Ergebnisse 281 bis 300 von 412 Treffern
ggf. auch dem verantwortlichen Organisator geregelt."Wir empfehlen, sich mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger in Verbindung zu setzen und mit diesem gemeinsam die erforderliche Anzahl an Ersthelfern zu ermitteln. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sollten dabei beteiligt werden. ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 9096
an einem Lehrgang für Ausbilder von FlurförderzeugfahrernSolche Lehrgänge werden z.B. von einigen Berufsgenossenschaften angeboten."Die vorgenannten Anforderungen gelten auch für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, um Flurförderzeug-Fahrer ausbilden zu dürfen. ...
Stand: 06.02.2018
Dialog: 1917
auch eine einheitliche Dokumentation zu gewährleisten. Das Gremium sollte im Hinblick auf psychische Faktoren über die intensive Einbeziehung der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit hinaus allerdings auch die Vernetzung mit ggf. bereits bestehenden anderen Gremien und Strukturen wie dem Betrieblichen Gesundheitsschutz und dem Qualitätsmanagement anstreben und die Beschäftigten intensiv einbinden. Fazit ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 23785
Es genügt die einmalige Unterschrift auf der Teilnehmerliste.Siehe hierzu auch das Muster für die Dokumentation der Unterweisung unter dem Punkt 2.3.1 der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention". ...
Stand: 20.10.2019
Dialog: 42887
kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt unterstützen lassen. Soll von von der erforderlichen Zahl der Ersthelfer abgewichen werden, muss dieses zuvor mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgestimmt werden. Seit Mai 2017 dürfen auch Personen, die beim Erwerb eines Führerscheins eine Schulung zur Ersten Hilfe absolviert haben im Betrieb als Ersthelfer eingesetzt ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 13477
zu sein.Auf jeden Fall sollte im Vorfeld der Baumaßnahme immer die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit mit einbezogen werden. ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 6163
. Hier liegt offensichtlich ein Organisationsverschulden des Arbeitgebers vor. Die weiteren betrieblichen Arbeitsschutzakteure wie Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärztin/ Betriebsarzt und Betriebsrat sollten den Arbeitgeber unverzüglich auf den Missstand hinweisen und eine dem DGUV Grundsatz 309-003 entsprechende Unterweisung der Kranführer einfordern.Unter den in der Frage beschriebenen ...
Stand: 24.10.2022
Dialog: 9319
er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein. Insofern könnte durch die Unterschrift der beiden v. g. Berater für den Arbeitgeber eine höhere Rechtssicherheit durch den schriftlichen Nachweis der Beratung entstehen. Dabei unterschreibt der Berater nur, dass er den Arbeitgeber beraten und insofern ...
Stand: 05.12.2022
Dialog: 5686
schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben, und dazu gehört auch die im vorliegenden Fall angesprochene "grundsätzliche" Einweisung von Beschäftigten in neue Maschinen, in eigener Verantwortung wahrzunehmen.Hierbei sind die Bedingungen des § 7 ArbSchG "Übertragung von Aufgaben" zu berücksichtigen. Mit der Aufgabenübertragung erwartet der Gesetzgeber somit eine gewisse Auswahlpflicht bzw ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 17393
Regelungen zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten werden im § 20 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" getroffen und werden in der DGUV Regel 100-001 " konkretisiert.Unter Nr. 4.2.2 der DGUV Regel 100-001 wird ausgeführt:"Sicherheitsbeauftragte üben ihre Aufgabe im Betrieb nicht hauptamtlich, sondern ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Aufgabe aus. Entgegen den anderen ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 22493
Eignung der/des Beauftragten. Zuverlässig ist, wer aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften, seines Verhaltens und seiner Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der zugewiesenen Arbeitsschutzaufgaben geeignet ist. Sie/er muss also die Bedeutung der Aufgabe erfassen, diese gewissenhaft wahrnehmen und die notwendige Durchsetzungskraft und Kooperationsbereitschaft besitzen, um den Arbeitsschutz ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
Beide Funktionen schließen sich de facto und auch formalrechtlich nicht gegenseitig aus. Es ist aber zu bedenken, dass der Koordinator nach der BaustellV vom Bauherrn beauftragt und in dessen Verantwortung tätig wird, die Person die gemäß § 6 DGUV Vorschrift 1, die Arbeiten aufeinander abstimmt handelt jedoch im Auftrag eines oder mehrerer Arbeitgeber. Wirklich sinnvoll ist eine Beauftragung als K ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 4340
Es gibt nur ein einziges Kriterium zur Frage, ob ein Koordinator erforderlich ist: Werden auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sein oder nicht? Anders ausgedrückt: Wenn mehr als ein Unternehmen am Bau Ihres Einfamilienhauses beteiligt sein wird, müssen Sie einen Koordinator bestellen (§ 3 Baustellenverordnung). Beachten Sie bitte auch, dass ein von Ihnen beauftragter General ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 2346
Zur Beantwortung Ihrer Frage verweisen wir auf die zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmte Stellungnahme zu § 23a Infektionsschutzgesetz (IfSG).Wie Sie der Stellungnahme entnehmen können, ist die Erhebung des Impf- und Serostatus zur Erbringung des Nachweises nach § 23a IfSG keine Aufgabe nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ...
Stand: 19.08.2020
Dialog: 43251
Beauftragungen, die im Arbeitsschutzrecht vorgesehen sind. Wichtig ist bei der Aufgabenübertragung immer die Auswahlverantwortung: ist die Person befähigt, die Aufgabe wahrzunehmen? Hat sie die notwendige Ausbildung und ist sie von ihrer Persönlichkeit her in der Lage, der Aufgabe gerecht zu werden? Hat sie die mit der Aufgabe verbundenen Kompetenzen und Befugnisse mit übertragen bekommen? Welche Fortbildungen ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
In § 3 der Baustellenverordnung (BauStellV) ist die Koordinierung festgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauStellV kann der Bauherr oder ein von ihm beauftragter "Dritter" die Aufgaben der Koordination selbst wahrnehmen.Ein geeigneter Baustellenkoordinator muss grundsätzlich über ausreichende und einschlägige - baufachliche Kenntnisse - arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - Koordinatorenkenntnisse ...
Stand: 19.04.2024
Dialog: 43776
Grundsätzlich obliegt die Pflicht und die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazu erlassen Rechtsverordnungen dem Arbeitgeber. Dieser kann sich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen. Gleichwohl empfiehlt ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 11226
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 13 „Verantwortliche Personen“ sind für die Erfüllung der sich aus dem 2. Abschnitt ArbSchG ergebenden Pflichten neben dem Arbeitgeber u.a. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse. Zudem kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
des Bauprozesses und die Verkehrssicherungspflicht. Die Aufgaben und Aktivitäten der verschiedenen Beteiligten sind innerhalb der einzelnen Phasen und des gesamten Bauablaufs zu koordinieren. In seiner Rolle als Initiator trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für die bauliche Anlage und den Vorgang ihrer Errichtung hinsichtlich der Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 5559
Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 der BGV A1 i.V.m. § 22 SGB VII. Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten werden in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1), der DGUV Information 211-004 (bisher: BGI 517) und der DGUV Information 211-011 (bisher: BGI 587) näher erläutert. Die Bestimmung der notwendigen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten obliegt ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 17392