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Thema bereitgestellt.Rechtsgrundlage für die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Dieses richtet sich an Arbeitgeber (Definition Arbeitgeber siehe § 2 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz). Somit müssen Sie als Einzelunternehmer nicht über eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung verfügen. ...
Stand: 07.10.2023
Dialog: 42869
Die arbeitsmedizinische Betreuung für die Zeitarbeitnehmer kann nicht vertraglich auf den Entleiher übertragen werden.Der Verleiher (Personaldienstleister) hat die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der für ihn geltenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" zu erfüllen. Dies gilt sowohl für die internen als auch für die verliehenen ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 42409
Die namentliche Nennung des Betriebsarztes ist bei der Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes nicht erforderlich, Nach § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- kann die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arb ...
Stand: 23.01.2018
Dialog: 22921
, insbesondere Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen oder aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge, vorliegen oder3.die Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nach § 4 Absatz 5 ergeben hat, dass die festgelegten Schutzmaßnahmen nicht wirksam oder nicht ausreichend sind.Ergibt die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, dass keine Aktualisierung erforderlich ist, so hat der Arbeitgeber dies unter Angabe ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 16667
nach dem ASiG verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, oder wenn sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, ist über § 16 ASiG" Öffentliche Verwaltung" ein den Grundsätzen des Arbeitssicherheitsgesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Der Umfang der Bestellung wird durch DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12000
oder Arbeitsstoffe mit höherem Gefährdungspotential oder Unfalluntersuchungen sein sowie die Erforderlichkeit der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge. Im Hinblick auf diese Regelbetreuung haben die Arbeitgeber die Möglichkeit einer „Unternehmenskooperation“ zur gemeinsamen Nutzung betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Regelbetreuung.2.2.6 Frage zu §§ 2, 5 ASiG – alternative bedarfsorientierte ...
Stand: 20.05.2025
Dialog: 44121
Die von von Ihnen dargestellte Verfahrensweise ist bei Kenntnis der berufsgenossenschaftlichen Regelungen nicht zulässig.Anzuwendende Vorschrift ist die DGUV V2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Anzuwenden sind die in der Anlage 2 genannten Zahlen. Sie finden die Werte in dieser Veröffentlichung auf Seite 8: https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/vorschriften_regeln/dguv ...
Stand: 23.03.2018
Dialog: 23406
Eine Gefährdungsbeurteilung ohne Berücksichtigung der psychischen Belastung ist unvollständig. Eine unvollständige Gefährdungsbeurteilung ist nach verschiedenen Rechtsverordnungen eine Ordnungswidrigkeit und Bußgeld bewehrt (z. B. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsstättenverordnung, § 22 Abs. 1 Nr. 1 Betriebssicherheitsverordnung, jeweils in Verbindung mit den §§ 18, 19, 25 Arbeitsschutzgesetz). ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42907
erfolgen. Prinzipiell gilt (Zitat aus o.a. Fachartikel): "Eine permanente Anwendung von HMDs wird nicht empfohlen. Außerdem sollte das "Wegklappen" bzw. Abnehmen des HMDs während der Arbeitsaufgabe ohne Erschwernis möglich sein." Beim Einsatz von Bildschirmbrillen sollte eine arbeitsmedizinische Vorsorge entsprechend dem Grundsatz G37 angeboten werden. Fazit: Die Bedingungen, unter denen HMDs eingesetzt ...
Stand: 12.11.2015
Dialog: 25264
. für einen wirksamen Arbeitsschutz und zur Ersten Hilfe der Beschäftigten erforderlich sind. Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers zur Ersten Hilfe sind in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) „Grundsätze der Prävention“ geregelt: Nach § 25 (1) hat der Arbeitgeber durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 22070
sind, müssen die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Unternehmens und der beauftragten Arbeiten eigenständig regeln.Sind während der Bautätigkeiten gleichzeitig auch Beschäftigte des Bauherrn (Nutzer des Werkes) am Standort eingesetzt, so ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Bauherrn zu involvieren. Darüber hinaus kann es dann Sinn machen, zusätzlich zu dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 42610
Die Unterschrift muss handschriftlich erfolgen. Die AMR 6.3 - Vorsorgebescheinigung führt unter Nr. 3 (5) aus:"(1) Die Vorsorgebescheinigung ist von dem Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV zu unterschreiben, der die Vorsorge durchgeführt hat. Neben dem Namen ist die Anschrift und die Qualifikation anzugeben."Der Zusatz "Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und daher ohne ...
Stand: 01.08.2024
Dialog: 26370
Ziel der Arbeitsschutzgesetzgebung ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern (§ 1 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG). Bei der Frage, wer als Beschäftigter zählt, sagt das Arbeitsschutzgesetz (§ 2 Abs.1 Nr.5), dass hierunter auch arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs.1 Arbeitsgerichtsgese ...
Stand: 17.02.2014
Dialog: 20404
Grundsätzlich gelten die Unfallverhütungsvorschriften nicht für Beamte.In § 16 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist folgendes nachzulesen:"In Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer ...
Stand: 09.10.2023
Dialog: 29238
Die grundsätzlichen Aufgaben für den Betriebsarzt ergeben sich aus § 3 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Danach hat er den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen in den Angelegenheiten des Arbeitsschutzes insbesondere unter Berücksichtigung arbeitsmedizinischer Aspekte zu beraten sowie die Beschäftigten in dieser Hinsicht zu belehren und bei ihnen darauf ...
Stand: 21.07.2020
Dialog: 1821
Wenn ein Arbeitgeber nicht die erforderlichen Einsatzzeiten für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung festlegt, kann die zuständige Behörde dies anordnen. Die erforderlichen Einsatzzeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der jeweiligen Berufsgenossenschaft aufgeführt (zu finden über https://publikationen.dguv.de ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 7486
Bei der in der Fragestellung beschriebenen arbeitsmedizinischen Betreuung sind die allgemeinen Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG zu beachten. Danach ist entsprechend § 2 Abs.1 ASiG der Betriebsarzt / der betriebsärztliche Dienst schriftlich zu bestellen; die erforderlichen Aufgaben nach § 3 des ASiG sind zu übertragen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß § 9 ASiG ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4538
für Arbeitssicherheit 20-25 % der Einsatzzeit für Betriebsbesichtigungen benötigt, wenn sie ihrer Aufgabe gerecht werden will. Die Besichtigungszeit sollte über das ganze Jahr verteilt werden. ...
Stand: 25.04.2018
Dialog: 30451
Ihre Auffassung ist korrekt. In dem Merkblatt ''Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland'' der Deutschen Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland der DGUV ist unter dem Punkt 7.4 "Sicherstellung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung" folgendes nachzulesen:"Die Verpflichtung, alle organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die es den Betriebsärzten ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 42981
) über Arbeitsschutzmaßnahmen- Regeln arbeitsmedizinischer Vorsorge beachten- Anzeige von Unfällen- Bereitstellung der finanziellen Mittel für Regelwerke, Körperschutzmittel Arbeitsschutzmaßnahmen. Eine unvollständige Information des Vorsitzenden und der Vorstandskollegen bezüglich der Bedeutung des Arbeitsschutzes und die Konsequenzen von Versäumnissen in diesem Bereich führt nicht zu einer Entlastung. Die Aufgaben leiten ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 5472