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, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden.Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an Ausbilder für Kran- oder Erdbaumaschinenführer enthalten. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Qualifikationen, über die ein Ausbilder verfügt ...
Stand: 18.10.2018
Dialog: 13155
:Der Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass die unter den Abschnitten 4.1 bis 4.6 beschriebenen Anforderungen erfüllt sind, wenn die Qualifizierung einer Bedienperson gemäß DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ erfolgt ist.Für nähere Informationen bezüglich der Voraussetzungen an externe Ausbildungen zu Hubarbeitsbühnen-Ausbilder empfehlen wir, eine entsprechende ...
Stand: 13.07.2026
Dialog: 13153
Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an Ausbilder für Schwenkkrane enthalten. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Qualifikationen, über die ein Ausbilder verfügt, für das jeweilige Fachgebiet ausreichend sind. Im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk enthaltene Informationen können dabei ...
Stand: 27.11.2023
Dialog: 43727
Grundsatz Nr: 308-008 (bisher: BGG/GUV-G 966) "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen".In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitgeber sich grundsätzlich vergewissern muss, dass die dort geforderten Bedingungen erfüllt und die notwendigen Fachkenntnisse auch vorhanden sind. Hierzu kann er selbst die entsprechende Ausbildung, Unterweisung bzw. Einweisung seiner Beschäftigten ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 17896
sind, wenn die Qualifizierung gemäß Abschnitt 4 durchgeführt und mit einer erfolgreichen Lernerfolgskontrolle abgeschlossen wurde.[...]"In Abschnitt 5.4 Bedienen von Kranen ist nachzulesen:"Der Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass die unter den Abschnitten 4.1 bis 4.6 beschriebenen Anforderungen erfüllt sind, wenn die Qualifizierung einer Bedienperson gemäß DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44122
Aufgaben zuverlässig erfüllen. Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Erdbaumaschine bestimmt sein. Die Nummer 3 beinhaltet zwei Forderungen. Zunächst muss der Maschinenführer im Bedienen der Maschine unterwiesen werden. Dies geschieht im Regelfall durch die Vorgesetzten vor Ort und an der Maschine (Einweisung und Unterweisung). Die Befähigung kann durch den erfolgreichen Abschluss ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 13149
In dem DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" ist hierzu unter dem Punkt 3.3 folgendes nachzulesen:"Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme und über das Ergebnis der Abschlussprüfung (Ausbildungsnachweis). Dieses Zertifikat soll für die Bauarten ausgestellt werden, an denen die Ausbildung erfolgte. Eine ergänzende Ausbildung sollte ...
Stand: 11.07.2019
Dialog: 42774
geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben. Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbesondere die TRBS 1116 "Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln".In Abschnitt 5.1 "Bedienen eines Flurförderzeuges mit Fahrersitz oder Fahrerstand ...
Stand: 31.05.2025
Dialog: 44136
Ja, die Bediener von Krananlagen und Hubarbeitsbühnen sind jährlich zu unterweisen. Diese Forderung ergibt sich aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Bei der Krananlage und der Hubarbeitsbühne handelt es sich um Arbeitsmittel nach der BetrSichV. Während nach dem ArbSchG für die Unterweisung lediglich eine regelmäßige ...
Stand: 02.01.2018
Dialog: 30847
Die von Ihnen gestellte Frage ist sinngemäß auf alle Rechtsvorschriften anwendbar, in denen Gefährdungsbeurteilungen gefordert werden, wie z. B. nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, aber auch für den Betrieb von Arbeitsmitteln gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.Allgemein gilt: Der Arbeitgeber darf sich fachkundiger Personen bedienen, die in seinem ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 6429
Lernerfolgskontrolle abgeschlossen wurde.[...]"In Abschnitt 5.4 Bedienen von Kranen ist nachzulesen:"Der Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass die unter den Abschnitten 4.1 bis 4.6 beschriebenen Anforderungen erfüllt sind, wenn die Qualifizierung einer Bedienperson gemäß DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ erfolgt ist."Neben dem staatlichen Arbeitsschutzrecht ...
Stand: 08.09.2025
Dialog: 44186
Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz 16. Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)3"Sofern der Betrieb die Feuerlöschübungen nicht selbst durchführen will, kann er sich auch Dritter bedienen. Wir weisen darauf hin, dass von einzelnen Feuerschutzausrüstern Übungsgeräte ...
Stand: 27.02.2026
Dialog: 12657
Unter § 8 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- wird folgendes ausgeführt:"Der Arbeitgeber muß sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben." D.h., der für den Betrieb verant ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 7275
(Bedienen und Arbeiten) an und in elektrischen Anlagen sowie an und mit elektrischen Betriebsmitteln. Zum Instandhalten (siehe DIN 31 051) gehören die Inspektion (Kontrolle), die Wartung und die Instandsetzung." ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 42824
1 der BetrSichV zu beachten. Weiterhin sind die Beschäftigten nach § 12 BetrSichV zu unterweisen.Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbesondere die TRBS 1116 "Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln".In Abschnitt 5.1 "Bedienen eines Flurförderzeuges ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 42789
, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern sowie Bedien- und Überwachungsarbeiten." Die Frage, ob die von Ihnen beschriebene Lagerung im Rahmen des Speditionsbetriebs unter die Gefahrstoffverordnung fällt, lässt sich mit Hilfe der Definition für den Begriff Lagern aus § 2 Abs.6 GefStoffV beantworten: "Lagern ist das Aufbewahren zur späteren ...
Stand: 10.01.2017
Dialog: 28215
Im § 7 Absatz 2 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge" heißt es wie folgt:„(2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind.“In den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 68 wird zu § 7 Absatz 2 erläutert:„Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstandplattform, deren bauartbedingte Höchstgeschw ...
Stand: 24.07.2025
Dialog: 44162
von elektrotechnischen Laien über sicherheitsgerechtes Verhalten, erforderlichenfalls das Einweisen,• das Überwachen, erforderlichenfalls das Beaufsichtigen der Arbeiten und der Arbeitskräfte, z. B. bei nichtelektrotechnischen Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile.Das Betreiben umfasst alle Tätigkeiten (Bedienen und Arbeiten) an und in elektrischen Anlagen sowie an und mit elektrischen Betriebsmitteln ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 42172
Die Erstellung einer Statistik über Arbeitsunfälle ist mit dem Betriebsarzt, der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsrat abzustimmen.Die personenbezogenen Daten müssen mindestens teilanonymisiert werden, damit später keine personenbezogene Zuordnung mehr möglich ist.Die Auswertung kann entsprechend der Bedürfnisse des Unternehmens erfolgen. Als Ergebnis kann die Gesamtunfallbelastung des Unterneh ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 3966
mit Gefahrstoffen (§ 14 GefahrstoffV) zur Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung (§ 3 PSA-BV) in angemessenen Zeitabständen (ein Jahr) in der Sprache des Beschäftigten. Aus den Anforderungen ist zu schließen, daß der Unterweisende sich zu überzeugen hat, ob der/die Beschäftigte(n) die Unterweisung auch verstanden hat/haben. Unterweisungen müssen in ausreichender Weise auch fremdspachigen Beschäftigten ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 5709