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Thema bereitgestellt.Rechtsgrundlage für die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Dieses richtet sich an Arbeitgeber (Definition Arbeitgeber siehe § 2 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz). Somit müssen Sie als Einzelunternehmer nicht über eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung verfügen. ...
Stand: 07.10.2023
Dialog: 42869
Die arbeitsmedizinische Betreuung für die Zeitarbeitnehmer kann nicht vertraglich auf den Entleiher übertragen werden.Der Verleiher (Personaldienstleister) hat die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der für ihn geltenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" zu erfüllen. Dies gilt sowohl für die internen als auch für die verliehenen ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 42409
Bei der in der Fragestellung beschriebenen arbeitsmedizinischen Betreuung sind die allgemeinen Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG zu beachten. Danach ist entsprechend § 2 Abs.1 ASiG der Betriebsarzt / der betriebsärztliche Dienst schriftlich zu bestellen; die erforderlichen Aufgaben nach § 3 des ASiG sind zu übertragen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß § 9 ASiG ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4538
Die namentliche Nennung des Betriebsarztes ist bei der Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes nicht erforderlich, Nach § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- kann die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arb ...
Stand: 23.01.2018
Dialog: 22921
sind, müssen die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Unternehmens und der beauftragten Arbeiten eigenständig regeln.Sind während der Bautätigkeiten gleichzeitig auch Beschäftigte des Bauherrn (Nutzer des Werkes) am Standort eingesetzt, so ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Bauherrn zu involvieren. Darüber hinaus kann es dann Sinn machen, zusätzlich zu dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 42610
Die von von Ihnen dargestellte Verfahrensweise ist bei Kenntnis der berufsgenossenschaftlichen Regelungen nicht zulässig.Anzuwendende Vorschrift ist die DGUV V2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Anzuwenden sind die in der Anlage 2 genannten Zahlen. Sie finden die Werte in dieser Veröffentlichung auf Seite 8: https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/vorschriften_regeln/dguv ...
Stand: 23.03.2018
Dialog: 23406
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" geregelt. Wenn der Träger der katholischen Ordensschule das Bistum ist, würde die Ordensschule sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch über den Vertragspartner des Bistums betreut werden. Liegt eine freie Ordensträgerschaft vor, müssen die Verantwortlichen die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung selbständig sicherstellen ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12000
im betrieblichen Arbeitsschutz, die der Unterstützung und Beratung durch eine/n Betriebsarzt/-ärztin bedürfen. Auch können immer wieder Situationen eintreten, in denen eine arbeitsmedizinische Beratung erforderlich werden kann. In so weit ist eine betriebsärztliche Betreuung unerlässlich.2.2.9 Frage zu § 3 ASiG – Aufgaben von Betriebsärzten Welche Aufgaben müssen Betriebsärzte im Betrieb wahrnehmen? Welche ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43196
Wenn ein Arbeitgeber nicht die erforderlichen Einsatzzeiten für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung festlegt, kann die zuständige Behörde dies anordnen. Die erforderlichen Einsatzzeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der jeweiligen Berufsgenossenschaft aufgeführt (zu finden über https://publikationen.dguv.de ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 7486
Ihre Auffassung ist korrekt. In dem Merkblatt ''Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland'' der Deutschen Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland der DGUV ist unter dem Punkt 7.4 "Sicherstellung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung" folgendes nachzulesen:"Die Verpflichtung, alle organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die es den Betriebsärzten ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 42981
und arbeitsmedizinische Betreuung die alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (Umgangssprachlich-Unternehmermodell) gewählt hat, ist er in diesem Fall auch in diesen Rollen zu sehen.Somit sind die weiteren Teilnehmer der Sicherheitsbeauftragte, ggfs ein zweiter nach neuer DGUV Vorschrift 1 und zwei Mitglieder des Betriebsrates.Im Unternehmermodell hat der Arbeitgeber ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 42352
Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung muss der Arbeitgeber nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG i.V.m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gewährleisten, so lange Arbeitnehmer beschäftigt werden. Beabsichtigt also ein Arbeitgeber die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aufzuheben, obwohl noch ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 8921
. Die Regelbetreuung durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte besteht hier aus einer zeitlich nicht limitierten Grundbetreuung und einer anlassbezogenen Betreuung. Bei der Grundbetreuung muss der Sachverstand von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit einbezogen werden. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Erstberatende den Sachverstand des jeweils anderen Sachgebietes ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 43189
und sicherheitstechnische Betreuung in den Behörden und Betrieben des Bundes (BsiB-AVwV) erlassen.Fazit:Um einen gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz zu gewährleisten, ist auf die DGUV Vorschrift 2 zurückzugreifen und dementsprechend sind auch die Beamten in die Ermittlung der Betreuungszeiten einzubeziehen.Hinweis:Auf die Anwendungshilfe der Unfallversicherung Bund und Bahn ...
Stand: 09.10.2023
Dialog: 29238
In den Hintergrundinformationen zur DGUV Vorschrift 2 wird zur Frage, für welche organisatorische Einheit die Betreuung festzulegen ist, folgendes ausgeführt: Die Vorschrift richtet sich in erster Linie an den Unternehmer, der für seinen Betrieb Inhalt und Umfang der Betreuung festlegen muss. Sein Betrieb ist dabei eindeutig einer Betreuungsgruppe zugeordnet. Da zum Teil unterschiedliche ...
Stand: 18.03.2014
Dialog: 20673
Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. den Betriebsarzt/die Betriebsärztin erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". § 5 dieser Vorschrift regelt, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dem Unternehmer (Arbeitgeber ...
Stand: 09.09.2017
Dialog: 30233
Die Kleinbetriebe haben die Möglichkeit, an dem "Unternehmermodell" der Unfallversicherungsträger teilzunehmen. Informationen dazu finden Sie u. a. bei Ihrem Unfallversicherungsträger.Die Notwendigkeit und der Umfang einer externen Betreuung im Rahmen des Unternehmermodells werden in Anlage 3 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" folgendermaßen beschrieben:"3 ...
Stand: 24.02.2022
Dialog: 26363
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- festgelegt. Die Berufsgenossenschaften konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (frühere BGV A2). Eine generelle Verpflichtung (neu) bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11104
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt. Die Unfallversicherungsträger konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der jeweils für ihren Bereich geltenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Grundsätzlich fordert § 5 Abs. 2 ASiG von dem Arbeitgeber ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 5901
ist es, Beschäftigte aktiv an Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu beteiligen und in die betriebliche Arbeitsschutzarbeit einzubinden. Das schließt natürlich mit ein, dass der Arbeitgeber z. B. auch über die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung Auskunft gibt.Nach § 17 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes können Beschäftigte, wenn sie auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 5396