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Es ist durchaus möglich für die Tätigkeit als Haustechniker eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu machen. Grundgedanke des § 5 Arbeitsschutzgesetz ist es ja, alle Gefährdungen, die auf den Arbeitnehmer einwirken, zu erfassen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen abzuleiten. Grundstruktur einer Gefährdungsbeurteilung wäre dann "Tätigkeit als Haustechniker", Gefährdungen ergäben sich aus z. B. "El ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18166
Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist rechtlich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Die BetrSichV gilt grundsätzlich für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Die beim Betriebssport genutzten Fitnessgeräte sind keine Arbeitsmittel und fallen somit nicht unter den Anwendungsbereich ...
Stand: 31.05.2024
Dialog: 42189
von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar vonden Arbeitsmitteln selbst,der Arbeitsumgebung undden Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden.Weiter werden die Anforderungen in den gesetzlichen Vorschriften und Rechtsverordnungen nicht konkretisiert. Dafür ist die TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung" heranzuziehen. In dieser TRBS werden nähere Erläuterungen zu den einzelnen ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 14594
er die notwendigen Maßnahmen zu treffen und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Diese Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG wird durch die Anforderungen der BetrSichV für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln konkretisiert. In dieser TRBS wird der grundsätzliche Ablauf zur Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen sowie zur Ableitung von Maßnahmen beschrieben (Bild 1 ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 6771
Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere die Nummer 2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten des Anhangs 1 ist hier zu beachten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere die TRBS 1116 ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44122
In der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit definiert. Relevant sind z. B. die Anhänge 1 und 2 der BetrSichV.So heißt es in Kapitel 2.5 des Anhang 2 BetrSichV.Die Benutzung der Arbeitsmittel bleibt dazu geeigneten ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 17896
In der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel, hier die Stapler, benutzen sollen. Das bedeutet ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 2959
Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung,2.erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und3.Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen.Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43002
Betriebsanweisungen sind- schriftliche- arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Anordnungen des Arbeitgebers- für den korrekten und sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und gefährlichen Stoffen.Sie finden ihre rechtliche Grundlage im Arbeitsschutzrecht; z.B. aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 1 § 2), aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 4, 9 Abs. 1 ...
Stand: 02.05.2022
Dialog: 5757
Die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen.Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 12 Absatz 1 hat der Arbeitgeber die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal ...
Stand: 12.02.2020
Dialog: 43055
und Vollständigkeit überprüfbar und verfügbar sein. Bei Arbeitsmitteln, für die keine Betriebs- oder Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 ProdSG mitgeliefert werden muss, ist grundsätzlich eine gesonderte Dokumentation verzichtbar." ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42645
Ihre Frage kann nicht mit einem klaren "ja" oder "nein" beantwortet werden.Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. der jeweils erforderlichen Rechtsverordnung (BetrSichV, GefStoffV, ArbstättV, BiostoffV etc.) sowie der jeweils zugehörigen "Technischen Regeln" ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von Anlagen und Arbeitsmitteln im Betrieb ...
Stand: 10.06.2024
Dialog: 24969
Rechtsbereiche zu berücksichtigen.Werden in berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bestimmte Qualifikationen für den Umgang mit Arbeitsmitteln gefordert (hier Qualifikationsnachweis gemäß DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"), muss der Arbeitgeber grundsätzlich gewährleisten, dass bei seinen Beschäftigten die geforderten Qualifikationen vorliegen. Näheres über die Ausbildung und die Auswahl ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 122
, die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung usw. jedoch spezifische Betrachtungen in der Gefährdungsbeurteilungen fordern, ist unwahrscheinlich, dass Gleichartigkeit von Tätigkeiten in verschiedenen Betriebsstätten unterstellt werden kann: die Gefährdungen bei Tätigkeiten ergeben sich immer im Wirkzusammenhang mit der Arbeitsumgebung (Räume, Gebäude), mit Arbeitsmitteln (ihrem Zustand und Prüfstatus ...
Stand: 19.02.2016
Dialog: 25969
wird auf den Umgang mit Arbeitsmitteln in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eingegangen. Nach § 12 der BetrSichV müssen Beschäftigte, bevor sie ein Arbeitsmittel erstmalig verwenden, unterwiesen werden. Die Verordnung gibt unter § 2 (1) die folgende Definition für Arbeitsmittel:Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden... Da Küchenmaschinen ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 25918
oder einer Tätigkeit ausreichend.(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch1.die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,2.physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,3.die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,4.die Gestaltung von Arbeits ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43035
der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind ( § 3 Abs. 6 BetrSichV). Nähere Anforderungen dazu sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS enthalten. Prüfungen, die von befähigten Personen nach BetrSichV vorzunehmen sind (z.B. nach § 14 ...
Stand: 03.07.2015
Dialog: 22186
zu überprüfen ist. Dabei ist der Stand der Technik zu berücksichtigen. Soweit erforderlich, sind die Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln entsprechend anzupassen. Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu aktualisieren, wenn 1.sicherheitsrelevante Veränderungen der Arbeitsbedingungen einschließlich der Änderung von Arbeitsmitteln dies erfordern,2.neue Informationen ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 16667
Flurförderzeuge sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV. Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte einen Gabelstapler fahren lässt, muss daher die Anforderungen der BetrSichV und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, insbesondere der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" beachten.Grundsätzlich bleibt die Benutzung von Arbeitsmitteln dazu geeigneten, unterwiesenen ...
Stand: 29.09.2021
Dialog: 5481
. vorhandene Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung, 2. erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und 3. Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 15329