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Muss der Unternehmer der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt Kopien aller Unfallanzeigen übersenden?
KomNet Dialog 24532
Stand: 13.08.2015
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Unfallmeldungen
Dialog
Favorit DruckenFrage:
In SGB VII § 193 heißt es: "Der Unternehmer hat die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt über jede Unfall- oder Berufskrankheitenanzeige in Kenntnis zu setzen". Muß der Unternehmer die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt auch über den Inhalt der Anzeige unterrichten, sprich eine Kopie senden? Oder darf der Unternehmer dies nur tun, wenn der betroffene Mitarbeiter sein Einverständnis zur Weitergabe der Daten erteilt?
Antwort:
Ihre Frage läßt sich nicht eindeutig beantworten.
Welche Daten und Informationen hiervon betroffen sind, wäre im konkreten Einzelfall mit dem Datenschutzbeauftragten des Betriebes zu klären.