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Reicht meine Ausbildung und Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft um Gabelstaplerfahrer auszubilden?

KomNet Dialog 1917

Stand: 06.02.2018

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Staplerfahrer

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Frage:

Reicht meine Ausbildung und Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft um Gabelstaplerfahrer auszubilden?

Antwort:

Anforderungen an die Qualifikation eines Ausbilders für Flurförderzeug-Fahrer werden in dem DGUV Grundsatz Nr: 308-001 (bisher: BGG 925) „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ beschrieben.


"5. Qualifikation der Ausbilder

Als Ausbilder für Flurförderzeug-Fahrer kann tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Gerätesicherheitsgesetz, Maschinenverordnung, Arbeitsmittelbenutzungsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut ist und mindestens folgende Anforderungen erfüllt:

- Mindestalter 24 Jahre


- erfolgreiche Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen

Dies beinhaltet mindestens den erfolgreichen Abschluss der allgemeinen Ausbildung (Stufe 1) nach Abschnitt 3.2. BGG 925

- 2 Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Flurförderzeugen

Dies soll sicherstellen, dass der Ausbilder Erfahrungen im täglichen Einsatz mit Flurförderzeugen gesammelt hat. Idealerweise sollte er über längere Zeit Flurförderzeuge gefahren haben.

- Meister oder mindestens 4jährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion

Mit dieser Anforderung soll gewährleistet werden, dass der Ausbilder über Fähigkeiten verfügt, eine Ausbildung erfolgreich durchführen zu können. Hierzu gehört z.B.:

- Ausbildungskonzepte zu erstellen, 

- Fachkenntnisse zu vermitteln, 

- eine Gruppe durch einem Lehrgang zu führen.

- erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für Ausbilder von Flurförderzeugfahrern

Solche Lehrgänge werden z.B. von einigen Berufsgenossenschaften angeboten."


Die vorgenannten Anforderungen gelten auch für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, um Flurförderzeug-Fahrer ausbilden zu dürfen.