf der Basis des vorgegebenen ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 12716
von den Erfordernissen des/der betreuten Betriebe abhängen und im jeweiligen Einzelfall zu ermitteln und festzulegen sind.Informationen zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bieten i.d.R. die Landesärztekammern an,z.B.Ärztekammer Westfalen-Lippe, www.aekwl.de/ Ärztekammer Nordrhein, www.aekno.de/ Ärztekammer Berlin, http://www.aerztekammer-berlin.de/ Bundesärztekammer, www.bundesaerztekammer.de ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 6433
(hier als Produktionsleiter) entlasten oder eine andere qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen.Hinweise:Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. (§ 9 Abs. 3 ASiG). Auch hat sich der Betriebsrat dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden (§ 89 Betriebsverfassungsgesetz ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 9006
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) sind nach § 8 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte bestellt, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (falls bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 2300
Arbeitssicherheitsgesetz/ASiG - Sicherheitsbeauftragter gemäß Sozialgesetzbuch VII, SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung- Betriebs-/Personalrat gemäß Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsgesetz.Bereits an den Unfallmeldungen bzw. Unfalluntersuchungen ist der v.g. Personenkreis zu beteiligen. Im Rahmen der Unfallmeldungen bzw. Unfalluntersuchungen erhalten die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses den Namen ...
Stand: 16.04.2014
Dialog: 2910