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Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) wird unter § 6 Satz 2 Nr. 1 gefordert, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Arbeitgeber bzw. die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortlichen zu beraten hat. Der Beratungsauftrag der Fachkraft richtet sich nach den Arbeitsschutzverpflichtungen des Arbeitgebers, die sich aus den §§ 3 und folgenden des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 11856
ist der innere oder äußere Schulaufgabenbereich nicht immer exakt abgrenzbar, so dass sich zwangsläufig Überschneidungen ergeben, die eine Zusammenarbeit zwischen Schulträger und Schulleitung erforderlich machen.Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) aufgeführt. Sie sollen natürlich dem verantwortlichen Schulleiter auch konkrete Vorschläge ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 24784
Pflicht zur Untersuchung von ArbeitsunfällenGemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - muss der Arbeitgeber Arbeitsunfälle, durch die Beschäftigte für mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind, erfassen und auf der Grundlage der erstellten Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen.Gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG - hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit u ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 27332
Die Aufgabenaufzählung des § 6 ASIG ist im Zusammenhang zu sehen mit § 5 ASIG: "der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die Aufgaben nach § 6 ASIG zu übertragen, soweit dies für den Betrieb erforderlich ist." Bei der Bestellung und Übertragung der Aufgaben sind alle Aspekte zu prüfen, die bei der Übertragung von Aufgaben wichtig sind, wie Fach ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 28180
wegen eines Verstoßes gegen die BauStellV auf dem Wege der Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafbestimmungen nach dem ArbSchG belangt werden. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hat gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG - u. a. die Aufgabe, den Arbeitgeber bzw. die für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen im Betrieb zu beraten. Seine Tätigkeit bezieht sich u. a. neben ...
Stand: 06.03.2013
Dialog: 18081
(Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG) gilt Folgendes:„Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 44080
Ja, die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes/ einer Betriebsärztin ist ab dem 1. Beschäftigten erforderlich.Weitere Erläuterungen finden sich in der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI. Folgendes möchten wir bezogen auf Ihre Frage hervorheben:"2.2.5 Frage zu §§ 2, 5 ASiG – Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2 – Anlage ...
Stand: 20.05.2025
Dialog: 44121
Die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und die Unfallverhütungsvorschriften richten sich an den Arbeitgeber bzw. Unternehmer, welcher die Tätigkeiten ausführt. In der DGUV Vorschrift 38 (bisher: BGV C 22) "Bauarbeiten" ist nachzulesen, dass die Unfallverhütungsvorschrift für Bauarbeiten gilt. Hiernach sind Bauarbeiten Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung ...
Stand: 14.03.2016
Dialog: 26141
sind. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen von Prüfungen zu ermitteln (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen die Arbeitsschutzpflichten nicht nur dem Auftragnehmer, sondern auch dem Auftraggeber. Grundlage ist hier neben dem Arbeitsschutzgesetz (§ 8 ArbSchG) die DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 22872
Eine direkte Möglichkeit zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit bei Nichterfüllung von § 11 Arbeitssicherheitsgesetz ist nicht gegeben. Die zuständige Behörde kann jedoch die erforderlichen Pflichten aus diesem Gesetz per Ordnungsverfügung verbindlich anordnen (§ 12 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz). Diese Ordnungsverfügung kann dann, nachdem sie rechtskräftig geworden ist, mit den Mitteln ...
Stand: 27.01.2016
Dialog: 4363
Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieureund andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG) aus folgenden Mitgliedern zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 ...
Stand: 04.03.2021
Dialog: 18262
Es ist richtig, dass der Arbeitsschutzausschuss sich nur aus den im § 11 ASiG genannten Personen zusammensetzt. Dies heißt aber nicht, dass nicht zu einzelnen Sitzungen Gäste eingeladen werden dürfen. Es ist sinnvoll, dass sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung gibt, in der entsprechende Regelungen getroffen werden können.Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW ...
Stand: 11.02.2021
Dialog: 43020
Gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches ...
Stand: 04.01.2021
Dialog: 28212
Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG, bezogen auf die Fachkundeanforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit - die allerdings nicht mit der beauftragten Person nach § 13 Abs. 2 ArbSchG zu verwechseln ist). Unter Umständen ist auch ein Fachkundenachweis erforderlich (vgl. z.B. § 20 Sprengstoffgesetz - SprengG).Hinweis:Als fachkundige Personen, die den Arbeitgeber bei der Duchführung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.06.2025
Dialog: 5738
Die Bestellung von Personen externer Unternehmen als Sicherheitsbeauftragte ist nicht zulässig, da den geforderten Aufgaben in der betrieblichen Praxis nicht nachgekommen werden kann.Begründung:Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 der DGUV Vorschrift 1 i.V.m. § 22 SGB VII . Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten werden in der DGUV Regel 100-001 (Nr. 4.2) und de ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4290
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Arbeitsmittel werden im Arbeitsschutzrecht nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und nach § 5 der DGUV-Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) durchgeführt. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert vom Arbeitgeber, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat ...
Stand: 03.07.2015
Dialog: 22186
Die an eine Unterweisung gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gestellten Anforderungen ermöglichen nur in Ausnahmefällen, dass eine Unterweisung ausschließlich auf Infoblättern beruht.In der DGUV Information 211-005 "Unterweisung - Bestandteile des betrieblichen Arbeitsschutzes" ist erläutert, dass die Unterweisung neben der Vermittlung vo ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12371
Nein! Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheits (Sicherheitsfachkrafte, SiFas) ist im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt. Eine Anzeige der Bestellung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wird hier nicht gefordert. ...
Stand: 27.11.2014
Dialog: 22399
Nach § 8 Abs. 2 Arbeitssicherheitsgesetz kann der Arbeitgeber - wenn in einem Betrieb mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind - eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen; diese Fachkraft untersteht unmittelbar dem Leiter des Betriebes.Es ist nicht zulässig, die anderen Fachkräfte für Arbeitssicherheit sonstigen Vorgesetzten zu unterstellen, weil dies dem Sinn ...
Stand: 07.01.2024
Dialog: 4749
Regelungen zum Gefahrgutbeauftragten sind der "Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen" (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) sowie Nr. 1.8.3 des ADR zu entnehmen. Gemäß § 3 Abs.2 GbV (bzw. 1.8.3.4 ADR) kann die Funktion des Gefahrgutbeauftragten vom Leiter des Unternehmens, von einer Person mit anderen Aufgaben in dem Unternehmen oder von einer dem Unternehmen ni ...
Stand: 13.10.2014
Dialog: 22087