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Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, um als Elektrofachkraft elektrische Betriebsmittel (Arbeitsmittel) prüfen zu können. Bei der Betrachtung können die Regeln und Empfehlungen, die für befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten, angewendet werden.Befähigte Personen verfügen ...
Stand: 07.08.2024
Dialog: 12426
Auf der Seite der BG Bau ist nachzulesen, dass bei Arbeiten außer einem selbst und dem Ehe- bzw. Lebenspartner oder den von Ihnen beauftragten Firmen weitere Personen beim Bau mitarbeiten man per Gesetz verpflichtet ist, die Helferinnen und Helfer bei der BG BAU anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten.Zu diesen Hilfskräften gehören auch mithelfe ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 14184
In der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit definiert. Relevant sind z. B. die Anhänge 1 und 2 der BetrSichV.So heißt es in Kapitel 2.5 des Anhang 2 BetrSichV.Die Benutzung der Arbeitsmittel bleibt dazu geeigneten ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 17896
), wo grundsätzliche Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel genannt sind. Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) mit Fahrersitz oder Fahrerstand sind im Anhang 1 BetrSichV, Nr. 1.9a und im § 7 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt (http://www.dguv.de/publikationen). Danach ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 29458
schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben, und dazu gehört auch die im vorliegenden Fall angesprochene "grundsätzliche" Einweisung von Beschäftigten in neue Maschinen, in eigener Verantwortung wahrzunehmen.Hierbei sind die Bedingungen des § 7 ArbSchG "Übertragung von Aufgaben" zu berücksichtigen. Mit der Aufgabenübertragung erwartet der Gesetzgeber somit eine gewisse Auswahlpflicht bzw ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 17393
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG und der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV hat jeder Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 22872
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des § 4 des ArbSchG die erforderlichen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 18117
Die Fahrzeugladekrane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 ...
Stand: 22.12.2019
Dialog: 42986
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Davon ausgenommen sind Privatfahrzeuge und dienstlich anerkannte Fahrzeuge. Diese gelten als nicht vom Arbeitgeber bereitgestellt und sie gehören damit nicht zu den Arbeitsmitteln im Sinne der BetrSichV.Die in der Frage ...
Stand: 31.10.2020
Dialog: 14770
Ja, dies ist möglich.Die Errichtung, Änderung und Instandsetzung (inkl. Prüfungen) elektrischer Anlagen und Betriebsmittel müssen gemäß der DGUV Vorschrift 3 von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Als Elektrofachkraft im Sinne der DGUV Vorschrift 3 gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlä ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 43685
Bei dem Schaltschrank handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung-BetrSichV. Gleichzeitig fällt der Schaltschrank unter die Bestimmungen der DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel".Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber mögliche Gefährdungen und zu treffende Schutzmaßnahmen unter Beachtung der Bestimmungen ...
Stand: 03.09.2014
Dialog: 11794
Die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen.Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 12 Absatz 1 hat der Arbeitgeber die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal ...
Stand: 12.02.2020
Dialog: 43055
eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruhen im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nr. 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), wo grundsätzliche Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel genannt sind. Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) mit Fahrersitz oder Fahrerstand ...
Stand: 11.07.2024
Dialog: 42461
können die unterschiedlichsten Gesichtspunkte und Kriterien des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, wie z. B. PSA, technische Sicherheit von Maschinen, Schutzvorrichtungen, Zustand der Transporteinrichtungen und Verkehrswege, fehlerhafte Nutzung von Produkten, Bedienungsfehler, elektrische Sicherheit, fehlende Unterweisungen etc. zur Auswertung herangezogen werden.Auf den Leitfaden zur Untersuchung von Arbeitsunfällen (FB 2287 ...
Stand: 14.09.2021
Dialog: 17780
zusammenzufassen, wie z. B.- Gefährdung durch fehlende Unterweisungen- Durchführung von Unterweisungen nach - GefStoffV - BetrSichV - weiteren Verordnungen etc.- Festlegung der Verantwortlichen und der Termine.- Dokumentation der Durchführung der Maßnahme und der WirksamkeitskontrolleWeiteres Dokumentationsmaterial wie z. B. Prüflisten für Maschinen und überwachungsbedürftige Anlagen nach der BetrSichV ...
Stand: 03.03.2020
Dialog: 2229
von Lasten fallen bezüglich Bau- und Ausrüstung in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die Maschinenrichtlinie gilt seit dem 01.01.1995. Der Hersteller einer Maschine (hier: Containerkran) hat nach Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits ...
Stand: 21.02.2017
Dialog: 28610
oder einer Tätigkeit ausreichend.(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch1.die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,2.physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,3.die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,4.die Gestaltung von Arbeits ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43035
Ja, die Bediener von Krananlagen und Hubarbeitsbühnen sind jährlich zu unterweisen. Diese Forderung ergibt sich aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Bei der Krananlage und der Hubarbeitsbühne handelt es sich um Arbeitsmittel nach der BetrSichV. Während nach dem ArbSchG für die Unterweisung lediglich eine regelmäßige ...
Stand: 02.01.2018
Dialog: 30847
In § 6 der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wird gefordert, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden. Bei der sicheren Verwendung der Arbeitsmittel ist der Anhang 1 der BetrSichV zu beachten.Das Führen von Hubarbeitsbühnen ist in Kapitel 2.10 Nr. 2.1 der DGUV Regel 100 ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13153
Arbeitszeiten, über elektronische oder nichtelektronische Arbeitsmittel verrichtet werden. Mobiles Arbeiten (dazu gehört als eine Sonderform auch das vielfach als „Homeoffice“ bezeichnete zeitweilige Arbeiten in der Wohnung des Beschäftigten ohne Einrichtung eines Telearbeitsplatzes) unterliegt nicht der Arbeitsstättenverordnung und ist bislang weder in einem Gesetz noch in einer Verordnung ausdrücklich ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 43869