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Ja, Sie unterstehen der "Allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht". Die Grundlage hierfür ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen und findet im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen ...
Stand: 12.12.2017
Dialog: 30840
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber Normadressat für die den Arbeitsschutz betreffenden Bestimmungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).Entsprechend werden Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber durchgeführt. Folglich braucht eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich keine Unterschrift, da der Arbeitgeber letztlich in der Verantwortung steht, auch dann ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 44024
wie Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung usw. (siehe auch https://www.mags.nrw/unterweisung-der-beschaeftigten). ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 15392
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt folgendes:"(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43035
– BAuA erhältlich.Nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie den dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung, der Arbeitsstättenverordnung usw., ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefährdungen und die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4405
Grundsätzlich sind nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) die verschiedenen Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen zusammenzuarbeiten.Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 11751
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- trifft zu der Thematik unter § 5 Abs. 2 ArbSchG eine eindeutige Aussage:Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Auch die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - bezieht sich unter § 3 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12608
, DGUV Regel 100-001). Gemäß DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" benannt. Für die Benennung (als Ersthelfer) wird nicht zwingend die Schriftform gefordert. Aus Gründen der Rechtssicherheit werden aber auch Ersthelfer in der Regel schriftlich benannt.Mit der Übernahme von Arbeitgeberpflichten werden Personen beauftragt (§ 13 Arbeitsschutzgesetz, § 13 DGUV Vorschrift 1).Kennzeichen ...
Stand: 24.01.2023
Dialog: 13226
Die §§ 1, 2, 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) begründen die Möglichkeit und die Verpflichtung des Arbeitgebers, bestimmte Personen vertraglich zu den dort vorgesehenen Funktionen zu verpflichten. Diese Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte müssen von den verantwortlichen Personen i. S. von § 13 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterschieden werden, die eigenverantwortlich ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42587
Nein, die Kinder werden nicht mitgezählt.Die Pflicht zur Einrichtung eines Arbeitsschutzausschuß ergibt sich aus dem § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Hiernach hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden. Der Begriff des Beschäftigten wird in § 2 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) näher erläutert. Die Kinder fallen ...
Stand: 13.12.2017
Dialog: 30843
und durch Nicht-Reagieren seine Zustimmung erteilt. Auch wenn sich der Betriebs-/Personalrat beim Stuhlkauf nicht beteiligt, müssen die Stühle den "Allgemein anerkannten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen" gemäß Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG entsprechen. Somit kann der Betriebs-/Personalrat beispielsweise gegen einen starren Holzstuhl immer vorgehen, auch wenn er sich vorher beim Stuhlkauf herausgehalten hat.Alle ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 1760
noch ausreichend vorhanden ist.Davon unbhängig sind natürlich arbeitsplatz- und gerätebezogene Unterweisungen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig wiederkehrend durchzuführen. ...
Stand: 29.09.2021
Dialog: 5481
Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft, 3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, 4. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber darf ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13789
Vorschriften wie z. B. dem Arbeitsschutzgesetz, den Unfallverhütungsvorschriften usw. für die Sicherheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Dieses gilt auch für das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung.Nach RAB 30 gehört es u. a. zu den Aufgaben des SiGeKo das• Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zum Beispiel durch Einfordern ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13482
Grundsätzlich macht der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erst einmal keine Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung von Hierarchiestufen bei der Pflichtenübertragung, sondern stellt als einzige Bedingungen die Zuverlässigkeit und Fachkunde heraus. Diese beiden Punkte sind somit für eine wirksame Pflichtenübertragung zwingende Voraussetzungen.Die Zuverlässigkeit betrifft hier die persönliche ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
Grundsätzlich obliegt die Pflicht und die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazu erlassen Rechtsverordnungen dem Arbeitgeber. Dieser kann sich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen. Gleichwohl empfiehlt ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 11226
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen eigenverantwortlich festzulegen.Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Dabei haben ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 25455
§ 10 Arbeitsschutzgesetz fordert, dass der Arbeitgeber Beschäftigte benennen muss, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung dieser Personen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich unter Punkt ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42862
Da es sich hier aufgrund Ihrer Beschreibung um ein Bauvorhaben "eines Arbeitgebers" (Generalunternehmer) handelt, fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) keinen Koordinator.Jedoch ist in diesem Fall zumindest § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 zu beachten. In § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42584