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arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen, so ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV- heranzuziehen. Diese umfassen Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge. Die ArbmedVV verpflichtet den Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV), zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 ArbMedVV zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin gem ...
Stand: 16.11.2023
Dialog: 18826
Zu unterscheiden ist zwischen der Vorsorgebescheinigung, die der Arbeitgeber erhält und den ärztlichen Unterlagen, die beim Arzt oder der Ärztin nach § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verbleiben. Nach § 3 Abs. 4 ArbMedVV hat der Arbeitgeber eine Vorsorgedatei zu führen. Ausdrücklich ist die Führung als automatisierte Kartei zugelassen.Die Angaben ...
Stand: 16.10.2023
Dialog: 42228
Nach § 3 Abs. 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arbeitgeber zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin zu beauftragen. Die Anforderungen an einen Arzt oder eine Ärztin zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind im § 7 der ArbMedVV geregelt. Danach muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt ...
Stand: 16.03.2020
Dialog: 43069
, die die Sanierungsarbeiten in großen Höhen durchführen sollen, müssen nach dem berufsgenossenschftlichen Grundsatz G 41 `Arbeiten mit Absturzgefahr` arbeitsmedizinisch untersucht worden sein. Ggf. sind weitere Maßnahmen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erforderlich - die Anlässe für Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge (z.B. Umgang mit Gefahrstoffen, Lärm. Heben und Tragen ...
Stand: 24.02.2018
Dialog: 3524
Die Unterschrift muss handschriftlich erfolgen. Die AMR 6.3 - Vorsorgebescheinigung führt unter Nr. 3 (5) aus:"(1) Die Vorsorgebescheinigung ist von dem Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV zu unterschreiben, der die Vorsorge durchgeführt hat. Neben dem Namen ist die Anschrift und die Qualifikation anzugeben."Der Zusatz "Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und daher ohne ...
Stand: 01.08.2024
Dialog: 26370
Regelungen zum Gefahrgutbeauftragten sind der "Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen" (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) sowie Nr. 1.8.3 des ADR zu entnehmen. Gemäß § 3 Abs.2 GbV (bzw. 1.8.3.4 ADR) kann die Funktion des Gefahrgutbeauftragten vom Leiter des Unternehmens, von einer Person mit anderen Aufgaben in dem Unternehmen oder von einer dem Unternehmen ni ...
Stand: 13.10.2014
Dialog: 22087
Grundsätzlich gelten die Unfallverhütungsvorschriften nicht für Beamte.In § 16 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist folgendes nachzulesen:"In Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitss ...
Stand: 09.10.2023
Dialog: 29238
In Bezug auf die DGUV Vorschrift 2 gibt es eine Handlungshilfe mit betrieblichen Anwendungsbeispielen zur Umsetzung dieser Vorschrift. Unter Nr. 2.3 finden Sie das Fallbeispiel einer Kommune. ...
Stand: 28.07.2020
Dialog: 43231
. In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind folgende Konkretisierungen zu finden:Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesem oder dieser auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen. Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere ...
Stand: 28.12.2020
Dialog: 43209
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- sind Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei. Hierzu wird in der amtlichen Begründung ausgeführt, dass diese Vorschrift gewährleisten soll, dass die Fachkunde unabhängig (frei von Weisungen, in die sachfremde Erwägungen einfließen könnten) angewendet und den Arbeitgeber bzw ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 3635
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) sind nach § 8 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte bestellt, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (falls bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde ...
Stand: 24.10.2019
Dialog: 2347
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) sind nach § 8 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte bestellt, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (falls bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 2300
der arbeitsmedizinischen Untersuchung nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), gesundheitliche Bedenken in Bezug auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers bestehen. Möchte der Arbeitnehmer nicht, dass diese Basisinformationen an den Arbeitgeber weitergegeben werden, so hat der Arzt dies zu respektieren. Wenn es sich hierbei um eine vorgeschriebene Untersuchung handelt, so kann der Arbeitnehmer ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 15365
für Arbeitssicherheit Weisungen erteilen. Diese Weisungen dürfen sich jedoch nicht auf die Anwendung der Fachkunde beziehen. Abs. 1 Satz 1 des § 8 des Arbeitssicherheitsgesetz gilt uneingeschränkt auch im Verhältnis der Fachkräfte für Arbeitssicherheit untereinander.Die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit muss aber für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde ...
Stand: 07.01.2024
Dialog: 4749
einzunehmen oder abzulehnen. Sie sollen ihre Fachkunde unabhängig, frei von fachlichen Weisungen, anwenden. Dies garantiert ihnen § 8 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Sind in einem Betrieb (hier: Bedarfsträger) mehrere Sicherheitsfachkräfte tätig, muss die leitende Sicherheitsfachkraft für die Koordnination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde, insbesondere ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13148
und Auswerten der Ergebnisse.Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen.Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.Berücksichtigung sicherheits ...
Stand: 27.10.2020
Dialog: 43314
Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte tätig, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (soweit bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde, insbesondere der vorgeschlagenen Maßnahmen, sorgen.Die Weisungsfreiheit der einzelnen Sicherheitsfachkraft wird dadurch nicht berührt; die Weisungsfreiheit nach § 8 Abs. 1 ...
Stand: 04.09.2020
Dialog: 2962
"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Betriebsärzte sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.Betriebsärzte und Fachkräfte ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 43629
Die Baustellenverordnung (BaustellV) findet Anwendung bei der Errichtung, Änderung oder dem Abbruch einer baulichen Anlage. Gemäß Nr. 3 der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 10 (RAB 10) zählen Versorgungsleitungen, die mit dem Erdboden verbunden sind, zu baulichen Anlagen. Somit ist die BaustellV anzuwenden. Gemäß § 3 Abs. 1 BaustellV sind für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25547
zu verurteilen, an seinem Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG durchzuführen, die sich insbesondere mit den Gefährdungspotenzialen Lärm, Staub, Hitze, Arbeitshemmnisse und Hindernisse, unklare Aufgabenstellungen, mangelnde Bewegungsspielräume, Vorgesetztenverhalten sowie den sich im Zusammenhang hieraus ergebenden psychischen Belastungen befasst, unter Anwendung der Kriterien der ISO 9241 ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 30879