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Ja, Sie unterstehen der "Allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht". Die Grundlage hierfür ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen und findet im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen ...
Stand: 12.12.2017
Dialog: 30840
Ohne Bestellung sind Sie nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb. Wenn die Bestellung nicht erfolgt ist, weil die erforderliche Fachkunde nicht vollständig gegeben ist, kann der Arbeitgeber gemäß § 18 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) einen Ausnahmeantrag bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde stellen. Der Arbeitgeber erfüllt die wichtige Verpflichtung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSc ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 42300
, dass der Arbeitgeber nur solche Informationen erhält, die ihn in die Lage versetzen, die von ihm getroffenen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ändern oder zu ergänzen, so dass das Ziel des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigen erreicht wird. Das kann beispielsweise erfolgen, indem sich der betroffene Beschäftigte vertrauensvoll an den Betriebsarzt oder den Betriebsrat des Unternehmens wendet. Neben ...
Stand: 11.12.2015
Dialog: 25520
die Unfallverhütungsvorschriften daher eine besondere Bedeutung. Diese Unfallverhütungsvorschriften sind als autonomes Recht für Unternehmer und Versicherte – wie Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz – verbindlich. Erforderliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Mitglieder der Feuerwehr ergeben sich vorrangig aus dem Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17408
über• ein angemessenes technisches Verständnis,• eine ausreichende Kommunikationsstärke und• über eine hohe Zuverlässigkeit verfügen.Diese Eigenschaften sind ggf. über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen im Vorfeld der Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten zu erwerben.HinweisBesonders ist zu beachten, dass Brandschutzbeauftragte mit dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin, den Führungskräften, Beschäftigten ...
Stand: 24.06.2022
Dialog: 26751
der Unterweisung folgende Richtwerte zuberücksichtigen sind:– teilkraftbetriebene Krane 1 Tag,– flurgesteuerte Krane 1 bis 5 Tage,– führerhausgesteuerte Krane 5 bis 10 Tage,– Turmdrehkrane 10 bis 15 Tage,– Fahrzeugkrane 15 bis 20 Tage.Verantwortlich für Auswahl und Unterweisung der Kranführer ist der Unternehmer/Arbeitgeber, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt. Eine Führungskraft darf ...
Stand: 24.10.2022
Dialog: 9319
Rechtsgrundlagen für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention“ in Verbindung mit der DGUV Regel 100-001.Nach § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft ...
Stand: 30.08.2024
Dialog: 6714
und Maßnahmen für ihn in eigener Verantwortung trifft (§ 4 BaustellV). Der Bauherr kann seine Bauherrenverantwortung an einen oder mehrere verantwortliche Dritte übertragen, dabei bleibt bei ihm die Verantwortung über die - sorgfältige Auswahl des verantwortlichen Dritten (Eignung) - sorgfältige Übertragung von Aufgaben und Befugnissen - überprüfung der Wahrnehmung der Aufgabenin jedem Fall.Als ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 5559
Eine Übertragung von Unternehmerpflichten ist unter bestimmten Bedingungen auch auf ehrenamtlich tätige Personen möglich.In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind alle Arbeitgeber und Versicherte angesprochen. Dies schließt die ehrenamtlichen Beschäftigten mit ein. Die Pflichtenübertragung ist im § 13 der DGUV Vorschrift 1 und unter Nr. 2.12 der DGUV-Regel 100-001 beschrieben. (zu ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte tätig, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (soweit bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde, insbesondere der vorgeschlagenen Maßnahmen, sorgen.Die Weisungsfreiheit der einzelnen Sicherheitsfachkraft wird dadurch nicht berührt; die Weisungsfreiheit nach § 8 Abs. 1 ...
Stand: 04.09.2020
Dialog: 2962
auszugehen ist, dass ohnedies der Betreuungsvertrag mit dem überbetrieblichen Dienst schriftlich geschlossen wird, ist eine zusätzliche schriftliche Bestellung nicht mehr notwendig.Hinweis: Die Mitbestimmungs- bzw. Anhörungsrechte des Betriebsrates gemäß § 9 Abs. 3 ASiG sind zu beachten. ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 26678
auszugehen ist, dass ohnedies der Betreuungsvertrag mit dem überbetrieblichen Dienst schriftlich geschlossen wird, ist eine zusätzliche schriftliche Bestellung nicht mehr notwendig.Hinweis:Die Mitbestimmungs- /bzw. Anhörungsrechte des Betriebsrates gemäß § 9 Abs. 3 ASiG sind zu beachten. ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 6739
Der Arbeitgeber muss bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit berücksichtigen, dass diese ihre gesetzlichen Aufgaben entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), wirksam erfüllen kann. Dies ergibt sich aus dem Gesetz selbst (§ 5 Abs. 2 ASiG) und der ergänzenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Die ihr obliegenden Aufgaben darf eine Fachkra ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 9006
Ja, die Teilnahme an den ASA-Sitzungen gilt für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und für Betriebsärzte als Einsatzzeit im Sinne der DGUV Vorschrift 2. Sie wird entsprechend den Ausführungen in der DGUV Vorschrift 2 der Grundbetreuung zugerechnet.§ 11 des Arbeitsschutzgesetzes fordert, dass in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42381
Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ermittelt werden. Die Übertragung von Teilaufgaben aus dem ASiG/DGUV Vorschrift 2 ist nicht zulässig, wenn durch diese die Wahrung der Aufgaben nach § 6 gefährdet wird. In diesem Fall käme der Arbeitgeber seiner Verpflichtung aus dem ASiG nicht nach. Möglich ist die Übertragung von einzelnen Aufgaben nur, wenn mehrere Fachkräfte ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 17424
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) sind nach § 8 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte bestellt, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (falls bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde ...
Stand: 24.10.2019
Dialog: 2347
Die Anforderungen an Flucht- und Rettunspläne werden unter Punkt 9 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" konkretisiert.Die Bekanntgabe des Ersthelfers sowie Ersthelferinnen ist im Flucht- und Rettungsplan nicht vorgesehen.Über die Bekanntgabe der Ersthelfer sowie Ersthelferinnen im Unternehmen gibt die DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" unter Punkt ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 19995
Verwahren, Befördern, Instandhalten und Erneuern eines Arbeitsgeräts oder einer Schutzausrüstung sowie deren Erstbeschaffung, wenn diese auf Veranlassung der Unternehmer erfolgt."Somit wäre es grundsätzlich möglich, dass der Weg von dem Hauptsitz zur Zweitwohnung versichert ist. Da es sich hier um eine sozialversicherungsrechtliche Angelegenheit handelt, können wir nur allgemeine Hinweise, aber keine ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 42263
der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnis-se durch Fortbildung erwirbt. Der Unfallversicherungsträger entscheidet über den erforderlichen Umfang an Fortbildung unter Berücksichtigung der Inhalte seiner Ausbildungsstufe III." (§ 4 Abs. 7 der DGUV Vorschrift 2)Es sind jedoch die Übergangsbestimmungen des § 6 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 2 ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 6019
Auftrag tätig werden. Dabei darf es sich um betriebseigenes Personal oder um Personal anderer Unternehmen bzw. selbständige Dienstleister handeln.Der Arbeitgeber trägt die Organisationsverantwortung, d. h. er ist dafür verantwortlich, geeignete Personen mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung oder der Durchführung von Prüfungen zu beauftragen. Hierzu gehört ggf. auch die schriftliche Dokumentation ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 6429